Language: German
14.8.1968 (Wednesday)
Letter (L)
Die schweizerischen Vertretungen im Ausland unterstützen regelmässig schweizerische Gläubiger beim Inkasso ihrer Forderungen im Ausland, wobei sie sich gewöhnlich darauf beschränken, Adressen von Personen zu vermitteln, die sich mit solchen Fällen befassen.
File reference: B.34.52.Norv.0
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