Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 22, doc. 186
volume linkZürich/Locarno/Genève 2009
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001-08#1978/107#53* | |
Old classification | CH-BAR E 2001-08(-)1978/107 24 | |
Dossier title | Schlussbericht der Kommission vom 13.11.1963 (1958–1964) | |
File reference archive | B.34.95.0.28 • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/30622 Interne Notiz des Politischen Departements1
Besten Dank für die Notiz vom 11. Dezember2 betreffend Schlussbericht über Nazischäden3. Mit Deinen Anregungen für Änderungen vollständig einverstanden. In einem Punkt muss ich aber leider replizieren, damit nicht falsche Meinungen irgendwo im Departement akkreditiert werden: Dass mit 4 oder 5 Millionen eine befriedigende Lösung hätte gefunden werden können4, davon kann gar keine Rede sein. Wenn eine Frau, Mutter von drei minderjährigen Kindern, ihren 35jährigen, gutsituierten Ehemann im Konzentrationslager verliert, dann ist eine Abfindung von Fr. 50’000.- alles andere als befriedigend. Der Versorgerschaden, der der Witwe und den drei Waisen zugefügt wurde, stellt ein Mehrfaches dieses Betrages dar. Von der Genugtuung, den Umtrieben, den Sachschäden usw. wollen wir gar nicht sprechen. Nicht einmal die 10 Millionen DM, die die Bundesrepublik schliesslich zahlte5, sind einem eigentlichen Schadenersatz gleichzusetzen. Diese Situation ist umso bedauerlicher, als andere Gläubigergruppen, die ihre Interessen machtvoller zu vertreten wussten, bedeutend grössere Dividenden aus dem Konkurs des Dritten Reiches herausgeholt haben, ohne dass man behaupten könnte, dass diese Gruppe moralisch und juristisch ihre günstigere Lösung verdient hätten.
Die 10 Millionen haben eine nach sozialen Kriterien aufgebaute Liquidierung des Problems gestattet, so dass die Eidgenossenschaft es verantworten konnte, der Bundesrepublik eine quasi Saldoquittung auszustellen6.
- 1
- E 2001-08(-)1978/107/24. Paraphe: JD. Diese Notiz wurde von M. Jaccard verfasst und unterzeichnet und war an A. Janner gerichtet.↩
- 3
- Vgl. den Bericht der Kommission für Vorauszahlungen an schweizerische Opfer der nationalsozalistischen Verfolgung an den Bundesrat vom 13. November 1963 (dodis.ch/30640).↩
- 5
- Vgl. DDS, Bd. 21, Dok. 153, dodis.ch/15404(dodis.ch/15404).↩
- 6
- Vgl. dazu auch den Antrag des Politischen Departements an den Bundesrat vom 4. Dezember 1963 (dodis.ch/30651).↩
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