Abgedruckt in
Antoine Fleury et al.
(Hg.)
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 22, Dok. 171
volume linkZürich/Locarno/Genève 2009
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Zürich/Locarno/Genève 2009
Mehr… || Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001E#1976/17#1452* | |
| Alte Signatur | CH-BAR E 2001(E)1976/17 310 | |
| Dossiertitel | Vertretung amerikanischer Interessen in Kuba durch die Schweiz (1960–1963) | |
| Aktenzeichen Archiv | B.24.2 • Zusatzkomponente: Vereinigte Staaten von Amerika |
Hatte vorgestern anlässlich brasilianischen Empfangs ungefähr zehnminütige sehr ruhige Unterredung mit Fidel Castro, der folgendes erklärte:
1. Nachdem Kuba Ausreise Gefangener Playa Giron ermöglicht und amerikanische Zivilgefangene begnadigt habe2, sei USA-Blockierungsdekret äusserst bösartiger Art gewesen.
2. Der Erlass des Nationalisierungsgesetzes könne Kuba als souveränem Staat völkerrechtlich nicht verboten werden.
3. Er habe für Verwendung USA-Kanzlei3 dringendes Bedürfnis, werde aber Angelegenheit nicht überstürzen und beabsichtige nicht, Gewalt anzuwenden.
4. Sei überrascht, dass die Schweiz in diesem Fall ihre Neutralität nicht völlig wahre, sondern den USA-Standpunkt unterstütze.
Ohne geringste Zweifel an unserer festen Haltung zu lassen, antwortete angesichts zahlreicher unser Gespräch verfolgender Personen nur mit kurzen prinzipiellen Hinweisen. Dagegen schlug ich vor, dass wir uns zur Feststellung einer völkerrechtlich völlig klaren Situation mit Bezug auf schweizerisches Verbleiben in der USA-Kanzlei vorerst mehr privat treffen, bevor er mich als Regierungschef offiziell empfange. Der brasilianische Botschafter4 fügte in verbindlicher, aber sehr mutiger Weise bei, dass er fast gleichzeitig wie ich aus Ferien nach Havanna zurückgekehrt sei, um dem schweizerischen Standpunkt volle moralische Unterstützung zu gewähren.
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