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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 25, doc. 127
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1987/78#1797* | |
| Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1987/78 438 | |
| Dossier title | Ausfuhr von Kriegsmaterial aus der Schweiz (1971–1975) | |
| File reference archive | B.51.14.21.20 • Additional component: Australien |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.120B#1993/168#53* | |
| Old classification | CH-BAR E 2200.120(B)1993/168 5 | |
| Dossier title | Landesvert.Empfangsstaat; Pilatus Porter (1969–1976) | |
| File reference archive | 363.1 |
dodis.ch/35695
Der schweizerische Botschafter in Canberra, M. König, an den Chef der Abteilung für politische Angelegenheiten des Politischen Departements, E. Thalmann1
PILATUS-PORTER FLUGZEUGE
Mit Brief vom 15. März2 haben Sie mich ersucht, die zuständige australische Behörde zu einer Bestätigung zu veranlassen, wonach sich die seinerzeit der australischen Armee gelieferten Pilatus-Porter Flugzeuge3 noch in deren Besitz befinden und demnach nicht nach Laos weitergegeben worden sind.
Ich muss gestehen, dass ich keine Möglichkeit sehe, diesen Auftrag in befriedigender Weise auszuführen.
Die Stimmung gegenüber unserem Lande4 ist in allen australischen Kreisen, die mit dem Pilatus-Porter-Geschäft etwas zu tun hatten, immer noch sensibilisiert. Man hat es uns übel genommen, dass der Kontrakt über die Lieferung der Flugzeuge durch ein Ausfuhrverbot5 in Frage gestellt wurde, und es gelang mir nur bis zu einem gewissen Grade, Verständnis für unseren Wunsch zu wecken, weitere Lieferungen von einer bindenden australischen Verpflichtung abhängig zu machen, die Pilatus-Porter nicht in Vietnam zu verwenden6. Ich war deshalb froh, im letzten Herbst mit Ihrem Einverständnis dem Verteidigungsminister7 in aller Form zusichern zu können, die Schweiz werde nach dem Rückzug der australischen Truppen aus Vietnam den Export von Pilatus-Porter Flugzeugen nach Australien inskünftig ohne irgend welche Schwierigkeiten oder Bedingungen gestatten8.
Unter diesen Umständen wäre ein neuerliches Ansinnen, von der australischen Regierung Rechenschaft über den Verbleib dieser Flugzeuge zu fordern, zweifellos geeignet, die noch kaum abgebauten australischen Ressentiments wieder aufleben zu lassen und die Glaubwürdigkeit schweizerischer Erklärungen Zweifeln auszusetzen. Unsere Ängstlichkeit, die öffentliche Meinung unseres Landes könnte an der Lieferung von Kurzstartapparaten ins Ausland Anstoss nehmen, weil sie in einer kriegführenden Armee Verwendung finden könnten, wird hier einfach nicht verstanden. Der Pilatus-Porter ist nun einmal kein spezifisches Kriegsmaterial. Letzten Endes kann jedes Erzeugnis, insbesondere jede Art von Fahrzeugen, einer Armee im Kriege dienen. Die Definition des Begriffes Kriegsmaterial ist nach hiesiger Auffassung eng zu fassen. Sonst könnte es dazu kommen, dass wegen der «öffentlichen Meinung» keine Uhren mehr exportiert werden dürften, weil diese für die Koordination militärischer Operationen bei Kriegshandlungen unentbehrlich sind9.
Würde ich die von Ihnen gewünschte Erklärung von einer australischen Behörde erbitten, so wäre es wenig wahrscheinlich, dass sie meinem Wunsche entspräche. Man würde dieses Ansinnen viel eher als ausgesprochene Zumutung ablehnen.
Dazu kommt noch etwas anderes:
Nach meinen Erkundigungen ist der in Australien entwickelte Prototyp «N» eines Kurzstarters zur Zufriedenheit der Fachleute ausgefallen. Die australische Armee ist aber offenbar lediglich bereit, in absehbarer Zeit etwa zwanzig Stück zu bestellen, während Absatzmöglichkeiten im Ausland wegen des hohen Preises kaum bestehen. Freilich ist denkbar, dass die Serienfabrikation des Flugzeuges zur Rettung der einheimischen Flugzeugindustrie aus innenpolitisch-wahltaktischen Gründen trotz allem aufgenommen wird. Vielleicht siegt aber doch die wirtschaftliche Vernunft. In diesem Falle bestünde Hoffnung, dass die australische Armee weitere Pilatus-Porter Flugzeuge kauft. Sollte aber die Schweiz neuerdings Bedenken anmelden, sogar in bezug auf die bereits gelieferten Apparate, so würde sie die Aussicht auf ein weiteres Geschäft, das den Stanser Werken zweifellos hochwillkommen wäre, so gut wie sicher zunichte machen.
Im Bestreben, Ihrem Wunsche nach einer australischen Erklärung ohne nachteilige Folgen so gut wie möglich nachzukommen, habe ich mich mit dem stellvertretenden Staatssekretär für asiatische Angelegenheiten im hiesigen Aussenministerium10 unterhalten. Ohne ihm die Hintergründe meiner Anfrage auseinanderzusetzen, erkundigte ich mich danach, welche Art von Hilfe Laos von Australien erhalten habe. Er führte dazu aus, Australien habe finanzielle Beiträge an einen multinationalen Devisenfond zugunsten von Laos geleistet, beteilige sich an Entwicklungsprojekten (insbesondere Staudamm), werfe einzelne Stipendien für laotische Studenten aus, habe einigen wenigen jungen laotischen Offizieren Trainingsgelegenheiten geboten und schliesslich der laotischen Regierung einige ausgediente Dakota-Flugzeuge abgetreten. Aus diesen Äusserungen ist mit Sicherheit zu schliessen, dass Australien der laotischen Armee keine Pilatus-Porter Flugzeuge übergeben hat. Dies wäre schon deshalb nicht in Frage gekommen, weil die australische Armee einen dringenden Eigenbedarf an Kurzstart-Flugzeugen hat.
- 1
- Schreiben: CH-BAR#E2001E-01#1987/78#1797* (B.51.14.21.20). Visiert von J.- J. Indermühle.↩
- 3
- Vgl. dazu die Notiz von Ph. Clerc an R. Gnägi vom 16. Januar 1970, dodis.ch/35811.↩
- 4
- Zu weiteren hängigen Fragen zwischen der Schweiz und Australien vgl. die Notiz von F. Châ telain an P. Graber vom 2. März 1970, dodis.ch/36993; das Schreiben von M. König an P. Mi cheli vom 1. Juli 1970, dodis.ch/36994; das Schreiben von M. König an W. Guldimann vom 23. Juni 1971, dodis.ch/36992 sowie das Schreiben von M. König an P. A. Nussbaumer vom 28. November 1972, dodis.ch/36999.↩
- 5
- BR-Beschlussprot. II vom 26. Januar 1970 der 3. Sitzung vom 21. Januar 1970, CH-BAR#E1003#1994/26#13*, S. 1. Vgl. dazu ferner die Aufzeichnung von R. Gaechter vom 5. Januar 1971, dodis.ch/35780, S. 7; das BR-Beschlussprot. II vom 3. März 1970 der 9. Sitzung vom 2. März 1970, CH-BAR#E1003#1994/26#13*, S. 7 und das BR-Beschlussprot. II vom 2. Oktober 1970 der 36. Sitzung vom 28. September 1970, CH-BAR#E1003#1994/26#13*.↩
- 6
- Zum Einsatz von an Australien gelieferten Pilatus-Portern in Vietnam vgl. das Schreiben von P. Dietschi an E. von Graffenried vom 28. Januar 1970, dodis.ch/35812 und die Notiz von M. Gelzer an P. Graber vom 28. August 1970, dodis.ch/35813.↩
- 8
- Vgl. dazu das Schreiben von M. König an E. Thalmann vom 20. August 1971, dodis.ch/35814; das Telegramm Nr. 25 vom Politischen Departement an die schweizerische Botschaft in Canberra vom 2. September 1971 und das Schreiben von M. König an E. Thalmann vom 16. September 1971, Doss. wie Anm. 1.↩
- 9
- Zum Argument der «defense essentiality» vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 22, dodis.ch/35157.↩
- 10
- K. C. O. Shann.↩
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Export of war material Laos (Economy)


