Langue: allemand
2.6.1966 (jeudi)
Bankkonto von Nkrumah in der Schweiz
Lettre (L)
Ghana interessiert sich für allfällige Bankkonten N'Krumahs in der Schweiz. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob der ghanaischen Regierung die gültige Rechtslage zu erklären sei, um sie so "vor unüberlegten Schritten auf schweizerischem Hohheitsgebiet abzuhalten".
Référence: C.41.129.1
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