Language: ns
1945-1947
E 4800.1 (-) 1967/111, Nr. 483: Sachverständigenkommission für Flüchtlingsfragen (Dauerasyl)
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Das Dossier enthält Unterlagen zur Sitzung der Sachverständigenkommission vom 12.11.1947. Thema sind die Handhabung des Dauerasyls, der BB betr. Finanzierung des Dauerasyls und eine Resolution der Kommission zuhanden des EJPD und der kantonalen Fremdenpolizeien.
Kopiert wurden:
  • Sitzungsprotokoll (Stenogramm, sinngemäss), 26 S.
  • Referat Dr. Mäder (Adjunkt der Fremdenpolizei), 6 S. (Beilage 2 zum Protokoll)
  • Referat Robert Meyer, 5 S. (Beilage 3 zum Protokoll)

(Standort Ordner "notices", gs)

Sitzungsprotokoll (Stenogramm, sinngemäss), 26 S.

Die Kommission hört sich Referate von Schürch (fehlt), Mäder und Meyer an. Dann Diskussion.
NR Oeri findet, dass der Antrag von Meyer die politische Diskussion komplizieren könnte und will nur über die aktuelle Vorlage diskutieren. Er hat den Eindruck, dass Bern zu sehr unter dem Druck kantonaler Erwägungen steht und plädiert für eine Berücksichtigung internationaler und aussenpolitischer Interessen (UNO etc.). Auch die Überlegungen zum Schutz des Arbeitsmarktes sind sehr kurzfristig gedacht. Er erwähnt skandalöse Härtefälle von zwangsweisen Weiterreisen. W. Rappard wendet sich aus verschiedenen Gründen gegen die Resolution. BR v. Steiger erklärt, man stehe nicht unter Druck der Kantone, aber es liege dem EJPD an einem guten Einvernehmen. Ausserdem habe man keine Zwangsmittel. Er stellt fest, "dass der Kanton Basel-Stadt in Bezug auf das Dauerasyl die beste Note verdient. (Beifall)." Abstimmung: Ziffer 1 der Resolution wird einstimmig mit wenigen Enthaltungen angenommen.
Pfarrer Vogt repliziert auf das Referat von Schürch: "Es ist nicht ganz richtig, wenn heute gesagt wird, nur ein kleiner Bruchteil von Flüchtlingen musste seinerzeit zurückgewiesen werden, im ganzen konnten 300'000 aufgenommen werden. Was uns seinerzeit so stark beschäftigt hat und wirklich Gewissensbisse verursachte, war, dass die Juden so lange nicht als politische Flüchtlinge gegolten haben und zurückgestellt worden sind. [...] Und noch ein Wort: Herr Dr. Schürch hat erklärt, dass wir uns mit der schweizerischen Leistung von 125 Millionen Franken sehen lassen können. Ich möchte aber hinweisen auf Dänemark, das 123'000 deutsche Flüchtlinge durchzuhalten und für sie aufzukommen hat, das Millionen und Millionen ausgibt, ohne eine Lösung zu sehen in absehbarer Zeit."
Dr. Brunschvig erkundigt sich, was mit jenen Personen geschieht, denen die Niederlassung aufgrund der Ausbürgeung entzogen wurde und die wieder eine Niederlassungsbewilligung erhalten möchten. Antwort Mäder: Gemäss Entwurf von Art. 6, Abs. 2 steht einer Erteilung der Niederlassung nichts im Wege, da die meisten seit mehr als 10 Jahren in der Schweiz sind.
Abstimmungen: Art. 2 wird mit einigen Änderungen angenommen. Art. 3 wird ohne Antrag auf gesetzliche Verankerung des Dauerasyls (2. Satz; Rückzug durch Meyer) angenommen.

Referat Dr. Mäder (Adjunkt der Fremdenpolizei), 6 S. (Beilage 2 zum Protokoll)

Mäder fasst die inhaltlichen Neuerungen des BRB vom 7.3.1947 betr. Dauerasyl zusammen. Schwierigkeiten bei der Umsetzung ergaben sich nicht aus rechtlichen, sondern finanziellen Gründen. "Es zeigte sich, dass es wohl für den reichen Flüchtling mit allen seinen Möglichkeiten verhältnismässig leicht war, einen Kanton zu finden, der ihn zu übernehmen bereit war, dass dagegen mittellose Personen von den Kantonen mit Rücksicht auf die zu erwartenden Armenlasten abgewiesen wurden." Deshalb hat das EJPD einen dringlichen Bundesbeschluss über Beiträge an die Unterstützung bedürftiger Emigranten und Flüchtlinge entworfen. Damit werden die finanziellen Möglichkeiten geschaffen. Um für die Regelung des Aufenhaltes nicht auf dem Vollmachtenweg, sondern in gesetzlich einwandfreier Weise vorzugehen, muss das ANAG revidiert werden.
Einige Neuerungen des Vorschlags (Art. 5-7): Schriftenlose können nach 10 Jahren Aufenthalt die Niederlassung erhalten. Für den Aufenthalt kann von ihnen eine Sicherstellung verlangt werden. Die Toleranzbewilligung ist für sie nicht mehr zwingend; diese wird zum "jederzeit widerruflichen schlechtesten Anwesenheitsrecht für solche Ausländer, die ihr Wohlverhalten und ihre Korrektheit vorerst unter Beweis zu stellen haben". - "Nicht wenige Kantone" haben sich mit aller Entschiedenheit gegen die Möglichkeit zur Erteilung der Niederlassung an Staaten- und Schriftenlose ausgesprochen; vor allem auch aus Gründen des Schutzes des Arbeitsmarktes.
Der Revisionsentwurf wird 2 Formen der Internierung vorsehen: Die eigentliche Internierung in einer Anstalt und "die Internierung, wie sie heute den Flüchtlingen gegenüber gehandhabt wird und in diesem Sinne eigentlich nur in Ermangelung einer anderen Möglichkeit eine vierte fremdenpolizeiliche Bewilligungsart darstellt".

Referat Robert Meyer (SFH), 5 S. (Beilage 3 zum Protokoll)

Meyer gibt einen Rückblick über die Entstehung des Dauerasyls, das die SFH vor knapp 2 Jahren vorschlug. Gründe waren, die Flüchtlinge von der ständigen Unsicherheit über ihre Zukunft zu befreien und einen Beitrag der Schweiz an das europäische Flüchtlingsproblem zu leisten. Der BRB vom 7.3.1947 schuf die rechtliche Grundlage des Dauerasyls, jedoch nicht das Dauerasyl selbst. Um dies zu verwirklichen, bedarf es finanzieller Opfer und einer weitherzigen Praxis. Dies ist um so wichtiger, als der BRB vom 7.3.47 und die vom Departement dazu erlassenen Richtlinien nicht alle Wünsche der SFH erfüllen. Selbst bei sehr extensiver Auslegung fallen nämlich maximal 3-4000 der ca. 10'500 noch in der Schweiz befindlichen Flüchtlinge unter den Beschluss, während der Rest zur Weiterwanderung verpflichtet bleibt. Bei einer restriktiven Auslegung würden der effektive und der psychologische Effekt des Dauerasyls ausbleiben. Die Frist zur Einreichung des Dauerasylantrags läuft zudem am 20.3.1949 ab. Was ist mit späteren Flüchtlingen? Gibt es keine generelle gesetzliche Lösung? Meyer schlägt deshalb die Verabschiedung folgender Resolution vor: 1. Die Sachverständigenkommission erwartet, dass die Bundesversammlung dem BRB betreffend Finanzierung des Dauerasyls zustimmt. 2. Das EJPD soll darüber wachen, dass der BRB vom 7.3.1947 betr. Dauerasyl von den Kantonen und den eidg. Behörden nicht restriktiv ausgelegt wird. 3. Das EJPD wird eingeladen, bei der laufenden Revision des ANAG erstens auch für Schriftenlose den Rechtsanspruch auf Erwerb der Niederlassung zu schaffen und zweitens die Institution des Dauerasyls in der ordentlichen Gesetzgebung für die Zukunft zu verankern.
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