Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.2. Autriche
I.2.3. Affaires du Tessin
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1, doc. 179
volume linkBern 1990
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2#1000/44#354* | |
Dossier title | Säkularisation im Kanton Tessin (1852–1853) | |
File reference archive | B.252.2.1 |
dodis.ch/41178 Le Président de la Confédération, W. Naeff, au Commissaire fédéral dans le Canton du Tessin, E. Bourgeois-Doxat1
In der Beilage übersende ich Ihnen den Entwurf des Fremdenpolizeigesetzes für den Kanton Tessin, in welchem Sie einige Bemerkungen finden werden, die Herr Collega Dr. Furrer beigefügt hat.2 Je weniger wir in der lezten Antwort an Österreich3 zugegeben haben, desto mehr sollte darauf gedrungen werden, dass thatsächlich von der Regierung und vom eidgenössischen Commissär diejenigen Grundsätze Vollzug erhalten, deren Anerkennung wir principiell ausgesprochen haben. Hiezu gehört namentlich die Annahme des projektirten Gesetzes, wofür ich auf Ihre Verwendung zähle.
Die Württembergische Note und unsere Antwort werden Sie erhalten haben.4 Zum Überfluss füge ich noch ein Exemplar hier bei. An Baden ist mündlich nun das Gleiche geantwortet worden.5 Herr Verger hat keine offizielle Mittheilung gemacht. Sie wissen, dass sein Vermittlungsversuch dahin gieng, eine Abordnung nach Wien zu schiken. Beim Abschied habe ich ihm noch meine Meinung mitgetheilt, die wahrscheinlich auch im Bundesrath Anklang finden dürfte, dass vorerst das k. Kabinet sein Entgegenkommen dadurch beweisen sollte, dass den lombardischen Oberbehörden gestattet würde, mit unserem Commissär zusammenzutreten, dass alsdann, wenn aus dieser Konferenz die Hoffnung zu schöpfen sey, dass Österreich zu Beilegung der waltenden Misshelligkeit geneigt sey und zwar auf eine für die Schweiz nicht unehrenhafte Weise, und dann zu diesem Zwecke eine Reise des eidgenössischen Commissärs nach Wien nothwendig würde, der Bundesrath wahrscheinlich nicht abgeneigt seyn würde, eine solche Mission zu bewilligen. Vorher aber nicht. Ich weiss nun nicht, ob die telegraphische Eröffnung, die Sie in dieser Beziehung dem H. Collega Ochsenbein vorläufig machten6, als eine Folge der Schritte Vergers zu betrachten ist. Wir werden sehen. Jedenfalls freut es mich, dass Strassoldo für das Civile Auftrag erhalten haben soll. Ich bin auf das Ergebnis Ihres ersten Zusammentrittes sehr gespannt. In einem Mal werden Sie allerdings nicht zu Ende kommen.
Frankreich, was ich von Graf Gobineau vernehme, ist mit der von uns ertheilten Antwort nicht zufrieden. Er hat zwar keinen Auftrag, uns Eröffnungen zu machen. Allein sein guter Rath geht immer dahin, wir sollten Österreich nachgeben, allerwenigstem doch hinsichtlich der Ausweisung der 11 Geduldeten.
Auf die an Württemberg und Baden ertheilte Antwort ist es leicht möglich, dass die Sache nun nach Frankfurth an den Bundestag gebracht wird. Wenn wir von daher auch eine Note bekommen, so glaube ich gleichwohl nicht, dass sie mit Drohungen begleitet seyn wird, oder dass strengere Massregeln von dem deutschen Bund zu gewärtigen sind. Preussen wenigstens hat an Österreich abschlägig geantwortet, als Österreich eine Adresse nach Art derjenigen von Württemberg und Baden verlangte, um das Verlangen Österreichs zu unterstützen.7
- 1
- Lettre: E 2/354.↩
- 2
- Ce projet n’a pas été retrouvé. Pour le texte définitif de la loi du 9 juin 1853, voir E 2/259 et Bullettino officiale della Repubblica e Cantone del Ticino, vol. XXIX, Atti dell’anno 1853, p. 55- 73.↩
- 3
- Note du 4 mai 1853. Cf. No 174, note 4.↩
- 4
- Cf. No 178.↩
- 5
- Cf. le PVCF du 4 mai 1853 (E 1004 1/14, no 1868).↩
- 6
- Non reproduit.↩
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