Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.5. Confédération germanique
I.5.1. Relations commerciales
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1, doc. 307
volume linkBern 1990
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2#1000/44#1253a* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2(-)1000/44 204 | |
Titolo dossier | Eingaben betr. Errichtnug eines Konsulates und Dienstanerbieten als Konsul 1850-1858. Errichtung eines Konsulates 1858. Frage betr. Errichtung eines Konsulates in Louisville und betr. Ernennung von Schwarz Theodor zum Konsul 1858 (1850–1885) | |
Riferimento archivio | C.321.05.02 |
dodis.ch/41306 Proposition du Chef du Département du Commerce et des Péages, C. Fornerod, au Conseil fédéral1
Gegenstand. Errichtung eines schweizerischen Konsulates in Bremen.
Gegen Ende des Jahres 1856 haben sich zahlreiche und angesehene Handelsfirmen von St. Gallen, Zürich und Trogen an den Bundesrath gewendet2, um auf die zunehmende Wichtigkeit und Ausdehnung des Handels von Bremen und auf den bedeutenden, stets noch wachsenden Verkehr der Schweiz mit jenem Seeplaze aufmerksam zu machen. Beträchtliche schweizerische Kapitalien seien überdies bei der Oldenburger ostindischen Rhederei interessirt, deren Geschäftsführer sich in Bremen aufhalte. Hierauf gestüzt wurde die Errichtung eines schweizerischen Konsulates in Bremen beantragt und zum Konsul ein Hr. F. W. Spielter, Kaufmann und Grossbürger von Bremen, zugleich Dirigent der vorerwähnten Rhederei, vorgeschlagen. Auch ein durch den amerikanischen Gesandten empfohlener Hr. Böhme hatte sich wiederholt bei dem Handels- und Zoll-Departement um Übernahme des schweizerischen Konsulates in Bremen beworben.
Der Bundesrath hat damals gefunden, das Bedürfnis der Errichtung eines Konsulates in Bremen habe sich noch nicht in einer Weise fühlbar gemacht, die ein Eingehen in die Wünsche der Petenten genügend motiviren würde und zudem seien die vorgeschlagenen Kandidaten keine Schweizerbürger.
Die Verhältnisse zwischen der Schweiz und Bremen haben sich nun aber seitdem wesentlich geändert. Beide Nationen sind sich geistig und faktisch viel näher getreten. Das Erscheinen der Bremer-Schüzen am eidgenössischen Schüzenfeste und dann der so herzliche, begeisterte Empfang, der den Schweizern am Schüzenfeste in Bremen zu Theil geworden ist, haben Sympathien gewekt, die von nachhaltigen Wirkungen sein müssen, und ohne Zweifel dürften sich die wechselseitigen Beziehungen dadurch bedeutend heben. Hierzu trägt noch die jezt gänzlich hergestellte ununterbrochene Eisenbahnverbindung mit Bremen Vieles bei, da in Folge dessen, sowohl für den Waaren-, als für den Personentransport die vortrefflichen Schiffsverbindungen Bremens weit zugänglicher geworden sind.
Eine Prüfung der dem Departement zur Verfügung stehenden offiziellen Dokumente über den Waarenverkehr zwischen Bremen und der Schweiz zeigt dann ferner, dass dieser Verkehr gar kein unwichtiger ist und sich in lezter Zeit noch ansehnlich gehoben hat. Fallen, wie in Aussicht steht, die Transitzölle in Deutschland weg, so darf mit Sicherheit auf eine noch steigende Zunahme des Waarentransportes über jenen Hafen von und nach der Schweiz geschlossen weiden.
Neben allen diesen Gründen ist wohl noch hervorzuheben, dass sowohl in der Schweiz als in Bremen die Errichtung eines Konsulates gewünscht wird und gerne gesehen würde, und dass Bremen bereits durch Ernennung eines Konsuls in der Schweiz mit seinem Beispiel vorangegangen ist.
Das Departement glaubt hiermit das Zeitgemässe der Errichtung eines Konsulates in Bremen hinlänglich nachgewiesen zu haben, muss jedoch dabei bemerken, dass sich gegenwärtig, soviel dem Departement bekannt ist, in dorten kein Schweizer aufhält, dem das Konsulat übertragen werden könnte. Da indessen in Fällen der Nothwendigkeit schweizerische Konsulate auch an Ausländer unter dem Titel «Konsulatsverweser» übertragen worden sind (so z. B. in Vera Cruz und in Louisville), so hält das Departement dafür, es sei einstweilen in Bremen dieser Modus für so lange ebenfalls einzuführen, bis das Konsulat einem Schweizer übertragen werden kann.
Das Departement beantragt nach Vorstehendem:
Der Bundesrath wolle seine Geneigtheit für Errichtung eines Konsulates in Bremen aussprechen und sich einverstanden erklären, das dasselbe für einstweilen einem Nichtschweizer unter dem Titel eines Konsulatsverwesers übertragen werde.
Werden die Anträge des Departements genehmigt, so wird dasselbe alsdann nicht ermangeln, beförderlich eine passende Persönlichkeit in Vorschlag zu bringen.3
- 1
- E 2/1253.↩
- 2
- Lettre de neuf maisons de commerce de Saint-Gail, Zurich et Trogen, de novembre 1856, non reproduite.↩
- 3
- Proposition acceptée par le Conseil fédéral le 29 septembre 1858 (E 1004/1, 34, no 3671). Le 26 novembre le Conseil fédéral nomme E. de Heymann, associé de la Maison Droste et Heymann, consul de Suisse à Brème. (E 1004/1, 35, no 4423).↩
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