Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 1, Dok. 312
volume linkBern 1990
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E19#1000/43#1487* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 13(-)1000/38 151 | |
Dossiertitel | Rheinkorrektion im Kt. St. Gallen (Grenze Kt. Graubünden bis Bodensee) (1856–1860) |
dodis.ch/41311 Proposition du Chef du Département des Postes et des Travaux publics, W. Naeff, au Conseil fédéral1
Bericht über die Conferenz in Innsbruck betreff die Rheincorrektion.
Dem Aufträge des Bundesrathes vom 1. October 18582 entsprechend verfügten sich die Abgeordneten des Bundesrathes, nämlich der Unterzeichnete mit Herr Landammann Hungerbühler und Herr Oberingenieur Hartmann auf den 10. October nach Innsbruck und traten am 11. October mit den Österreichischen Abgeordneten, dem Herrn Anton Ritter von Strele, k.k. Statthaltereirath, und Herrn Leonhard Liebener, k.k. Landesbaudirektor, in Unterhandlung. Beim Beginne der Konferenz erklärten die österreichischen Abgeordneten, dass sie zu Abschluss eines Vertragsprojektes gleich wie die schweizerischen Abgeordneten nicht ermächtigt, sondern nur angewiesen seien, die Correktionsprojekte in technischer und finanzieller Beziehung zu besprechen, jedoch über allfällige Regelung der Territorial-, der militärischen und Zollverhältnisse nicht eingehen können, weil jede Instruktion hiezu fehle. Sie erklärten dann, dass die Ausleitung des Rheines rechts oder links bei Fussach vorbei in den See nur der Schweiz unbedingt Vortheil bringt, für Vorarlberg aber wegen künftiger Ausfüllung der Fussacher Seebucht und wegen Ausschliessung der vorarlbergischen Binnengewässer vom unmittelbaren Abfluss in den Bodensee viel schädlicher wäre als der gegenwärtige Zustand, dass dagegen die Ausführung des Durchstiches durch das Niederried beiden Theilen von Nutzen sein werde. Die schweizerischen Abgeordneten erwiederten dagegen, dass nach den neuern Erfahrungen über die schnellere und grössere Ansammlung der Wassermassen eine bedeutende Tieferlegung des Rheines bei Monstein und von Monstein an aufwärts unerlässlich sei, die aber durch einen Auslass durch das Niederried auf die Dauer nicht erzweckt werden könne, sondern nur dadurch erhältlich sei, dass der Rhein von Monstein abwärts auf der kürzesten Linie, nämlich bei Fussach vorbei in den Bodensee ausgeleitet werde. Eine Verständigung über ein bestimmtes Korrektionsprojekt könne übrigens nicht wohl stattfinden, ohne dass man sich zugleich auch über die militärischen und Zollverhältnisse hinsichtlich des auf die linke Seite des neuen Rheines fallenden Landes verständige, indem die militärische und Zollgrenze auf den neuen Rheinkanal verlegt werden sollte.
[...]3 2.
Bei diesem Stande der Sache beschränkte sich die Konferenz am ersten Tage der Verhandlungen darauf, die gegenseitigen Erklärungen ins Protokoll niederzulegen4, vereinigte sich aber am Schluss zu dem gemeinschaftlichen Antrage, dass die Angelegenheit so beförderlich als möglich wieder aufgenommen und in einer neuen Conferenz verhandelt werden möchte, zu welcher jedoch die Abordnungen mit ausreichenden Vollmachten und Instruktionen zu versehen wären, um ein vollständiges Vertragsprojekt unter Vorbehalt höherer Ratifikation abschliessen zu können.
[...]5 Die Verhandlungen Hessen bei dem Unterzeichneten den Eindruck zurück, dass, wenn nur die technische und finanzielle Frage vorläge, Österreich am Ende das Fussacher Projekt annehmen würde, dass aber, wenn zu den technischen Bedenken auch noch die Forderungen der Schweiz hinsichtlich der militärischen und Zollverhältnisse sich anreihen, eine Verständigung über Ausführung dieses radikalen Projektes kaum erzweckt werden kann. Österreich wird eine gänzliche Abtretung des auf die linke Seite des neuen Rheinkanales fallenden Gebietes und auch eine Anerkennung des neuen Rheines als Militärgrenze für die Schweiz nicht zugeben. Eine Anerkennung der Neutralität des abgeschnittenen Gebietes ist vielleicht selbst bei der Fussacher-Correktion noch erhältlich und erscheint bei der Niederried-Correktion, wie auch die österreichischen Abgeordneten zugeben, leicht möglich. Hinsichtlich der Zollverhältnisse wird Österreich eine schweizerische Zoll-Linie auf österreichischem Gebiet nicht zugeben. Dagegen würde der neue Rhein wahrscheinlich als österreichische Zoll-Linie angenommen und das abgeschnittene österreichische Gebiet in eine Ausnahmestellung versetzt, nach welcher der Schweiz mehrfache Begünstigungen für den industriellen und landwirthschaftlichen Verkehr gestattet würden. Allein auch diese Verhältnisse werden sich bei der Niederried-Correktion leichter als bei dem Fussacherprojekt regeln lassen.
Bei dieser Sachlage stellt der Unterzeichnete den Antrag:
Das Memorial des Herrn Ingenieur Hartmann abzuwarten6 und alsdann gestützt auf den Schlussantrag des Protokolls vom 11. Oktober den Antrag an das K.K. Ministerium des Handels zu stellen, beförderlich eine neue Conferenz abzuhalten und die Bestimmung der Zeit und des Orts für dieselbe dem hohen Ministerium zu überlassen.7
- 1
- E 20/78.↩
- 2
- PVCF u 1er octobre 1858 (E 1004 1/35, no 3702).↩
- 3
- Exposé des données techniques.↩
- 4
- Procès-verbal de la conférence du 11 octobre 1858, non reproduit.↩
- 5
- Le 13 octobre la discussion est poursuivie sur la base de nouvelles instructions autrichiennes, sans résultat.↩
- 6
- Mémoire du 1er avril 1859, non reproduit.↩
- 7
- Ces propositions ont été adoptées par le Conseil fédéral le 15 décembre 1858 (E 1004 1/35, no 4634); le Conseil fédéral reprendra contact avec le Ministère du Commerce autrichien par une note du 16 septembre 1859, non reproduite.↩