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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 24, doc. 173
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E#1980/83#244* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)1980/83 66 | |
Titre du dossier | Frauenknecht, Alfred, Aadorf (1969–1969) | |
Référence archives | B.11.43.1 |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E#1980/83#228* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)1980/83 51 | |
Titre du dossier | Attentat auf ein El-Al-Flugzeug im Flughafen Kloten am 18.2.1969 und Entführung eines Swissair-Flugzeuges durch arabische Terroristen am 6.9.1970 nach Jordanien (1969–1970) | |
Référence archives | B.11.40.1 |
dodis.ch/33275
Am 7. Oktober spricht der libanesische Botschafter, Herr Michel Farah, auf eigenes Begehren bei mir vor. Er erklärt, er empfinde nach seiner vor kurzem erfolgten Rückkehr aus den Ferien im Libanon das Bedürfnis nach einer «informellen Aussprache auf persönlicher Basis». Irgendwelche konkreten Begehren habe er keine zu stellen. F[arah bringt dabei u. a. folgende Angelegenheiten zur Sprache:
1. Spionageangelegenheit Frauenknecht 2
F[arah drückt sein Bedauern aus, dass gerade die Schweiz Schauplatz dieser Spionageangelegenheit geworden sei, wobei er allerdings seine Genugtuung darüber, dass die beteiligten israelischen Stellen sich ins Unrecht versetzt haben, sowie namentlich auch über die schweizerische Reaktion (persona non grata-Erklärung des Militärattachés3) kaum zu verbergen vermag. In diesem Zusammenhang macht F[arah Andeutungen, wonach in Zukunft eventuell noch «andere Dinge» ans Tageslicht kommen könnten. Meiner Aufforderung, seinen Hinweis näher zu präzisieren, weicht er zunächst mit dem Bemerken aus, die Verfolgung derartiger Angelegenheiten falle nicht in seinen Aufgabenbereich und er enthalte sich selbstverständlich strikte jeglichen unerlaubten Informationsdienstes. Alsdann fügt er allerdings bei, die Vertreter der arabischen Staaten in der Schweiz hätten Kenntnis davon, dass die israelischen Behörden bei Schweizer Bankinstituten schon verschiedentlich zur Finanzierung von Waffenlieferungen aus Drittstaaten beträchtliche Zahlungen vorgenommen hätten; Dayan selbst habe zweimal anlässlich von Aufenthalten in der Schweiz derartige Zahlungen getätigt. F[arah ist sich bewusst, dass die schweizerischen Behörden kaum über eine rechtliche Handhabe verfügten, um derartige Transaktionen zu unterbinden. Das Vorgehen der israelischen Regierung, die sich für die Abwicklung solcher Transaktionen offensichtlich die israelophile Stimmung in der Schweiz zunutze mache, erscheine indessen nicht unbedenklich.
2. Strafverfahren gegen die El Al-Attentäter4
F[arah kommt alsdann auf das Strafverfahren5 gegen die Klotener Attentäter zu sprechen. Er möchte sich, wie er betont, in keiner Weise in diese Angelegenheit einmischen oder sich für die Angeschuldigten verwenden, von welchen sich die libanesische Regierung von allem Anfang an ausdrücklich distanziert habe. Als Vertreter eines mit der Schweiz befreundeten Staates halte er es aber für seine Pflicht, darauf hinzuweisen, dass die nicht nur im Nahen Osten, sondern auch in der Schweiz selbst (Reaktion des Zürcher Anwaltsverbandes im Zusammenhang mit der Mandatsniederlegung der Herren Treadwell und Meister) lautgewordene Kritik betreffend gewisse angebliche Mängel bei der Durchführung des Strafverfahrens das Verhältnis der Schweiz zu den arabischen Staaten mehr und mehr belaste und damit zu einer Beeinträchtigung der Beziehungen führe, die ihn mit Sorge erfülle. Ob die im Verfahren geäusserte Kritik begründet sei, vermöge er nicht zu beurteilen. Er möchte sich dazu, wie er betont, auch gar nicht äussern. Indessen stehe man vor der Tatsache, dass Vertreter der Zürcher Justiz in eine Kontroverse einbezogen und damit in gewissem Sinne zur Partei geworden seien. Ein Strafverfahren, das unter derartigen Bedingungen durchgeführt werde, berge die Gefahr in sich, dass auch ein daraus resultierendes Urteil mit dem Verdacht der Parteilichkeit behaftet sei. Er frage sich unter diesen Umständen, ob es nicht im Interesse der Sache, ja auch der Beteiligten selbst läge, wenn sich die – vielleicht zu Unrecht – dem Vorwurf der Parteilichkeit ausgesetzten Personen in den Ausstand begäben und die weitere Verfolgung der Angelegenheit einer anderen richterlichen Behörde übertragen würde. Auf diese Weise würde nach Auffassung F[arah]s wesentlich zu einer Beseitigung des herrschenden Missbehagens beigetragen, was sich auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und den arabischen Staaten günstig auswirken dürfte.
Nach Anhören dieser Ausführungen beschränke ich mich darauf, meinem Gesprächspartner gewisse Grundsätze der Gewaltentrennung, wie sie in der Schweiz Anwendung findet, sowie der Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen in Erinnerung zu rufen. Ich verweise auch darauf, dass die schweizerische Gesetzgebung den Angeschuldigten Möglichkeiten biete, sich gegen Mängel des Verfahrens zu Wehr zu setzen, wodurch allfällige Irrtümer korrigiert werden können.
F[arah ist offensichtlich nicht sonderlich befriedigt von meiner Reaktion. Ähnlich wie die Vertreter anderer arabischer Staaten scheint er Misstrauen gegenüber gewissen Vertretern der Zürcher Justiz zu hegen und neigt dazu, diesen Eindruck in ungerechtfertigter Weise zu verallgemeinern.
- 1
- Notiz (Kopie): E2001E#1980/83#244* (B.11.43.1).↩
- 2
- Vgl. dazu die Notiz des Militärdepartements vom 30. September 1968; die Schreiben von A. Parodi an P. Micheli vom 23. Oktober 1969, dodis.ch/33554 und vom 30. Oktober 1969, dodis.ch/32264; das BR-Beschlussprot. II der 36. Sitzung vom 29. September 1969, dodis.ch/33303, S. 5; das Schreiben von P. R. Jolles an R. Eibel vom 20. Januar 1970, dodis.ch/33558; das BR-Prot. Nr. 112 vom 21. Januar 1970, dodis.ch/33561 sowie das Rundschreiben des Politischen Departements an die schweizerischen Botschaften vom 21. Januar 1970, dodis.ch/33565.↩
- 3
- Z. Alon. Vgl. dazu das BR-Beschlussprot. II der 37. Sitzung vom 6. Oktober 1969, E1003#1994/26#12*, S. 1 und Doss. E2001E#1980/83#2900* (B.22.84.51).↩
- 4
- M. Abu El Heiga, I. T. Yousef, A. Dahbor und A. M. Hassan.↩
- 5
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 177, dodis.ch/33291.↩
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Liban (Général) Israël (Economie) Israël (Politique) Israël (Général) Terrorisme Exportation de matériel de guerre Service de renseignement Attentat de Kloten 1969