Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.4. Chine
I.4.1. Relations commercials.
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 1, Dok. 327
volume linkBern 1990
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2#1000/44#1271* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2(-)1000/44 546 | |
Dossiertitel | Frage betr. Errichtung eines Konsulates (1859–1859) | |
Aktenzeichen Archiv | C.325.02.01 |
dodis.ch/41326
Gegenstand. Petition für Errichtung eines Consulates in Canton
oder Schanghai.
Mit Eingabe, datirt Genf den 22. December 18582, petitioniren eine Anzahl Handelsfirmen von Genf, dem Travers-Thale und von Sainte-Croix, die Meisten der Uhren- und Musikdosen-Fabrikation angehörend, für Errichtung eines schweizerischen Konsulates in Canton, China, und schlagen den H. Charles Dimier, von Genf, vom Hause Dimier frères & Cie. zum Konsul vor, welches Haus Comptoirs in Canton und Schanghai besize, denen der H. Ch. Dimier vorstehe.
Das Handels- und Zolldepartement hat darüber die Regierungen von Waadt und Genf3 sowie die schweizerischen Handelskammern4 angefragt und von denselben folgende Auskunft erhalten:
Waadt5, ohne sich über die Zwekmässigkeit der angestrebten Massregel selbst auszusprechen, empfiehlt den H. Dimier als eine zum Konsul geeignete Persönlichkeit.
Genf6 erachtet die Errichtung eines Konsulates in China für wünschenswerth und zwar um so mehr, als fremde Konsuln in China das Recht haben sollen, sich mit ihren Waaren-Sortimenten oder wenigstens mit den Mustern nach Nanking und Peking zu begeben, wodurch ein Mittel geboten wäre, mit den Produkten der Uhrenmacherei und der Musikdosenfabrikation bis in das Herz des grossen Reiches vorzudringen und somit dieser Fabrikation neue Absazquellen zu eröff
Auch die Handelskammer von Basel7 glaubt, dass die Installirung einsichtsvoller und mit den nöthigen und wünschbaren Eigenschaften und Vollmachten ausgestatteter Konsuln in Schanghai und Canton von Vortheil sein dürfte.
Gegen die angestrebte Massregel sprechen sich die Handelskammern von Zürich, Sankt Gallen und Glarus8 aus; sie halten die Sache für verfrüht und glauben, die schweizerischen Angehörigen werden sich unter dem Schuze einer der grossen Seemächte weit besser befinden.
Das Handels- und Zoll-Departement theilt leztere Ansicht vollständig. Der Aufstellung von Konsulaten in China müsste der Abschluss eines Staatsvertrages vorausgehen. Die Schwierigkeiten sind aber bekannt, welche die grossen Seemächte zu überwinden hatten, um die Chinesen zu den kürzlich mit ihnen abgeschlossenen Verträgen zu zwingen und noch immer ist man ungewiss, ob die Vollziehung dieser Verträge nicht auf neue Schwierigkeiten stossen werde. Kurz, die gegenwärtigen Beziehungen mit China sind noch so wenig geordnet und geklärt, dass man nicht daran denken darf, in offizielle Beziehungen zu jenem Lande treten zu wollen. Es ist unter diesen Verhältnissen auch gar nicht abzusehen, wie ein schweizerischer Konsul in China seine dortigen Landsleute und die nicht unwichtigen schweizerischen Interessen wirksam beschüzen und vertreten könnte.
Es wird beantragt, den Petenten zu erwiedern: Der Errichtung von schweizerischen Konsulaten in China müsste nothwendig der Abschluss eines Staatsvertrages vorangehen; hierzu halte aber der Bundesrath den Zeitpunkt nicht für geeignet, da die gegenwärtig dort bestehenden Verhältnisse noch zu neu und zu wenig geordnet seien, um schon jezt deren Tragweite und Gestaltung auf die Zukunft beurtheilen zu können. Der Bundesrath habe daher, so sehr er sonst geneigt sei, dem schweizerischen Handel nach dem Auslande allen nur thunlichen Vorschub zu leisten, für diesmal in das Ansuchen der Petenten nicht eintreten können. Man werde übrigens die angeregte Frage im Auge behalten, um im geeigneten Momente darauf zurükzukommen.9
- 1
- E 2/1271.↩
- 2
- La pétition était signée par treize fabricants de Genève, neuf de Fleurier et treize de Sainte-Croix. Non reproduite.↩
- 3
- Lettres du 11 février à Vaud, à Genève et à Neuchâtel. Non reproduites.↩
- 4
- Par lettres du 11 février 1859. Non reproduites.↩
- 5
- Lettre du 29 mars 1859. Non reproduite.↩
- 6
- Lettre du 16 février 1859. Non reproduite.↩
- 7
- Lettre du 16 février 185Non reproduite.↩
- 8
- Lettres des 25/28 février, 18 février et 25 février/4 mars 1859. Non reproduite.↩
- 9
- Par décision du 25 juillet 1859 (E 1004 1/38, no 3183), le Conseil fédéral adoptera les conclusions d’un nouveau rapport du Département du Commerce et des Péages du 22 juillet. Non reproduit.↩
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