Language: German
5.8.1968 (Monday)
Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Israel
Letter (L)
Eine Ausnahme vom Kriegsmaterialausfuhrembargo nach Israel lässt sich nicht rechtfertigen, weil sie in der Presse und der Öffentlichkeit zu Diskussionen führen könnte. Dies sollte aber vor allem im Interessse der schweizerischen Industrie vermieden werden.
File references:
793.16/68 • p.B.51.14.21.20.Isr
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