Sprache: Deutsch
19.5.1971 (Mittwoch)
Nr. 888. Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen / Verlängerung der Vereinbarung mit dem Internationalen Währungsfonds vom 11.6.1964
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Die "Allgemeinen Kreditvereinbarungen" sind für eine Dauer von 5 Jahren verlängert worden. Dann läuft die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses vom 4.10.1963 ab. Der schweizerische Botschafter in Washington wird ermächtigt, den Briefwechsel mit dem Währungsfonds zu unterzeichnen.

Darin: Finanz- und Zolldepartement. Antrag vom 27.4.1971 (Beilage).
Darin: Politisches Departement. Mitbericht vom 12.5.1971 (Einverstanden).
Darin: Volkswirtschaftsdepartement. Mitbericht vom 10.5.1971 (Einverstanden.
Aktenzeichen: 9833C.41.103.2.(4)
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