Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 24, doc. 90
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E8150B#1981/120#187* | |
Old classification | CH-BAR E 8150(B)1981/120 49 | |
Dossier title | Verschiedenes (1967–1970) | |
File reference archive | 149 |
dodis.ch/32289 Der Direktor des Luftamts des Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements, W. Guldimann, an den Generalsekretär der Swissair, H. Haas1
Ich nehme Bezug auf unsere Korrespondenz von 29. Mai / 4. Juni betr. Philippinen2, auf Ihre Zuschrift vom 5. Juni3 betr. Orientierung unserer Missionen im Ausland sowie auf die mit Ihnen am 10. und mit Herrn Dr. Hottinger am 20. Juni geführten Besprechungen.
Ich lege sehr grossen Wert auf eine klare Abgrenzung und möchte nach Rücksprache mit dem Politischen Departement und der Handelsabteilung folgendes festhalten:
1. Es ist selbstverständlich, dass die Swissair bezüglich der Anwendung der Luftverkehrsabkommen und der amtlichen Nebenvereinbarungen direkte Beziehungen zu den ausländischen Luftfahrtbehörden unterhält und darüber mit diesen im Rahmen der massgebenden Bestimmungen und Übungen auch direkte Verhandlungen führt4. Unsere Missionen im Ausland unterstützen sie dabei im Rahmen der allgemeinen oder nach Massgabe besonderer Instruktionen nach Bedarf und Möglichkeit.
2. Es kann hingegen nicht Sache der Swissair sein, mit ausländischen Behörden Vorverhandlungen über den Abschluss neuer Luftverkehrsabkommen oder über die Abänderung oder Ergänzung bestehender Abkommen oder amtlicher Nebenvereinbarungen zu führen. Dies gilt auch für einzelne Punkte aus dem ganzen Verhandlungskomplex.
In der praktischen Anwendung wird es sich nicht vermeiden lassen, dass gelegentlich in Ihren Verhandlungen ein Punkt zur Sprache kommt, der zum zweiten dieser Fragekreise gehört, und ich möchte in dieser Beziehung durchaus nicht starr und unvernünftig sein. Wenn aber Ihr Herr Dr. Hottinger, dessen Art und dessen Fähigkeiten ich im übrigen ausserordentlich schätze, – im Hinblick auf die bevorstehende Verhandlungen5 Malta besucht und
darüber auch mit dem Leiter der maltesischen Zivilluftfahrtbehörde6 sich
ausspricht, – eine Besprechung beim Leiter der philippinischen Luftfahrtbehörde7
organisiert, um mit ihm «den besten Weg zu einer definitiven, positiven
Fixierung»8 von Rechten abzuklären, die im Abkommen9 nicht mehr
verankert sind, – im Hinblick auf die bevorstehende zweite Verhandlungsrunde mit Indien10
eine Aussprache mit unseren Verhandlungspartnern organisiert, um ihnen
einen für die Verhandlungen wichtigen Punkt vorzutragen und sie zum
Verhandlungstermin zu interpellieren,
so ist damit die Grenzlinie eindeutig überschritten, an der ich im Interesse einer sauberen Ordnung sowie zur Vermeidung von Missverständnissen und nachfolgenden Klärungsaktionen bei ausländischen Behörden festhalten muss.
Den sehr interessanten Bericht über Malta11 verdanke ich; die Angelegenheit Philippinen ist auf das richtige Geleise gestellt; dem bereist organisierten Vorhaben Indien habe ich – mit den angebrachten Vorbehalten – zugestimmt. Damit dürften die aufgelaufenen Pendenzen erledigt sein.
Ihrer Anregung vom 5. Juni werde ich im Einvernehmen mit dem Politischen Departement gerne Folge leisten.
Im übrigen wäre es vielleicht zweckmässig, wenn wir uns mit einiger Regelmässigkeit – d. h. etwa alle drei oder vier Monate – über die luftverkehrspolitischen Entwicklungen aussprechen würden12.
- 1
- Schreiben (Kopie): E8150B#1981/120#187* (149). Kopie an das Politische Departement, die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartement, die Abteilung für internationale Beziehungen, den Rechtsdienst und die Geschäftsleitung des Luftamts des Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement.↩
- 2
- Schreiben von M. Hottinger an W. Guldimann vom 29. Mai 1968 und Schreiben von W. Guldimann an das Generalsekretariat der Swissair vom 4. Juni 1968, E8150B#1981/120#151* (140).↩
- 3
- Schreiben von H. Haas an W. Guldimann vom 5. Juni 1968, Doss. wie Anm. 1.↩
- 4
- Vgl. dazu das Schreiben von H. Haas an W. Guldimann vom 13. August 1968, dodis.ch/32292.↩
- 5
- Vgl. dazu Doss. E8150B#1981/120#133* (140).↩
- 6
- G. H. Ferro.↩
- 8
- Vgl. Anm. 2.↩
- 9
- Abkommen über den Luftverkehr zwischen der Schweiz und der Philippinischen Republik vom 8. März 1952, AS, 1953, S. 1215–1220.↩
- 10
- Zu den Verhandlungen in New Delhi vom 24. bis 31. Oktober 1968 vgl. Doss. E8150B#1981/120#111* (140).↩
- 11
- Schreiben von M. Hottinger an W. Guldimann vom 4. April 1968, Doss. wie Amn. 5.↩
- 12
- Vgl. dazu auch das Schreiben von H. Haas an W. Guldimann vom 27. Juni 1968, dodis.ch/32290.↩
Relations to other documents
http://dodis.ch/32289 | is the answer to | http://dodis.ch/32290 |