Sprache: Deutsch
30.9.1965 (Donnerstag)
Vollstreckung von Zivilurteilen in Liechtenstein.
Aktennotiz / Notiz (No)
Dadurch das kein Abkommen mit Liechtenstein besteht und das liechtensteinische Recht vom schweizerischen stark abweicht ergeben sich Probleme bei der Vollstreckung von schweizerischen Urteilen im Fürstentum.
Aktenzeichen: p.B.14.21.Liecht.4
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