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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 25, doc. 20
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2003A#1984/84#1661* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2003(A)1984/84 626 | |
Titolo dossier | UNTSO - Généralités, ONU et Docs. (1970–1973) | |
Riferimento archivio | o.713.27.Uch.3 |
dodis.ch/35753 Interne Notiz des Politischen Departements1
SCHWEIZERISCHE MITWIRKUNG AN FRIEDENSERHALTENDEN AKTIONEN DER UNO
Die Friedenserhaltung entspricht einer Zielsetzung der schweizerischen Aussenpolitik. Diese Zielsetzung ist mit den Anstrengungen der UNO um die Erhaltung des Friedens identisch2. Die UNO versucht mit ihren friedenserhaltenden Aktionen, wie sie etwa im Kongo, in Zypern, im Nahen Osten unternommen wurden, die Gewalt auszuschalten und die Ordnung durch das Recht herzustellen. Die UNO überträgt damit einen Grundgedanken der Eidgenossenschaft auf die Völkerfamilie; sie will eine Welt des internationalen Rechts aufbauen.
Die friedenserhaltenden Aktionen der UNO haben zwar in der Mehrzahl der Fälle nicht zur Lösung der Konflikte geführt. Es gelang der Weltorganisation jedoch mehrheitlich, die Konflikte «einzufrieren», die Grossmächte daraus fernzuhalten und Zeit zu gewinnen. Zeitgewinn bedeutet Zeit zur Überlegung, Zeit zur «Abkühlung» und Zeit zur Schaffung politischer Verhältnisse, die der späteren Lösung des Konflikts dienlich sein können.
Die Aktionen der UNO weisen teilweise auch typisch schweizerische Züge auf, soweit sie humanitären Charakter haben. So etwa, wenn die UNO-Truppen, wie auf Zypern, Flüchtlinge betreuen, Bevölkerungsteile im Kampfe evakuieren, bei der Einbringung der Ernte helfen, die Versorgung mit Lebensmitteln sicherstellen, aber auch dort, wo sie der Bevölkerung Sicherheit bieten und ihr die Furcht vor den Schrecken des Krieges nehmen.
Aus diesen Gründen hat die Schweiz die Tätigkeit der Vereinten Nationen auf dem Gebiete der Friedenserhaltung, soweit ihre Neutralitätspolitik es erlaubte, stets unterstützt.
Schweizerische Beiträge an Aktionen der UNO
1. Korea
1953 hat der Bundesrat die Teilnahme der Schweiz an der neutralen Waffenstillstands-Überwachungskommission und an der Kommission für die Heimschaffung der Kriegsgefangenen beschlossen3. Die Schweiz wirkt auch heute noch zusammen mit Schweden, Polen und der Tschechoslowakei in der Waffenstillstandskommission mit4.
2. Suez
Im Suez-Konflikt (1956) hat die Schweiz, auf Ersuchen des UNO-Generalsekretärs5, Truppentransportflüge in das Kriegsgebiet vermittelt (Charter-Vertrag zwischen Swissair und UNO) und nachträglich auch die Kosten dieser Flüge in der Höhe von 1,6 Millionen Franken übernommen6.
3. Kongo
Anlässlich der Kongo-Aktion (1960) bestand unser Beitrag ebenfalls in Transportleistungen (durch die Swissair und Balair wurden Transportflüge zugunsten der UNO von Europa nach dem Kongo und innerhalb des Kongo durchgeführt); mit Ausnahme eines kleinen Truppenkontingents wurden hauptsächlich Lebensmittel (darunter von der Schweiz gestiftetes Milchpulver) befördert. Die Kosten dieser Aktion in der Höhe von 1,8 Millionen Franken wurden vom Bund übernommen7.
Für andere Hilfsmassnahmen im Kongo (Experten usw.) wurden 4,1 Millionen Franken aufgebracht8. Die Weiterführung des Kitambo-Spitals mit schweizerischem Personal und unter schweizerischer Leitung kostet den Bund zur Zeit jährlich rund 1,1 Millionen Franken9.
4. UNO-Anleihe
1961 hat sich die Schweiz mit einem Betrag von 8,2 Millionen Franken an der UNO-Anleihe beteiligt und dadurch geholfen, die Finanzkrise zu überbrücken, in der sich die UNO zufolge der Operationen im Nahen Osten und im Kongo und der Zahlungsverweigerung verschiedener Mitgliedstaaten befindet10. Die UNO hat regelmässig Rückzahlungen und die fälligen Zinsen geleistet. Der Restbetrag beziffert sich Ende 1969 auf 6,2 Millionen Franken.
5. Vietnam
Auf Ersuchen des UNO-Generalsekretärs11 stellte die Schweiz im Oktober 1963 der nach Südvietnam entsandten UNO-Beobachterkommission zur Untersuchung der Massnahmen der Regierung Diem gegen die Buddhisten die telegraphischen Verbindungen, Kurierdienst und Safes des schweizerischen Generalkonsulates in Saigon und des Büros des schweizerischen Beobachters in New York zur Verfügung (da die UNO selbst über keine zuverlässigen Verbindungen mit Vietnam verfügte)12.
6. Zypern
Die Schweiz beteiligt sich seit 1964 an den Kosten der friedenserhaltenden Aktion der UNO auf Zypern mit Beiträgen von bisher insgesamt rund 5,3 Millionen Franken13.
7. Nahost-Konflikt
– 1967 übernahm Botschafter Ernesto Thalmann, Chef der Abteilung für internationale Organisationen des Politischen Departements, als persönlicher Vertreter des Generalsekretärs der UNO eine zeitlich befristete Mission in Jerusalem mit dem Auftrag, über die Lage in dieser Stadt zu berichten14.
– im gleichen Jahr hat der Bundesrat auf Anfrage des UNO-Generalsekretärs einen hohen schweizerischen Sanitätsoffizier15 nach Jerusalem ins Hauptquartier der Organisation der Vereinten Nationen für die Überwachung des Waffenstillstandes in Palästina (UNTSO) delegiert, um die Bedürfnisse dieser Organisation auf medizinischem und sanitärem Gebiet zu untersuchen16.
– 1967 hat die Schweiz der Organisation der Vereinten Nationen für die Überwachung des Waffenstillstandes in Palästina ein Flugzeug einer schweizerischen Luftverkehrsgesellschaft vermittelt und sich bereit erklärt, die Kosten seines Einsatzes zu übernehmen (die pro Jahr rund 1 Million Franken betragen). Das Flugzeug, dessen Besatzung aus Schweizern besteht, wird für den Transport der UNO-Beobachter und von Frachtgut der Organisation für die Überwachung des Waffenstillstandes in Palästina eingesetzt17.
- 1
- Notiz (Kopie): CH-BAR#E2003A#1984/84#1661* (o.713.27.Uch.3). Von H. Langenbacher am 19. Mai 1970 an P. Fasler übergeben. Kopie am 11. Juni 1970 an G. Blau versandt.↩
- 2
- Vgl. dazu den Bericht von R. Bindschedler und F. Moser vom 24. April 1967, dodis.ch/32908.↩
- 3
- Vgl. dazu DDS, Bd. 19, Dok. 63, dodis.ch/9605.↩
- 4
- Zur Beteiligung der Schweiz an der Neutralen Überwachungskommission in Korea vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 135, dodis.ch/31366, bes. Anm. 2. Für die schweizerisch-schwedischen Sondierungen zur Anerkennung Nord- und Südkoreas durch die vier Mitgliedstaaten der NNSC vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 168, dodis.ch/35837.↩
- 6
- Vgl. dazu DDS, Bd. 20, Dok. 90, dodis.ch/12738, und Dok. 99, dodis.ch/9575.↩
- 7
- Vgl. dazu DDS, Bd. 21, Dok. 86, dodis.ch/15335.↩
- 8
- Vgl. dazu DDS, Bd. 21, Dok. 95, dodis.ch/15341.↩
- 9
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 39, dodis.ch/33051.↩
- 10
- Vgl. dazu DDS, Bd. 22, Dok. 36, dodis.ch/30162.↩
- 11
- S. U Thant.↩
- 12
- Vgl. dazu DDS, Bd. 22, Dok. 177, dodis.ch/18900.↩
- 13
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1224 vom 15. Juli 1970, dodis.ch/36845.↩
- 14
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 50, dodis.ch/33287.↩
- 16
- Vgl. dazu die Notiz von J. A. Graf an W. Spühler vom 11. November 1967, dodis.ch/33962, S. 6–7.↩
- 17
- Vgl. dazu das Rundschreiben von H. Langenbacher an die schweizerischen Vertretungen vom 2. Oktober 1967, dodis.ch/32975.↩
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ONU (Organizzazioni specializzate) Buoni uffici Partecipazione alle forze di pace delle Nazioni Unite (Caschi blu)