Langue: allemand
10.4.1970 (vendredi)
Zusammenarbeit mit NATO-Staaten auf militärtechnischem Gebiet
Lettre (L)
Bei der militärischen Zusammenarbeit muss der Neutralitätsstatus berücksichtigt werden. So müssen bei der Beschaffung von Kriegsmaterial politische und militärische Verpflichtungen sowie die Abhängigkeit von einzelnen Lieferstaaten vermieden werden.
Références: p.B.51.13.01212.23/69
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