Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.2. Autriche
I.2.3. Affaires du Tessin
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1, doc. 171
volume linkBern 1990
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E21#1000/131#60* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 21(-)1000/131 32 | |
Titolo dossier | Flüchtlinge und Deserteure aus den Aufständen in Italien (1852–1858) | |
Riferimento archivio | 11.2.1.1.2 |
dodis.ch/41170
Letzthin meldete mir Herr Oberst Bourgeois, dass fünf österreichische Deserteurs verhaftet seyen, als verdächtig, an Umtrieben Theil genommen zu haben.2 Ich erwiderte ihm, dass er sie hieher schicken solle mit dem Vorbehalt jedoch, darüber entscheiden zu lassen, wer die Reisekosten für solche Deserteurs zu bezahlen habe.3 Nun meldet er dem Departement wieder die Ankunft von drei Deserteurs, verhaftet in Mendrisio und frägt um Verhaltungsmaassregeln.4
Das Departement beantragt, dem Herrn Commissair für sich und zu Händen der Regierung von Tessin zu melden, dass der Bundesrath gemäss seinen frühem Beschlüssen und gemäss den Verfügungen der Regierung von Tessin, die, wie es scheint, keine Beachtung finden, mit aller Entschiedenheit verlange, dass keine neuen Deserteurs im Kanton aufgenommen werden und dass dieselben daher entweder sofort zurückgeschickt werden, oder dass die Regierung von Tessin die Kosten der Transporte derselben nach England oder Amerika bezahle. Eine solche Verfügung rechtfertigt sich vollkommen:
1. Durch die vielfache Erfahrung, dass diese Deserteurs sich vorzugsweise für politische Umtriebe brauchen lassen und die Schweiz fortwährend compromittiren.
2. Durch das Gesetz über die Heimathlosen. Die Kantone sind verpflichtet, keine Leute aufzunehmen, die nicht ordentliche Ausweisschriften haben und dem Lande als Heimathlose zur Last fallen können. Diese Gefahr ist aber vorzugsweise bei den Deserteurs vorhanden.
3. Dadurch, dass diese Leute nicht politische Flüchtlinge sind, die wegen politischer Vergehen in grosser Gefahr waren. Es sind blosse Malcontents, denen die Verhältnisse ihres Landes und die Militairpflicht nicht gefallen; daraus folgt aber für die Schweiz nicht die Pflicht, sie entweder einzubürgern, oder auf ihre Kosten auf Reisen zu schicken.
Man soll nur durch die Österreichische Militärbehörde einmal den Corps bekannt machen lassen, dass jeder Deserteur ausgeliefert werde und es ein paarmal halten, dann wird dieser Zufluss von selbst aufhören; solange aber Tessin jeden aufnimmt, solange werden wir beständig Verlegenheiten und Gefahr haben.
Das Departement beantragt, dass in dieser Sache mit der grössten Energie gehandelt werde.5
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