Langue: allemand
7.12.1965 (mardi)
Ihre Teilnahme an rhodesischen Anlässen
Lettre (L)
Die Weisungen betreffend den Verkehr mit Vertretern von der Schweiz nicht anerkannter Staaten bzw. Regierungen lassen sich nicht ohne weiteres auf die Situation in Rhodesien anwenden, sondern sind zu nuancieren. Offiziellen staatlichen Anlässen, bei welchen die Teilnahme eine Anerkennung des Regimes implizieren könnte, ist nach Möglichkeit fernzubleiben. Privaten freundschaftlichen Kontakten mit Regierungskreisen stehe hingegen nichts im Wege, wenn auch hier eine gewisse Zurückhaltung geboten ist.
Références: B.15.11.RhodB.22.71.15.Rhod
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