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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 1, doc. 34
volume linkBern 1990
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E1004.1#1000/9#1244* | |
Titre du dossier | Beschlussprotokoll(-e) 30.06.-01.07.1849 (1849–1849) |
dodis.ch/41033 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 30 juin 18491 1608.
Procès-verbal de la séance du 30 juin 18491
A. In einem Schreiben vom 27. Juni theilt Hr. Barman2, schweizerischer Geschäftsträger in Paris, nebst verschiedenen politischen Nachrichten konfidentiell eine kurze Unterredung mit, welche derselbe mit dem französischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten3 gepflogen bezüglich der Angelegenheiten Neuenburgs gegenüber Preussen. Herr Barman habe dessen volleste Aufmerksamkeit auf die möglichen Verwiklungen hingelenkt, welche für die Schweiz und mittelbar auch für Frankreich erfolgen dürften. Der Minister habe versprochen, dem Gegenstand alle diejenige Attention zu wiedmen, welche er wirklich verdiene. Der Herr Geschäftsträger wünscht von denjenigen bezüglichen neuen Thatsachen in Kenntnis gesetzt zu werden, welche die Absichten Preussens in ein klares Licht stellen dürften.
B. Aus einem Bericht des eidgenössischen Oberst Kurz d. d. Basel 29. ds.4 geht hervor, dass die Preussen Karlsruhe besetzt und der Prinz von Preussen beabsichtigte, unverzüglich in fortgesetzter Operation gegen Rastatt und den weitern Süden vorzuschreiten.
C. Endlich sind der Versammlung verschiedene Privatberichte vom In- und Auslande zur Kenntnis gebracht worden, aus welchen sich ergibt, dass Gerüchte vorhanden sind, als seie es bei einem Theile der preussischen Offiziere und Soldaten als ausgemacht angenommen, die preussische Armee werde sich gegen die Schweiz bewegen, um dem Rechte des Königs gegenüber von Neuenburg thatsächlich Geltung zu verschaffen.
Wenn auch den letztem Berichten keine weiteren authentischen Angaben zu Grunde liegen, so fand sich der Bundesrath dennoch veranlasst, reiflich nachzudenken, ob es in allgemeiner wie in der angeführten speziellen Beziehung nicht rathsam sein dürfte, wo nicht ein grösseres oder kleineres Armeecorps gegenüber möglichen Eventualitäten bereits aufzustellen, doch diejenigen militärischen Untersuchungen und Vorkehrungen vornehmen zu lassen, die unter allen Umständen ein sofortiges kräftiges und nachdrückliches Auftreten sichern würden. Die Entschiedenheit, mit der sich der Nationalrath bei Anlass seiner Einwilligung für Truppenaufgebote und diesfällige Kredite bereits ausgesprochen hat5, stunden den Gründen, die den Bundesrath bewogen, wenigstens etwas zu thun, noch zur Seite und er hat sich sodann zu folgendem Beschlüsse vereinigt:
1. Das schweizerische Militärdepartement ist beauftragt, auf den Fall eines grössern oder kleinern Aufgebotes in aller Stille und mit aller möglichen Vorsicht und Verschwiegenheit diejenigen Untersuchungen und Vorbereitungen zu treffen, welche geeignet sind, im gegebenen Augenblick in jeder Beziehung ein wohlgerüstetes Corps in der kürzesten Frist aufzustellen.
2. Das nämliche Departement ist ferner eingeladen, sich mit dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat dahin ins Einverständnis zu setzen, auf dass dasselbe mit der nämlichen Vorsicht und Discretion alle diejenigen Einleitungen treffe, welche, ohne Aufsehen zu erregen, hinsichtlich der Verpflegung und überhaupt aller in dessen Wirkungskreis einschlagenden Verrichtungen bei allfälliger Aufstellung eines Truppencorps erspriesslich sein dürften.
Im Fernern wurde beschlossen, dem Herrn Barman seine Berichterstattung zu verdanken und denselben einzuladen, mit aller möglichen Sorgfalt und Umsicht bezüglich auf die Neuenburgisch-Preussische Angelegenheit seine Nachforschungen, vornämlich in Hinsicht der diesfälligen Gesinnungen der französischen Regierung fortzusetzen.
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Révolution de Mars (1848–1849)