Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 23, doc. 80
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1978/84#728* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1978/84 102 | |
Dossier title | Verhalten schweiz. Missionschefs gegenüber diplomatischen Vertretern deren Regierungen von der Schweiz nicht anerkannt wurden (1949–1967) | |
File reference archive | B.22.71.15.0 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1982/58#7245* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1982/58 507 | |
Dossier title | Verkehr mit Vertretern von der Schweiz nicht anerkannter Staaten bzw. Regierungen (1963–1973) | |
File reference archive | B.22.71.15 • Additional component: Nordvietnam |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1978/84#2508* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1978/84 388 | |
Dossier title | Verhalten schweiz. Missionschefs gegenüber Vertretern der DDR (1961–1967) | |
File reference archive | B.22.71.15 • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/30915 Der Stellvertreter des Chefs der Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements, A. Janner, an die diplomatischen und konsularischen Vertretungen1 Verkehr mit Vertretern von der Schweiz nicht anerkannter Staaten bzw. Regierungen
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bei unseren Missionen und Posten bezüglich der gegenüber den Vertretern von der Schweiz nicht anerkannter Staaten bzw. Regierungen einzunehmenden Haltung eine gewisse Unsicherheit herrscht2. Wir gestatten uns daher, die Problematik im folgenden zusammenzufassen, und bitten Sie zum vorneherein um Verständnis für das Anliegen der Zentrale.
In der Tat handelt es sich heute einerseits um solche Gebiete, die Bestandteile auf Grund internationaler Abmachungen zweigeteilter Staaten sind [DeutscheDemokratische Republik (DDR), Nordvietnam, Nordkorea] und anderseits um Formosa, das sich dem Herrschaftsanspruch der Volksrepublik China nicht unterworfen hat. Alle vier Fälle liegen in besonderem Masse im Brennpunkt der west-östlichen Auseinandersetzung. Die ultimative Haltung der rivalisierenden Regierungen hat uns vor die Wahl gestellt, entweder keine der beiden oder nur die eine Regierung anzuerkennen. Die Neutralitätspolitik verlangt von unserem Lande weder Abstinenz noch Gleichschaltung, und so haben wir die den gegenwärtigen schweizerischen Interessen entsprechende Lösung getroffen, indem wir für Bonn3, Saigon4, Seoul5 und Peking6 optierten. Normale Beziehungen mit diesen Regierungen setzen aber voraus, dass wir alles vermeiden, was auch nur als de facto-Anerkennung der Regierungen von Pankow, Hanoi, Pyongyang und Taipeh aussehen oder gewertet werden könnte. Wir möchten Ihnen daher für den Verkehr mit den Vertretern der letztgenannten vier Regierungen folgende Empfehlungen geben, wobei wir uns bewusst sind, dass deren Befolgung für Sie – besonders im kommunistischen Machtbereich – mit gewissen Unannehmlichkeiten verbunden sein kann:
a) Ganz allgemein sollen Sie gegenüber den Vertretern nicht anerkannter Regierungen alles vermeiden, was in Richtung einer Anerkennung ausgelegt werden könnte. Es bleibt zum grossen Teil Ihrem Fingerspitzengefühl überlassen, den lokalen Usanzen innerhalb des diplomatischen Korps am besten angepassten Weg zu finden. Im Zweifelsfall wären wir für Ihre Rückfrage dankbar.
b) Keinesfalls dürfen Sie sich von den Vertretern nicht anerkannter Regierungen das Gesetz des Handelns vorschreiben lassen. Der Antritts- oder Abschiedsbesuch z. B. des Botschafters der DDR hat nichts mit Courtoisie zu tun, sondern ist eine gezielte politische Handlung und verpflichtet Sie damit zu nichts. Antrittsbesuche – sofern sie sich nicht überhaupt vermeiden lassen – sind selbstverständlich nicht zu erwidern, und noch weniger werden Sie Ihrerseits die Initiative zu offiziellen oder auch nur privaten Visiten ergreifen.
c) An Nationalfeiertags- und anderen offiziellen Empfängen der fraglichen Vertreter, aber auch an deren Begrüssung und Verabschiedung durch das diplomatische Korps auf Flugplätzen usw. sollten Sie nicht teilnehmen und Ihrerseits diese Diplomaten natürlich noch weniger zur Bundesfeier und anderen schweizerischen Empfängen einladen.
Falls die Regierung Ihres Residenzlandes Sie zu Veranstaltungen aufbietet, die sie zu Ehren von Vertretern der von der Schweiz nicht anerkannten Regierungen (z. B. bei Staatsvisiten) organisiert, lehnen Sie unter irgendeinem Vorwand ab.
d) Wenn Ihnen Vertreter nicht anerkannter Regierungen ihre Ankunft oder Abreise schriftlich anzeigen, ihre Visitenkarten abgeben lassen usw., steht es Ihnen frei, in Ihrem eigenen Namen zu antworten. Wichtig ist, dass Ihre schriftlichen Äusserungen keinen offiziellen Charakter haben, und natürlich werden Sie es unterlassen, Ihrerseits den fraglichen Vertretungen Ihre Ankunft oder Abreise zu melden oder sonstwie die Initiative zu einem Briefwechsel zu ergreifen.
e) Gegen Kontakte auf rein persönlicher Basis, die sich an gesellschaftlichen Anlässen bei Dritten ergeben können, haben wir nichts einzuwenden; sie sollen aber nicht zu gegenseitigen Besuchen in den eigenen Vertretungen führen (vgl. im übrigen lit. a).
f) Besondere Zurückhaltung empfehlen wir Ihnen gegenüber den Vertretern der DDR7. Bei den Nordkoreanern ist die Tatsache, dass wir in der Neutralen Überwachungskommission in Panmunjom8 vertreten sind, angemessen zu berücksichtigen.
- 1
- Mitteilung: E 2001(E) 1978/84 Bd. 102 (B.22.71). Verfasst zusammen mit A. Glesti.↩
- 2
- Zur Problematik der Anerkennung von geteilten Staaten vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 43, dodis.ch/31039, bes. Anm. 2.↩
- 3
- Zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 43, dodis.ch/31039, Anm. 16.↩
- 4
- Zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Südvietnam vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 43, dodis.ch/31039, Anm. 9 und Dok. 116, dodis.ch/31154.↩
- 5
- Zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Südkorea vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 43, dodis.ch/31039, bes. Anm. 10.↩
- 6
- Zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Volksrepublik China vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 43, dodis.ch/31039, Anm. 17.↩
- 7
- Vgl. dazu DDS, Bd. 23, Dok. 82, dodis.ch/31183.↩
- 8
- Zur schweizerischen Mission bei der neutralen Überwachungskommission vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 91, dodis.ch/31372; Dok. 135, dodis.ch/31366 und Dok. 184, dodis.ch/31369.↩
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