Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 25, doc. 72
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1982/58#554* | |
| Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1982/58 139 | |
| Dossier title | Frankenaufwertung. BRB vom 9.5.1971 (1971–1971) | |
| File reference archive | C.41.121.0.Uch |
dodis.ch/35737
Der Chef des Finanz- und Wirtschaftsdiensts des Politischen Departements, P. A. Nussbaumer, an die schweizerischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen1
AUFWERTUNG DES SCHWEIZER FRANKENS2
Wie Sie bereits wissen, wurde unser Land Mitte vergangener Woche von einer spekulativen Dollarschwemme3 überflutet. Die Nationalbank war, nachdem sie am Mittwoch, den 5. Mai 1971 innerhalb von 90 Minuten 600 Mio. US $ zum Kurse des unteren Interventionspunktes von SFr. 4,295 pro 1 US $ eintauschen musste, zum Schutze unseres Schweizerfrankens gezwungen, den Ankauf von Devisen einzustellen.
In der Folge beobachtete man aufmerksam die Vorgänge auf dem internationalen Währungsparkett4, insbesondere die monetären Gespräche der EWG in Brüssel und die Entwicklung in der Bundesrepublik, deren Marktstabilität durch eine noch grössere Dollarmenge erschüttert wurde.
Anlässlich einer ausserordentlichen Bundesratssitzung vom Sonntag, den 9. Mai fasste die Landesregierung nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Nationalbank den Beschluss5, den Schweizerfranken um rund 7% aufzuwerten.
Dieser Entschluss fand in weiten Kreisen der Bevölkerung ein positives Echo. Dem Bundesrat wurde Mut («endlich wurde einmal regiert») attestiert. Kritik am bundesrätlichen Entscheid wurde hauptsächlich von Seiten der Exportindustrie und der Banken geübt. Die Hotellerie ist ob der Aufwertung nicht sonderlich erbaut, zeigte jedoch Verständnis6.
Es liegt uns daran, Sie über diese Vorgänge zu orientieren und zu dokumentieren. Wir lassen Ihnen deshalb folgende Dokumente zugehen:
Beilage 1: Text des Bundesratsbeschlusses über die Aufwertung, gemäss Bundesblatt7
Beilage 2: Das offizielle Pressecommuniqué der Nationalbank8
Beilagen 3–6: «Pressespiegel» des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements9 sowie eine Zusammenfassung der Nummern 85–88 von «Aktuelles aus der Presse» der Nationalbank10.
Diese Beilagen vermitteln Ihnen ein umfassendes Bild der Reaktionen und Kommentare in einer representativen Anzahl schweizerischer und ausländischer (nur in «Aktuelles aus der Presse») Tageszeitungen.
Der Bundesrat hat angekündigt, dass er das Parlament in einem Bericht11 auf Beginn der Juni-Session über die Motive und den daraus gezogenen Entschluss zur Aufwertung informieren werde. Dieser Rapport ist im Augenblick verständlicherweise noch nicht verfügbar; doch wird er Ihnen unverzüglich nach seiner Veröffentlichung mit separatem Kurier zugehen.
Aus technischen Gründen (Nachdruck der Beilagen 3–6) war es uns leider nicht möglich, Sie rascher mit dieser Dokumentation bedienen zu können.
Sollten Sie für Ihre Tätigkeit noch weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
- 2
- Vgl. dazu das Protokoll Nr. 460 des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank vom 13. Mai 1971, dodis.ch/36742; den Bericht Communication d’ordre monétaire et financier à l’intention de nos représentations à l’étranger vom Mai 1971, dodis.ch/36531; das BR-Beschlussprot. II vom 17. Mai 1971 der 2. und 3. ausserordentlichen Sitzungen vom 8. und 9. Mai 1971, dodis.ch/37068; das Protokoll der Kommission des Ständerats vom 7. Juni 1971, dodis.ch/36532; das Exposé von E. Stopper an der Botschafterkonferenz vom 1. September 1971, dodis.ch/34583; das BR-Prot. Nr. 1798 vom 20. Oktober 1971, dodis.ch/36535 sowie das BR-Beschlussprot. II vom 11. Mai 1971 der ausserordentlichen Sitzung vom 7. Mai 1971, CH-BAR#E1003#1994/26#14*.↩
- 3
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 30, dodis.ch/35735, Anm. 12.↩
- 4
- Vgl. dazu das BR-Beschlussprot. II vom 11. Mai 1971 der ausserordentlichen Sitzung vom 7. Mai 1971, dodis.ch/37059.↩
- 5
- BR-Prot. Nr. 808 vom 9. Mai 1971, CH-BAR#E1004.1#1000/9#770*.↩
- 6
- Vgl. z. B. zu den Folgen für die Swissair das BR-Prot. Nr. 1185 vom 7. Juli 1971, CH-BAR#E1004.1#1000/9#772*.↩
- 7
- Der Bundesratsbeschluss wurde in der Amtlichen Sammlung publiziert: Bundesratsbeschluss über die Festsetzung der Goldparität des Frankens vom 9. Mai 1971, AS, 1971, S. 465.↩
- 8
- Kommuniqué der Schweizerischen Nationalbank vom 9. Mai 1971, Doss. wie Anm. 1.↩
- 9
- Pressespiegel des Finanz- und Zolldepartements vom 11. Mai 1971, vom 13. Mai 1971 und vom 14. Mai 1971, Doss. wie Anm. 1.↩
- 10
- Aktuelles aus der Presse der Schweizerischen Nationalbank, Doss. wie Anm. 1.↩
- 11
- Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Änderung der Goldparität des Frankens vom 29. Mai 1971, BBl, 1971, I, S. 1272–1286.↩
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Monetary issues / National Bank
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