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21.12.1939-13.1.1940
BAR E 2001 (D) 3, Bd. 47
Grenzsperrung durch das Deutsche Reich ab dem 19.12.1939
Information Unabhängige Experkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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1. Schreiben des Schweizerischen Konsulats Mannheim an die schweizerische Gesandtschaft in Berlin (21.12.1939)

"Diese Massnahme trifft besonders diejenigen unserer Grenzgänger schwer, die in Betrieben mit Schichtarbeit beschäftigt sind, denn die Schichten enden meistens morgens 6 Uhr und abends 10 Uhr." Der Konsul bittet um Intervention zugunsten dieser Arbeiter, "die übrigen Grenzgänger können und müssen sich nach den neuen Bestimmungen richten. Soviel mir bekannt ist, ist der Arbeiterverkehr besonders stark in Rheinfelden, Singen und Konstanz [behindert], und der grösste Teil der Betriebe an diesen Orten arbeitet in Schichten, sodass anzunehmen ist, dass auch die dortigen deutschen Firmen an einer anderen Regelung des Grenzverkehrs interessiert sind und dementsprechend intervenieren würden."

2. Bericht des Grenzwachtkorps Basel an das Grenzwachtkommando Basel (8.1.1940)

Die dt. Grenze ist mit Ausnahme der Bahnlinien in der Zeit von 20-7 Uhr gesperrt. Ausgenommen davon sind:
- Bahnarbeiter,
- Fabrikarbeiter der Firmen Geigy, Hoffmann-La Roche und Salubra in Grenzach, Aluminium- und Natriumfabrik Rheinfelden.

3. Bericht Schweizer Zollämter an die Zollkreisdirektion I Basel (13.1.1940)

Über die o.g. Sperrung, berichten Zollämter im Raum Basel anlässlich einer EPD-Erhebung folgendes:

- Zollamt Basel-Freiburgerstr.: keine Klagen seitens der Grenzgänger;
- Zollamt Riehen: Schweizer Arbeiter, die für den Heeresbedarf arbeiten, werden schon um 6 Uhr und früher durchgelassen. Alle anderen werden angehalten, sich der Grenzsperre anzupas-
sen. Die J.R. Geigy AG hat für ihre Grenzacher Frühschicht eine Ausnahmeregelung erhalten, deren Ausweitung für die Nachtschicht wurde jedoch von den dt. Behörden abgelehnt.
- Zollamt Rheinfelden: Arbeiter der heereswichtigen Scheideanstalt dürfen die Grenze jederzeit passieren. Arbeiter anderer Firmen werden nicht vor 7 Uhr durchgelassen. Deutsche Arbeiter, die in der Schweiz tätig sind, werden streng behandelt.
- Zollamt Stein (AG): trotz strengen Vollzugs der Sperrmassnahmen keine Klagen.



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