Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.2. Autriche
I.2.3. Affaires du Tessin
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 1, doc. 219
volume linkBern 1990
Plus… |▼▶Emplacement
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2#1000/44#358* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2(-)1000/44 45 | |
Titre du dossier | Übereinkunft vom 18.3.1855 mit Österreich über die Tessiner Angelegenheit [AS V 85] [Konflikt über Ausweisung der Kapuziner aus dem Kanton Tessin und der Tessiner aus der Lombardei] (1855–1855) | |
Référence archives | B.252.2.1 |
dodis.ch/41218 Les Commissaires fédéraux à Milan, G.J. Sidler et S. von Beroldingen, au Conseil fédéral1
Wir haben die Ehre, Ihnen hiermit ein Doppel des mit dem Herrn österreichischen Delegirten abgeschlossenen Vertrages zu übersenden2, wovon wir bereits gestern dem Tit. Herrn Bundespräsidenten thelegraphische Nachricht gaben.3 Das andre Doppel geht durch den H. Freiherrn von Burger nach Wien.
Das Aktenstück spricht an und für sich und bedarf keiner Erläuterungen. Aber einige Worte über das Zustandekommen desselben:
In Folge der von Ihnen empfangenen neuen Instrukzion und Vollmacht vom 14ten4 dies, hatten wir den 17ten eine Conferenz mit Hrn. von Burger. Die früher oft wiederholten Gründe für und wider wurden nur noch wenig berührt. Man sprach sich in Ziffern aus. Wir machten zuerst ein Anerbieten von 80000 Fr., worauf der H. Gouverneur sein Bedauern ausdrückte, dass wir nicht weiter gehen, auf dieses könne er sich nicht annähern, wir möchten vorher noch einen Schritt weiter thun. Das wollten wir einstweilen nicht thun und thaten es nicht, in der Meinung, wir haben ein ehrenhaftes, Würdigung verdienendes Anerbieten gemacht. Es hatte einige Zeit wieder den Anschein, als wenn keine Verständigung möglich würde. Endlich sprach der H. Gouverneur von 150 000 Fr., später von 140 000 Fr., wir von 100 000 öster. Liv. oder von 85 000 Fr. Es gab mitunter Pausen, wo kein Theil mehr sprach, wo man schweigend zögerte und staunte. Der Hr. Gouverneur stund hierbei einmal vom Tische auf, gieng in ein Nebenzimmer, wahrscheinlich seine Instrukzion näher anzusehen, erschien bald wieder und liess auf 120000 Fr. herab mit einer entschiedenen Äusserung, das sei nun sein Letztes. Wir waren auf 100000 Fr. gestiegen. Auf diesen Sätzen verharrten beide Theile unentwegbar. Alles Reden, sich Besinnen, Zaudern blieb ohne Wirkung. Man brach ab und nahm den folgenden Tag zur abermaligen Besprechung an, wobei der Gouverneur zwar bemerkte, heute oder morgen, er könne nicht mehr weiter gehen; wir wollten Besseres von ihm erwarten.
Als wir nun gestern uns wieder zu ihm verfügt hatten, schlugen wir vor, die Differenz zwischen 100000 und 120000 zu theilen. Der H. Gouverneur versicherte wiederholt, er sei, weil er den Abschluss aufrichtig wünsche, bereits weiter gegangen, als er hätte sollen, er müsse beim Ausgesprochenen stehen bleiben. Nach längerm Widerstande nahm er das Bleistift, rechnete und sagte, jetzt wolle er noch einen Schritt thun, aber dann sollen wir ja kein Wörtlein mehr sagen, er sprach die 115000 Fr. aus. Wir glaubten, der Moment sei gekommen, um beizustimmen, und sagten zu.
Abgesehen vom Mass der Geldsumme waren wir über die ändern Theile des Vertrages bald einverstanden. Ein bereits zum Voraus von H. von Beroldingen italienisch redigirter Entwurf beschleunigte die Abfassung. So wie wir denselben vorzeigten, nahm der Hr. Gouverneur ihn unter wenigen Modifikazionen an.
Auf diese Weise wurde das Friedenswerk, wenn wir uns so ausdrücken dürfen, an einem Tage abgeschlossen, in Schrift verfasst, ausgefertigt und unterzeichnet. Ist auch das dabei bedungene Geldopfer bedeutsam, wir sehen die nicht mehr länger verzögerte Herstellung des nachbarlichen, natürlichen Verhältnisses zwischen dem Tessin und der Lombardie, besonders unter den gegenwärtigen Umständen5, für den gedachten Kanton als ein wichtiges und glückliches Ereignis an.
- 1
- Rapport: E 2/358.↩
- 2
- Convention entre la Suisse et l’Autriche, touchant l’affaire du Tessin, conclude 18 mars 1855, ratifiée par la Suisse le 26 mars 1855 (cf. le PVCF du 26 mars 1855, E 1004 1/20, no 1153: Die Konvention vom 18. März 1. J. sei Namens und aus speziellem Aufträge des Kantons Tessin zu ratifizieren), et par l’Autriche le 6 avril 1855; non reproduite, publiée dans RO, V, p. 83–84.↩
- 3
- Non reproduit.↩
- 4
- Non reproduite. De nouveauxpleins-pouvoirs avaient été donnés aux délégués à la suite d’une lettre du Conseil d’Etat du Tessin au Conseil fédéral du 12 mars 1855: Nous savons par les délégués qu’une somme de 100 à 120 mille francs est exigée. Quoique la chose soit bien dure, il faut en prendre son parti au point où les choses sont arrivées. (E 2/357).↩
- 5
- Voir entre autres le rapport de Bourgeois-Doxat à Furrer du 21 avril 1855 (E 2/357; publié dans FF 1855, II, p. 189-203).↩
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