Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.2. Autriche
I.2.4. Relations commerciales
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1, doc. 470
volume linkBern 1990
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#3794* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 19.12.-22.12.1862 (1862–1862) |
dodis.ch/41469
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 19 décembre 18621
4755. Vertragsverhandlungen mit Österreich.
Procès-verbal de la séance du 19 décembre 18621
Die österreichische Gesandtschaft erwidert mit Note vom 13. dies.2 die unterm 30. Mai d. Js. (P. No 1953) gemachten Eröffnungen über einen abzuschliessenden Staatsvertrag dahin3, dass die kaiserliche Regierung bereit sei, über folgende Punkte in weitere Verhandlung zu treten:
1. gegenseitige Anerkennung zivilgerichtlicher Urtheile, wobei Zusäze vorgeschlagen werden mit Beziehung auf Urtheile, welche sogenannte Statusfragen beschlagen, über das Verfahren bei streitiger Kompetenz und über Personalexekution;
[...]4
4. Verfahren bei Behandlung des beweglichen Nachlasses der beiderseitigen Angehörigen, wo ebenfalls die frühere Fassung festgehalten, indes die Geneigtheit ausgesprochen wird, Gegenpropositionen in Erwägung zu ziehen.
Bezüglich dieser 4 Punkte erklärt indes die österreichische Regierung, dass sie vor der Hand den Vertrag nur für die im engern Reichsrathe vertretenen Königreiche und Kronländer abschliessen könnte, dagegen nicht für Ungarn, Kroatien, Slavonien und Siebenbürgen.
[...]5
In seinem Berichte hierüber gelangt das Departement zu folgenden Anträgen:
I. Bezüglich der Punkte 1–7 sei auf Grundlage der österreichischen Vorschläge näher einzutreten mit Vorbehalt weiterer Erörterung in den anzuordnenden Einzelverhandlungen.
II. In Betreff der Punkte 8 & 9 seien die schweizerischer Seits zu machenden Gegenvorschläge nach Massgabe der hierüber im Staatsvertrage zwischen der Schweiz und England vom 6. September 18536, Art. I, II, VIII, IX & X (amtl. Sammlung V, 273) enthaltenen Bestimmungen zu fassen und die Ansicht auszusprechen, dass diese Verhältnisse gleichzeitig mit den unter 1–7 aufgeführten Punkten zu behandeln und zu regeln seien.
III. Die Punkte 10 & 11 sodann dürften getrennt zu behandeln sein, in der Voraussezung jedoch, dass diese Verhandlungen in Bälde zu dem erwünschten Ziele gelangen und mit dem Vorbehalte, dass wenn wider Verhoffen diese Erwartung sich nicht verwirklichen sollte, der Bundesrath in allen Beziehungen sich freie Hand bewahre.
Endlich wäre der österreichischen Regierung bei Mittheilung der diesfälligen Schlussnahme an ihre Gesandtschaft der Vorschlag zu machen, die weitern Unterhandlungen durch beiderseitige Bevollmächtigte fortführen zu lassen. Nach gewalteter Berathung werden sämmtliche Anträge des Departements genehmigt mit der bestimmteren Fassung in III, dass diese Unterhandlungen wenn immer möglich gleichzeitig mit den übrigen Punkten zum Abschlüsse zu bringen seien.
Im Weitern wird beschlossen, über die Punkte 8 & 9, betreffend Handels- und Niederlassungsverhältnisse, dem Handels- und Zolldepartement, und über die Punkte 10 & 11, betreffend Bodenseegürtelbahn und Rheinkorrektion, dem Departement des Innern Mittheilung zu machen.
- 1
- E 1004 1/51.↩
- 2
- E 21/24582 A.↩
- 3
- Cf. No 453, note 8.↩
- 4
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/41469. Pour le tableau, cf. dodis.ch/41469. For the table, cf. dodis.ch/41469. Per la tabella, cf. dodis.ch/41469.↩
- 5
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/41469. Pour le tableau, cf. dodis.ch/41469. For the table, cf. dodis.ch/41469. Per la tabella, cf. dodis.ch/41469.↩
- 6
- Sic, pour 1856.↩
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