Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.2. Autriche
I.2.3. Affaires du Tessin
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 1, Dok. 172
volume linkBern 1990
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E2#1000/44#354* | |
Dossiertitel | Säkularisation im Kanton Tessin (1852–1853) | |
Aktenzeichen Archiv | B.252.2.1 |
dodis.ch/41171 Le Président de la Confédération, W. Naeff, au Commissaire fédéral dans le Canton du Tessin, E. Bourgeois-Doxat1
Ich habe Ihnen gestern nach der Sitzung in aller Eile einige Mittheilungen über die direkten Unterhandlungen mit den österreichischen Militärkommandos gemacht2, konnte mich aber wegen Mangel an Zeit nicht einlässlich genug aussprechen.
Sie werden in der lezten Note von Österreich3 beobachtet haben, dass Österreich nun alle Beschwerden gerne zusammenfassen möchte und das Fortbestehen der Grenzsperre und Ausweisung der Tessiner androht, bis in allen Theilen den Wünschen und Verlangen Österreichs entsprochen seyn wird. Der Bundesrath sucht dagegen die Sachlage beizubehalten, wie sie in den frühem Noten festgestellt worden ist:
1. Die Grenzsperre ward angeordnet wegen Nichterfüllung völkerrechtlicher Pflichten von Seiten Tessins.
2. Die Ausweisung der Tessiner fand statt wegen Ausweisung der Kapuziner.
3. Wegen Pollegio und Ascona sind keine Massregeln getroffen worden.
ad 1.) Was nun die Grenzsperre betrifft, so wissen wir zwar noch nicht, was Österreich auf unsre lezte Note verfügen wird, nicht einmal welches der erste Eindruk war, den diese Antwort hervorbrachte. Es ist aber kaum zu bezweifeln, dass Österreich in dieser Beziehung, d. h. Rechtfertigung der Anschuldigungen von Tessin und angeordnete Massregeln zu Wahrung der völkerrechtlichen Beziehungen, sich befriedigt erklären wird.
Zwei Anstände können sich indessen in dieser Beziehung noch ergeben, nämlich die Gestattung der Ausnahme der 11 politischen Flüchtlinge. In dieser Beziehung wäre in einer Konferenz mit Singer oder Ändern zu sondiren, was Österreich hiezu sagt, ob der Eine oder der Andre als besonders gefährlich angeschrieben erscheint, ob von denselben aus der lezten Zeit Handlungen bekannt sind, die eine Entziehung des Asyls rechtfertigen könnten. Ihre Aufgabe würde es dabei seyn, das gute Betragen dieser Flüchtlinge darzuthun; die Verdienste, die sie sich in der lezten Zeit, wegen Anzeige von der Anwesenheit Saffis, wegen Fernhaltung von aller Theilnahme, erworben haben. Es scheint, dass Raimondi und Nessi am übelsten angeschrieben sind. Allein Raimondi ist Bürger (freilich ist seine Bürgerrechtserwerbung nach der Bundesverfassung noch zweifelhaft, weil er keine Entlassung aus früherem Bürgerrechtsverband besass) und von Nessi ist wenigstens in neuerer Zeit nichts Nachtheiliges bekannt.
Ein fernerer Anstand, der in den Noten nicht berührt ist, besteht in der Duldung der Deserteurs. Hier könnte durch eine Konferenz eine Verständigung getroffen werden über Wiederaufnahme der weniger Gravirten und Duldung derer, die ganz ungefährlich sind und ihr Brod im Tessin verdienen. Es sollte besonders auf theilweise Begnadigung, mildere Strafen bei der Rückkehr hingewirkt werden.
ad 2.) Schwieriger ist die Angelegenheit der Ausweisung der Tessiner. Österreich sagt, solange die jährliche lebenslängliche Pension den Kapuzinern nicht zugesichert wird, solange wird der Beschluss der Ausweisung der Tessiner nicht zurückgenommen. Die Schweiz sagt, Tessin war mit der Ausweisung in ihrem Recht. Mehr als die Regierung aus Billigkeitsrüksichten thun will, kann der Bundesrath von dem Kanton nicht verlangen. Schweizer Blätter wollen selbst eine Entschädigung für die ausgewiesenen Tessiner verlangen. Hier ist guter Rath theuer.
Österreich wird die Sache nicht auf die Spitze treiben, dessen bin ich überzeugt. Es wird froh seyn, irgendeine Konzession mehr zu erhalten, um mit Ehren zurüktreten zu können. Das Unglük, das Österreich mit der Ausweisung angerichtet hat, ist eigentlich eine hinlängliche Satisfaction, wenn man die Unglüklichen auch wieder zurükkehren lässt. Dann muss das Wienerkabinet, wenn es für Rechtsgründe noch zugänglich ist, sich überzeugen, dass dem Kanton Tessin mit der Grenzsperre Unrecht geschehen ist. Dass demnach Alles zusammengenommen die Züchtigung stark genug ist. In solchen Fällen erledigen sich verquikte Angelegenheiten in der Regel faktisch am Besten. So geschah es auch im Jahr 1848. Zuerst mildert man den Blocus, hebt ihn dann ganz auf. So mit der Ausweisung. Man gestattet einige Ausnahmen und erlaubt die Rükkehr, stellt Pässe aus, d. h. ertheilt Visa für die Rükkehr in die Lombardei. Andere brauchen nicht mehr zurükzukehren. Vielleicht öffnet sich durch Aufhebung der Grenzsperre dieser Ausweg. Österreich braucht dann nicht zu schreiben, dass es nachgebe; wir sind mit den Thatsachen zufrieden. Wenn aber dieser Fall nicht eintritt, so ist eine förmliche Verständigung schwieriger. Denn Tessin wird wohl nicht weiter gehen wollen. Sie werden in der Regierung selbst Lust haben, das gegebene Versprechen der dreijährigen Pension nicht mehr zu halten, nach dem, was vorgefallen ist. Mit dieser Zurükziehung, wenn sie überhaupt beabsichtigt wird, soll aber die Regierung ja nicht eilen. Ehrenhafter wäre es, gar nicht davon zurükzutreten.
Wäre es nicht möglich, etwa einen, zwei, drei der ganz ungefährlichen Kapuziner wieder aufzunehmen. Das wäre auch ein Factum, das zu gegenrechtlicher Gestattung und Ausnahmen führen würde. Für einen Kapuziner je 500 Tessiner zurückkehren lassen könnte die Sache wohl zum Ende bringen. Ein anderes Mittel wäre, die dreijährige Pension in ein Aversale umzuwandeln, nur damit Österreich sagen kann: es habe doch eine weitere Konzession erzwekt.
Beides sind Auswege für den schlimmsten Fall und könnten nur mit Zustimmung der Regierung eingeschlagen werden. Es hat aber noch keine Eile, hiefür Schritte zu thun. Um im Markten guten Stand zu erhalten, wäre es vielleicht nicht unanständig, für die rükkehrenden Tessiner Entschädigung, Reisegeld oder so etwas zu verlangen.
Im Allgemeinen wiederhole ich, dass man es im Bundesrathe nicht gerne sieht, wenn Sie mit den Ausgleichsversuchen die Initiative ergreifen. Besser wäre es, wenn man Ihnen von Seite des österreichischen Militärkommandos entgegenkommen würde. Dass Sie also vorerst die Anzeige abwarten, dass diese Militärchefs autorisirt sind, mit Ihnen in Unterhandlung zu treten. Man kann dann mit untergeordneten Sachen anfangen und zuerst sondiren, ehe man zu dem Hauptpunkt No. 2 übergeht. Kommen die Militär chefs nicht mit der Anzeige, so wird sich wohl an der Grenze irgend ein Konflikt ergeben, der Anlass zu einer Konferenz darbietet und dann giebt ein Wort das Andere.
ad 3.) Die Angelegenheit von Pollegio und Ascona wird sich wohl in nächster Zeit durch die Schlussnahme des Bundesrathes erledigen, dass die Regierung von Tessin gehalten ist, sowohl dem Erzbischoff von Mailand als den Vorstehern des Leventiner Thaies den Rechtsweg zu öffnen. Mehr kann Österreich nicht verlangen und wird es auch nicht, wie ich aus Äusserungen der österreichischen Gesandtschaft schliesse.
Mit der Beibehaltung Ihres zweiten Dieners und mit dem ihm ausgesetzten Taggeld bin ich ganz einverstanden. Überhaupt geniren Sie sich nicht in Anstellung von Sekretärs, Agenten, Weibeln, so viel Sie wollen. Der Bundesrath ist mit Ihren öftern Berichten und mit Ihren Verfügungen sehr wohl zufrieden, und es freut mich auch, zu vernehmen, dass Sie das seltene Kommisärsglük besitzen, die Zufriedenheit von Regierung und Volk des Kantons Tessin sich erworben zu haben.
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