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Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 25, Dok. 59
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2500#1990/6#2585* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2500(-)1990/6 295 | |
Dossiertitel | Bucher, Enrico, Entführung 7.12.1970 (1970–1971) | |
Aktenzeichen Archiv | a.21 |
dodis.ch/35841
ANLAGE ZUM BERICHT SONDERMISSION BRASILIEN VOM 5. FEBRUAR 19712. ERFAHRUNGEN WÄHREND DER KRISENSITUATION BEI DER ENTFÜHRUNG DES BOTSCHAFTERS BUCHER3
1. Das Bestehen des Krisenstabs im EPD hat sich als ausserordentlich nützlich erwiesen4. Es war von unschätzbarem Wert für die Botschaft, auf der andern Seite des Drahtes einen ständig ansprechbaren Gesprächspartner zu besitzen5.
Auf der andern Seite stellt sich die Frage, ob nicht auch eine permanente, eingespielte Einsatzgruppe aufgestellt werden sollte, die innert Stunden irgendwo auf der Welt eingesetzt und je nach den örtlichen Umständen ergänzt werden könnte. Sie sollte unter der Leitung einer ebenso starken, wie anpassungsfähigen (Verständnis für die Eigenheiten und Empfindlichkeiten der Lateinamerikaner, Araber, Asiaten, usw.) Persönlichkeit stehen, die die «Civilcourage» hat – wenn nötig rasche Entscheidungen zu treffen, ohne sich dabei zu fragen,
was die Folgen für die Karriere sein könnten, – wenn nötig eine offizielle Desavouierung im höheren Staatsinteresse durch die Zentrale in Kauf zu nehmen, – allenfalls den Unmut der Presse zu ertragen, – nötigenfalls unpopuläre Massnahmen zu vertreten, und die vor allem in kritischen Situationen die Gabe hat, mit der in den Entwicklungsländern so wichtigen Mischung von Verstand und Intuition zu arbeiten.
2. Das sofortige Einstellen jeder nicht mit der Entführung zusammenhängenden Botschaftstätigkeit erweist sich in der Krisensituation als notwendig. Es war von grossem Wert, dass auch das EPD vom Moment der Entführung an nur noch Fernschreiben schickte, die mit der Entführung zusammenhingen.
3. Die Erfahrungen aus den voraufgegangenen brasilianischen Entführungsfällen6 und aus dem Entführungsfall des Botschafters Spreti erleichterten der Botschaft die Beurteilung der Situation.
4. Eine Krisenlage wie im Fall der Entführung stellt personell grosse Anforderungen an die Botschaft7. Strukturelle Unterbesetzung und Unterbesetzung infolge von Nichtauffüllen der nach Versetzungen entstandenen Lücken kann sich verheerend auswirken. Die Durchschnitts-Botschaft dürfte dem längerem Andauern der Krisensituation personell nicht gewachsen sein. Die schweize rischen Botschaften sind ohnehin gegenüber denen anderer Länder unterdotiert.
Im Lichte dieser Erfahrungen sollte geprüft werden, ob besonders kleineren Vertretungen im Krisenfalle nicht sofort Verstärkung durch Abordnung von Beamten auch aus Nachbarvertretungen mit Sprach- und Landeskenntnissen verschafft werden müsste.
5. Grosse Probleme stellt der Ansturz der Presse. Dafür müsste 1 Mann allein eingesetzt werden können. Die Befriedigung ihres Informationshungers während der unvermeidlichen Wartezeiten stellt höchste Anforderungen an das Fingerspitzengefühl der zuständigen Herren. Die Vertretungen der USA und Deutschlands sind ermächtigt, im Bedarfsfalle amtliche Mittel zur Ausgabe von Kaffee und Sandwiches an die wartenden Presseleute einzusetzen. Dies wirkt sich auf die Berichterstattung positiv aus und kann ein Pflästerchen für mangelnde Informationen sein.
Die USA-Botschaft hat sich dieser Frage in besonders vorbildlicher Weise angenommen.
6. Weitere Belastung entsteht durch den Strom der Besucher aus Gastland und Diplomatischem Corps, die ihre Sympathie bekunden wollen.
7. Bei der Zusammenstellung von Bereitschaftsdiensten muss beachtet werden, dass die Botschaft auch in der Spitze stets besetzt sein muss für eventuelle Telefongespräche mit Bern, wenn der Chef zu Gesprächen, beispielsweise mit dem Aussenminister, unterwegs ist. Weitere Mitarbeiter müssen bereit stehen, die jederzeit das Dienstgebäude verlassen können, um Hinweisen der Entführer nachzugehen (genügend Kraftwagen nötig); ein anderer Mitarbeiter muss ständig die Durchsagen am Radio verfolgen.
8. Die ununterbrochene und ungestörte Betriebsfähigkeit der Telko ist in Krisensituationen entscheidend. Das Fehlen eines technisch vorgebildeten Fernmeldebeamten bedeutete z. B. in Rio eine grosse Gefahr.
9. Die besonderen Verbindungen der Beamten der Nachrichtendienste und der Militärattachés8 der USA und BRD waren von grossem Wert. Sie ermöglichen politisch unbelastete und damit unbefangenere fachliche Kontakte und auf diesem Wege auch eine gewisse Einflussnahme.
10. Die Ausstattung der Botschaft mit technischen Geräten hat sich – jedenfalls für den Krisenfall – als unzureichend erwiesen9 (z. B. eigene Telexanlage, modernste rasche Chiffriergeräte, Vorrichtung für das Mitschreiben wichtiger Telefongespräche, usw.). Eine Hilfe ist bereits das Anbringen von Mithörmuscheln an den Telefonapparaten.
11. Verschwiegenheit: In einer Krisenlage, in der viel improvisiert werden muss, erweist sich der grosse Prozentsatz der Ortskräfte als Nachteil. Es lässt sich nicht ganz vermeiden, dass vertrauliche Dinge selbst auf unteren Ebenen bekannt werden. Deshalb ist ein besonderer Hinweis auf Verschwiegenheitspflicht, gerade in einer Krisensituation, notwendig. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Presse sich gerade an Botschaftsangehörige in untern Funktionen wendet, um Informationen zu bekommen, die sie von den zuständigen Herren nicht erhalten kann.
Die Verschwiegenheit der Botschaftsangehörigen ist auch unter dem Aspekt von Bedeutung, dass die Sicherheitsbehörden des Gastland zu ihrer eigenen Entlastung gern auf undichte Stellen in der Botschaft hinweisen.
12. Für die von Entführung bedrohten Diplomaten sollte ein Code vereinbart werden, der es ihnen im Ernstfall ermöglicht, der Botschaft Hinweise zu geben. Im Falle Bucher hätte er mir damit in seinen Briefen wichtige Angaben machen können.
13. Ein befreiter Diplomat sollte sich der Presse gegenüber grösster Zurückhaltung befleissigen, dies im Interesse der Beziehungen zum Gastland und angesichts der Folgen für weitere Entführungen. Beschränkung auf zwei Pressekonferenzen (Bild und Cinéreporter, sowie allgemeine Presse) und keine Einzelinterviews, dies weder persönlich noch am Telephon10.
- 1
- Notiz: CH-BAR#E2500#1990/6#2585* (a.21).↩
- 2
- Schreiben von M. Feller an E. Thalmann vom 5. Februar 1971, dodis.ch/36000.↩
- 3
- Zur Entführung von G. E. Bucher vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 51, dodis.ch/35840, bes. Anm. 2.↩
- 4
- Vgl. dazu das Rundschreiben von A. Janner an die schweizerischen Vertretungen vom 5. Februar 1971, dodis.ch/36312 sowie die Notiz von L. Meier vom 24. Juni 1971, dodis.ch/36814.↩
- 5
- Vgl. dazu die Notiz von W. Buser an den Bundesrat vom 7. Dezember 1970, Doss. wie Anm. 1.↩
- 6
- Vgl. dazu z. B. das Telegramm Nr. 118 der schweizerischen Botschaft in Köln an das Politische Departement vom 8. Dezember 1970, dodis.ch/35990.↩
- 7
- Vgl. dazu das Rundschreiben von L. Meier an die schweizerischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen vom 14. Januar 1971, dodis.ch/36815.↩
- 8
- Vgl. dazu das Schreiben von G. Röhrig an M. Feller vom 8. Dezember 1970, CH-BAR#E2200.67#1984/88#154* (213.1).↩
- 9
- Zu den Übermittlungsproblemen vgl. das Telegramm Nr. 168 der schweizerischen Botschaft in Rio de Janeiro an das Politische Departement vom 27. Dezember 1970, Doss. wie Anm. 1.↩
- 10
- Zu den Presse-Reaktionen zur Entführung G. E. Buchers vgl. das Rundschreiben Press Digest an die schweizerischen Vertretungen vom 16. März 1971, dodis.ch/36004.↩
Verknüpfungen mit anderen Dokumenten
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Entführung von Botschafter G. Bucher (1970)
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