Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 26, doc. 38
volume linkZürich/Locarno/Genève 2018
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2024B#2001/146#1212* | |
| Old classification | CH-BAR E 2024(B)2001/146 129 | |
| Dossier title | Allgemeines (1973–1989) | |
| File reference archive | a.595.30 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2024B#2001/146#1213* | |
| Old classification | CH-BAR E 2024(B)2001/146 129 | |
| Dossier title | von schweizerischen Vertretungen: Brüssel; Budapest; Guatemala; Mexico; Montevideo; Paris; San Salvador (1970–1989) | |
| File reference archive | a.595.31 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.55A#1994/324#18* | |
| Old classification | CH-BAR E 2200.55(A)1994/324 1 | |
| Dossier title | Béliers (Besetzung von Botschaftskanzleien) (1973–1973) | |
| File reference archive | 031.0 • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/38191
Kreisschreiben des Sicherheitsbeauftragten des Politischen Departements, L. Meier, an die schweizerischen Vertretungen1
BESETZUNGEN VON BOTSCHAFTSKANZLEIEN
1. Nachdem innert Jahresfrist Angehörige der Béliers zwei unserer Botschaften, nämlich jene in Paris am 13. Juli 1972 und jene in Brüssel am 3./4. August 1973, besetzten und weitere Aktionen ankündigten, mag es für Sie von Interesse sein zu wissen, wie sich die Dinge abspielten.
Gegen 11.00 Uhr betraten 28 Béliers durch das für Besucher offen stehende Portal das Kanzleigebäude, wobei sie den Türwart von seinem Platz wegwiesen. Daraufhin drangen sie in die auf drei Stockwerke verteilten Büros der Kanzlei ein und verlangten vom Personal, dass es sich in den Hof begebe. Der Kanzleichef3 weigerte sich, der Aufforderung Folge zu leisten, worauf sie versuchten, ihn in seinem Büro einzuschliessen, doch gelang es ihm, durch eine zweite Türe zu entkommen und das Personal anzuweisen, an Ort und Stelle zu verbleiben. In der Zwischenzeit hatten einige Béliers das Hauptportal des Kanzleigebäudes mit Draht versperrt. Eine Angehörige der Bélier-Gruppe wünschte dann dem Missionschef4 ein Dokument zu übergeben. Dieser erklärte sich bereit, eine Abordnung zu empfangen, vorausgesetzt, dass vorher alle übrigen Béliers das Gebäude verlassen. Da die Béliers sich dieser Bedingung nicht fügten, kam das Treffen nicht zustande.
Ursprünglich hatten die Eindringlinge die Absicht bekundet, die Räumlichkeiten während 24 Stunden besetzt zu halten. Angesichts der Tatsache, dass unser Personal an seinen Arbeitsplätzen verharrte, erklärten sie sich schliesslich bereit, um 17.00 Uhr, d. h. bei Büroschluss, das Gebäude zu verlassen, sofern die französische Polizei nicht alarmiert werde. Punkt 17.00 Uhr zogen die Béliers ab, nachdem sie zuvor die Lokalitäten gereinigt hatten.
Obwohl die französische Polizei sich von sich aus bereit erklärt hatte, die Kanzlei von den Eindringlingen zu räumen, wurde auf deren Eingreifen verzichtet. Hätten sich die Béliers hingegen um 17.00 Uhr nicht zurückgezogen, wäre ein Polizeieinsatz erwogen worden.
Um 11.00 Uhr wünschten vier Schweizerbürger den Kanzleichef6 zu sprechen, denn ihr Automobil sei abgeschleppt worden. Als der im Warteraum postierte Weibel7, im Auftrage des Kanzleichefs, der Polizei telephonierte, drangen weitere 24 Personen ein (von den 28 Béliers waren 6 weiblichen Geschlechts und 8 minderjährig)8. Sie forderten das Personal – der Missions chef9 war abwesend – auf, sofort die Kanzlei zu verlassen; in einigen Fällen wurde dabei Gewalt angewendet. Unserem Personal war es zum Teil ver wehrt worden, die Akten wegzuräumen und die Aktenschränke abzuschliessen.
Die herbeigerufene Polizei überwachte die Ausgänge der im 9. Stockwerk eines Bürogebäudes befindlichen Kanzlei, und als im Laufe des Vormittages des 4. August die Béliers die Besetzung beendeten, wurden sie, auf unseren Wunsch hin, zwecks Identifikation von der Polizei weggeführt.
Vor ihrem Auszug hatten die Eindringlinge die Lokalitäten gereinigt. Sie liessen eine 20-Franken-Note zurück, um damit die in der Kanzlei vorhandenen, durch sie verbrauchten Vorräte an Kaffee und Gebäck zu bezahlen. Sie hatten gewünscht, dass, bevor sie die Lokalitäten räumten, ein Vertreter der Botschaft einen Augenschein nehme; diesem Begehren wurde nicht stattgegeben.
Im Büro des Kanzleichefs wurde später eine handgeschriebene Aufzeichnung gefunden, auf der die Nummern der einzelnen Büros eingetragen und neben jeder Nummer einige Namen aufgeführt waren. Da diese Namensliste nicht identisch ist mit derjenigen, welche die Polizei erstellte, muss angenommen werden, dass es sich um ein vor der Besetzung verfasstes «Pflichtenheft» handelte.
c) Sowohl in Paris wie in Brüssel kam es zu keinen grösseren Gewaltanwendungen; es gab auch keine nennenswerten Beschädigungen.
Sobald einmal die Béliers ihr Ziel – Mobilisierung der Massenmedien – erreicht hatten, zeigten sie sich weniger kriegerisch; die Identifikation in Brüssel verlief reibungslos.
2. Beide Male war es den Béliers gelungen, den Überfall heimlich vorzubereiten; jedenfalls hatten weder die betroffenen Botschaften noch die Behörden in Bern eine Vorwarnung erhalten. Sollten sie die in Aussicht gestellten weiteren Aktionen verwirklichen, ist damit zu rechnen, dass auch diese in aller Stille organisiert werden.
3. Abwehrmassnahmen10
Die einfachste Lösung würde wohl darin bestehen, dass die Eingangstüren zu den Kanzleien stets verschlossen bleiben und Besucher nur einzeln eingelassen werden. Dieses Vorgehen wird sich jedoch an den wenigsten Orten bewerkstelligen lassen, sei es mangels Personal, sei es, weil sich die bauliche Anordnung dazu nicht eignet, sei es, weil der tägliche Besucherstrom einfach zu gross ist.
Es wurde auch schon die Idee geäussert, die Bürotüren gegen den Warteraum hin stets abzuschliessen, wobei der in diesem Raum postierte Weibel die Besucher telephonisch bei den einzelnen Mitarbeitern anmelden und sie bis zu deren Bürotüre begleiten sollte, die dann auf ein bestimmtes Klopfzeichen von ihnen geöffnet würde. Was geschieht aber, wenn eine mit Proviant ausgerüstete Gruppe den Warteraum besetzt, den Weibel entweder hinauswirft oder als Geisel nimmt und das in seinen Arbeitsräumen eingeschlossene Personal belagert, bis dieses aus irgendeinem Grunde diese verlassen muss? Sollte es den Eindringlingen gar gelingen, die Telephonverbindungen nach aussen hin zu unterbinden, könnte nicht einmal die Polizei zum Eingreifen aufgefordert werden.
In Anbetracht dieser Sachlage werden die Bemühungen sich besonders daraufhin richten müssen, zu verhindern, dass Akten, Passformulare, Geld etc., in die Hände Unbefugter – wer dieser auch immer sei – fallen. Aus diesem Grunde sollte jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter an ihrem/seinem Arbeitsplatz nur die Akten des gerade in Behandlung stehenden Falles aufliegen haben; alle übrigen Dokumente wären unter Verschluss zu halten. – Entgegen der mancherorts befolgten Praxis sollte der Kassenschrank jedesmal, nachdem etwas hineingetan oder herausgenommen wurde, wieder ganz verschlossen werden. – Ein besonderes Problem stellen die Aktenschränke in der Registratur dar. Hier wäre es eventuell angezeigt, die Zugangstüre(n) geschlossen zu halten, damit bei einem Überfall noch genügend Zeit verbleibt, um die Aktenbehältnisse abzuschliessen.
Ich bin mir bewusst, dass jede dieser Vorkehren den Arbeitsablauf behindert, gleichwohl möchte ich Sie einladen abzuklären, ob Sicherheitsmassnahmen getroffen werden könnten und wenn ja, entsprechende Weisungen zu erteilen. In diesem Zusammenhang muss ich Sie allerdings darauf aufmerksam machen, dass Sie mit keinen Personalvermehrungen rechnen dürfen. Auch im bau lichen Sektor kann, mangels Zahlungskrediten, praktisch nichts unternommen werden.
- 1
- Kreisschreiben (Kopie): CH-BAR#E2024B#2001/146#1213* (a.595.31).↩
- 2
- Vgl. dazu das Schreiben von E. Bauermeister an A. Janner vom 31. Juli 1972, dodis.ch/40889; den Bericht von M. Guélat vom 31. Juli 1972, dodis.ch/40890; das BR-Prot. Nr. 1848 vom 11. Oktober 1972, dodis.ch/37108 sowie das Schreiben von E. Bauermeister an A. Janner vom 1. Februar 1974, dodis.ch/40891.↩
- 5
- Zum Ablauf der Ereignisse sowie zur gleichzeitigen Besetzung der belgischen Botschaft in Bern vgl. die Notiz von H. Walder an K. Furgler vom 9. August 1973, dodis.ch/38196.↩
- 7
- E. Koninckx.↩
- 8
- Für die Liste der involvierten Personen sowie die juristischen Folgen der Besetzung vgl. das BR-Prot. Nr. 1811 vom 31. Oktober 1973, dodis.ch/38192. Zur juristischen Aufarbeitung vgl. ferner die Note der schweizerischen Botschaft in Brüssel an das belgische Aussenministerium vom 27. September 1973, dodis.ch/38197 sowie das BR-Beschlussprot. II vom 21. August 1973 der 28. Sitzung vom 10. August 1973, CH-BAR#E1003#1994/26#16*, S. 5.↩
- 9
- H. Monfrini.↩
- 10
- Vgl. dazu die Notiz von E. Fasel vom 7. August 1973, dodis.ch/38194. Zu den Sicherheitsmassnahmen in der Schweiz vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 47, dodis.ch/35491; die Note der amerikanischen Botschaft in Bern an das Politische Departement vom 24. Oktober 1972, dodis.ch/34513 sowie das BR-Beschlussprot. II vom 26. März 1974 der 11. Sitzung vom 15. März 1974, CH-BAR#E1003#1994/26#17*, S. 2.↩
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Belgium (Politics) France (Politics) Protection of diplomatic and consular representations Assaults on diplomatic and consular representations



