Language: German
19.2.1971 (Friday)
Letter (L)
Laut Rechtsdienst des Politischen Departements hat ein ständig neutraler Staat bezüglich der Einmischung in innere Angelegenheiten von Drittstaaten besondere Zurückhaltung zu üben, wenn auch aus politischen und nicht neutralitätspolitischen Gründen.
File references:
B.73.E.0 • B.34.94.R.10
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