Notiz über eine Konferenz vom 11. September um 9 Uhr im Bankausschussall der Schweizerischen Nationalbank in Bern
Fragen des Zahlungsverkehrs mit Argentinien, der Türkei, Belgien, Schweden und den USA. Auswirkungen des Finanzabkommens von Washington.
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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 16, doc. 87
volume linkZürich/Locarno/Genève 1997
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Old classification | CH-BAR E 2001(E)1968/78 440 | |
Dossier title | Transfer von Warenzahlungen. Allgemeines, Band I (1946–1948) | |
File reference archive | C.47.Am.215.0 • Additional component: Vereinigte Staaten von Amerika |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
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Old classification | CH-BAR E 2001(E)1000/1571 325 | |
Dossier title | Schweden: Wirtschaftsverhandlungen und Abkommen mit der Schweiz (1946–1948) | |
File reference archive | C.42.111.0 • Additional component: Schweden |
dodis.ch/1956 Interne Notiz des Politischen Departements1 FRAGEN DES ZAHLUNGSVERKEHRS MIT ARGENTINIEN, DER TÜRKEI, BELGIEN, SCHWEDEN UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA. NOTIZ ÜBER EINE KONFERENZ VOM 11. SEPTEMBER UM 9 UHR IM BANKAUSSCHUSSAAL DER SCHWEIZERISCHEN NATIONALBANK IN BERN
I. Traktandenliste
Was die Traktandenliste betrifft, so erinnert Herr Direktor Hotz einleitend an die Konferenz vom 14. Juni2, bei welcher die Auswirkungen des Finanzabkommens von Washington3 auf die schweizerische Dollarbewirtschaftung besprochen wurden. Die Nationalbank habe damals zugesichert, sie werde eine Lockerung der bestehenden Transferregelung für folgende Fälle prüfen: Finanzsektor: Transfer von Vermögenserträgnissen. Handelssektor: a) Aufhebung der Transferbeschränkung im Lizenzverkehr b) Abschaffung der Transferregelung 50:50 für Altkontrakte, c) Dollarübernahme aus Transithandelsgeschäften.
Auch eine stufenweise weitere Milderung der Transferpraxis werde geprüft werden müssen, wie z. B. Dollartransfer aus Nicht-Dollarländern, später wohl auch Kapitaltransfer. Sodann sollten im Verlaufe der heutigen Aussprache, wie ihm bekannt geworden sei, ausser diesen Dollarfragen auch noch andere Fragen zur Diskussion gebracht werden, nämlich solche des Zahlungsverkehrs 1) mit Argentinien, 2) mit der Türkei, 3) mit Belgien
Generaldirektor Hirs vertritt die Ansicht der Nationalbank, Direktor Hotz habe die unbedeutenderen Probleme in den Vordergrund gestellt. Die Nationalbank wolle heute vor allem behandelt sehen die Probleme: 1) Argentinien, 2) Belgien, 3) Schweden.
Herr Generaldirektor Hirs macht allgemein geltend, die Gerüchte über eine Aufwertung unserer Währung4 hätten im Ausland zu einer starken Inanspruchnahme der schweizerischen Kredite geführt. So sei z. B. der Kredit an England bald erschöpft. Die Nationalbank sehe sich damit einer devisen- und währungspolitischen Situation gegenüber, welche grösste Vorsicht gebiete.
Direktor Hotz erläutert, er habe keine erschöpfende Aufzählung der Traktanden geben wollen.
In einer allgemeinen Übersicht über die gegenwärtige handelspolitische Lage der Schweiz führt er aus, in der öffentlichen Meinung werde zurzeit die Frage einer allgemeinen finanziellen Belastung des Exportes diskutiert. Man spreche, und die ständerätliche Vollmachtenkommission habe es sogar verlangt, von Exportkontingentierung und von Exportabgabe5. Die verschiedenen Auslandskredite seien aus allgemein politischen Gesichtspunkten gewährt worden. Wenn man grosse Worte, wie Nachkriegshilfe im Munde führe, dann müsse man sich auch in Taten, d. h. in einem weitgehenden Export dazu bekennen. Die Handelsabteilung von sich aus sei durchaus bereit, beim Export zu bremsen. Es handle sich heute wie zu allen Zeiten um den Konflikt zwischen Warenhunger und Exportkapazität. Diese Spannung könne höchstens gemildert werden, ein Allerweltsmittel für ihre Beseitigung gebe es nicht. Er, Hotz, werde den Gedanken einer generellen Exportabgabe stets mit allen Mitteln bekämpfen. Auch gegen eine Exportkontingentierung, anders als wie sie jetzt von der Handelsabteilung gehandhabt werde, werde er sich wehren. Die Einführung einer allgemeinen Exportabgabe bedeute Wildwestpolitik. So etwas liessen sich nur kleine Staaten, wie Balkanstaaten6, von uns gefallen. Eine Exportabgabe könne höchstens zur vorübergehenden Milderung eines überhöhten Devisenkurses dienen.
Was Belgien anbetrifft, so liefere uns dieses Land Waren und zwar interessante Waren. Der Handelsverkehr mit Belgien vermöge noch am ehesten eine inflationsbekämpfende Wirkung auszuüben. Eine Lösung der heutigen Schwierigkeiten könne nur in der Handhabung der bilateralen Handelsabkommen in Verbindung mit der Devisen- und Goldpolitik liegen. Unsere Bundesfinanzen liessen sich nicht mittels einer Exportbelastung sanieren. Die einzig mögliche Lösung sei vielmehr die Steuerpolitik.
Direktor Homberger erklärt sich bezüglich der Tagesordnung damit einverstanden, dass die von Generaldirektor Hirs aufgeworfenen prinzipiellen Fragen heute behandelt werden, doch dürften auch die technischen Fragen der Dollarbewirtschaftung nicht mehr länger hinausgeschoben werden, und zwar darum nicht, weil die gegenwärtige unerfreuliche Polemik in der Öffentlichkeit über die Dollarpolitik der Nationalbank abgestoppt werden sollte.
Präsident Weber macht geltend, der Anfall von Dollars, Devisen und Gold an die Nationalbank sei trotz der sich ihr heute bietenden vermehrten Verwendungsmöglichkeiten von Devisen immer noch ungeheuer (300’000’000.– Franken). Mit fortschreitender Dollarübernahme und Konvertierung in Franken werde der Prozess der Verflüssigung und Verwässerung unserer Währung immer weiter getrieben. Dieser Bewegung müsse im Interesse der Inflationsbekämpfung Einhalt geboten werden.
Man einigt sich auf folgende Traktandenliste: 1) Argentinien 2) Türkei 3) Belgien 4) Schweden 5) Vereinigte Staaten
II. Argentinien
Präsident Weber rekapituliert den Sachverhalt, Argentinien wolle seine Auslandsanleihen kündigen und zurückzahlen. So habe es die 4% Roca-Anleihe auf den 1. Dezember 1946 gekündigt7. Ursprünglich habe es sich um eine Summe von, in Schweizerfranken ausgedrückt, 58’000’000.– gehandelt. Ein Teil der Titel sei indessen vom argentinischen Staat aufgekauft worden. Gegenwärtig seien noch Gläubiger mit Forderungen in der Gesamthöhe von 45’000’000.– Franken zu befriedigen. Titel im Wert von 9’000’000.– Franken befänden sich im Besitze von in der Schweiz wohnhaften Personen. Allen Anleihensgläubigern sei ein Optionsrecht zugesichert, wonach sie die Rückzahlung ihrer Anteile in Dollars, Pfund Sterling oder Schweizerfranken verlangen könnten. Beim Ansehen, das unsere Währung in der heutigen Zeit im Ausland geniesse, sei damit zu rechnen, dass von allen Gläubigern Schweizerfranken gewünscht werden. Der argentinische Banco-Central habe von der Nationalbank verlangt, sie solle ihm einen Betrag von 45’000’000.– Franken gegen Goldzession zur Verfügung stellen. Die Nationalbank habe sich auf den Standpunkt gestellt, sie könne nur 9’000’000.– Franken gegen Gold abgeben um damit Argentinien die Befriedigung der in der Schweiz wohnhaften Gläubiger zu ermöglichen. Bezüglich der restlichen 36’000’000.–, die von nicht in der Schweiz wohnhaften Gläubigern gezeichnet wurden, habe die Nationalbank dem Banco-Central den Vorschlag gemacht, ihm einen niedrig verzinslichen Vorschuss gegen spätere Abdeckung in Warenzahlungen zu gewähren. In diesem Zusammenhang sei erwähnenswert, dass für 24’000’000.– Franken Getreidebestellungen bei Argentinien hängig seien, wofür Argentinien die Exportlizenzen verweigere. Der Banco-Central habe den Vorschlag der Nationalbank abgelehnt und beharre darauf, dass ihm 45’000’000.– Franken gegen Gold zur Verfügung gestellt werden, damit er sämtliche, also auch in Drittstaaten wohnhafte Anleihensgläubiger befriedigen könne. Die Nationalbank könne aber darauf nicht eintreten. Anderenfalls würde sie von der ganzen bisher von ihr befolgten Linie in der Devisenpolitik abweichen. Nun werde der Nationalbank freilich in der Öffentlichkeit entgegengehalten, eine Verweigerung der Frankenabgabe an Argentinien könne grösste politische Konsequenzen im zwischenstaatlichen Verkehr haben, denn Argentinien stehe auf der Liste der Importländer für die Schweiz an 3. Stelle. Im Sinne eines äussersten Entgegenkommens wäre die Nationalbank allenfalls bereit, einen zinslosen Vorschuss von 36’000’000.– Franken zu gewähren, dessen Rückzahlung durch Warenleistungen nach einem noch zu vereinbarenden Termin zu erfolgen hätte.
Vizepräsident Rossy wünscht, es müsse von Argentinien verlangt werden, dass es uns zuerst Exportlizenzen für diejenigen Waren einräume, welche versandbereit in Argentinien liegen.
Legationsrat Hohl erinnerte daran, zwischen der Schweiz und Argentinien bestehe zurzeit eine ganze Reihe von Problemen, welche ihrer Lösung harren und beispielsweise sei an folgende Angelegenheiten erinnert: 1) Verstaatlichung der Versicherungsgesellschaften8 2) Zinsentransfer für die Holdinggesellschaft Chade9 3) Zinsentransfer im Fall der Anleihe der Provinz Buenos Aires10.
Die Gesandtschaft in Buenos Aires halte unter diesen Umständen dafür, dass die zwischenstaatliche Atmosphäre nicht getrübt werden dürfe durch die negative Haltung der Nationalbank in der Angelegenheit der Roca-Anleihe, denn dadurch würde die Lösung aller andern schwebenden Fragen wesentlich erschwert. Die Gesandtschaft halte es zum mindesten für unbedingt notwendig, dass eine Vertretung der Nationalbank nach Argentinien reise, um die Gründe ihrer ablehnenden Haltung an Ort und Stelle auseinanderzusetzen.
Professor Jacot erklärt, eine weitere Goldübernahme durch den Bund komme auf keinen Fall in Frage. Im übrigen sei er mit der Haltung der Nationalbank bezüglich Argentiniens durchaus einverstanden. Er sei sogar überdies der Ansicht, für den ganzen Betrag von 45’000’000.– Franken, welcher von Argentinien verlangt werde, sollte die Schweiz die Rückzahlung durch Warenlieferungen Argentiniens verlangen. Man könne ja den Argentiniern die Frage stellen, warum sie, die unsere Weigerung der Frankenabgabe gegen Gold nicht verstehen wollen, sich weigerten, Waren an uns gegen Gold zu liefern.
Präsident Weber glaubt, die Frage der Frankenabgabe im Fall Roca-Anleihe dürfe nicht mit andern Problemen verknüpft werden. Es handle sich dabei um eine Transaktion, die zwischen der Schweizerischen Nationalbank und dem argentinischen Banco-Central als Notenbanken der beiden Länder abzuwickeln sei.
Direktor Hotz findet, diese Einstellung der Nationalbank sei vertretbar. Er erläutert, dass, was unsere Warenbestellungen in Argentinien anbelange, wir nicht nur keine argentinischen Exportlizenzen, sondern auch keine Quoten durch den «CombinedFood Board» (die alliierten Bewirtschaftungsbehörden) zugestanden erhalten hätten.
Generaldirektor Hirs findet, die Schweiz sei Argentinien in letzter Zeit sehr stark entgegengekommen. So nehme die Nationalbank z. B. für 70’000’000.– Franken Gold von Argentinien zurück, was darauf zurückzuführen sei, dass die Schweiz immer noch mehr nach Argentinien exportiere, als von dort importiere. Argentinien besitze zurzeit immer noch ein Guthaben bei der Nationalbank in der Höhe von ca. 35’000’000.– Franken. Wahrscheinlich wolle es diese Beträge für spätere Warenbestellungen bei uns reservieren.
Legationsrat Hohl führt aus, die rechtliche Lage scheine so zu sein, dass Argentinien darauf bestehen könne, Gold bei uns zu deponieren, womit die Roca-Anleihe dann zurückbezahlt würde.
Präsident Weber gibt zu bedenken, die Nationalbank komme Argentinien mit ihrem Vorschlag des zinslosen Vorschusses von 36’000’000.– Franken bereits wesentlich entgegen. Was die Rückzahlung der Roca-Anleihe durch Gold anbelange, so hält er dafür, eine solche Regelung dürfte Argentinien nicht so leicht fallen, denn Argentinien besitze ja keine Goldmünzen, sondern nur Goldbarren bei uns. Im übrigen habe sich Argentinien verpflichtet, wenn gewünscht, in Franken zurückzuzahlen und nicht in Gold. Die Nationalbank sehe nun also vor, Argentinien ihren Vorschlag des zinslosen Vorschusses von 36’000’000.– Franken zu übermitteln, und werde dann sehen, wie Argentinien reagiere.
Direktor Hotz erklärt sich mit diesem Vorgehen der Nationalbank einverstanden.
Direktor Homberger argumentiert, es sei zu bedenken, dass, wenn eine Frankenabgabe gegen Gold im Falle der Roca-Anleihe zugestanden werde, weitere Frankenabgaben bei später auftretenden, ähnlich gelagerten Fällen nicht wohl verweigert werden könnten. Mit entsprechenden Frankenbegehren Argentiniens müsse aber, soviel ihm bekannt sei, für nahe Zukunft gerechnet werden. Das Gefährlichste im internationalen Verkehr sei eine differenzierte Behandlung der Partner. Der Vorschlag der Nationalbank: zinsloser Vorschuss gegen Versprechen Argentiniens, diesen Vorschuss durch rasche Warenlieferungen zurückzuzahlen, bedeute einen Ausweg. Die Festsetzung der Frist zur Rückzahlung des Vorschusses könnte bei allfälligen Verhandlungen mit den Argentiniern als Moment der Elastizität ausgewertet werden. Voraussetzung für die Verwirklichung der vorgesehenen Lösung wäre indessen, dass auch noch die Frage der Quotenzuteilung durch das «CombinedFood Board» gelöst würde. Die Argentinier beabsichtigten offenbar, die ihnen zur Verfügung stehenden Schweizerfranken für langfristige Kontrakte (Wareneinkäufe) in der Schweiz zu reservieren. Dies wohl im Hinblick auf die in letzter Zeit im Ausland aufgetauchten Gerüchte über eine Aufwertung des Schweizerfrankens. In diesem Zusammenhang nur könnten die Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr mit Argentinien und Belgien, d. h. die neuen Frankenbegehren dieser Länder, verstanden werden. Der ganze «good will», den die Nationalbank bei ihrem Vorschlag des zinslosen Vorschusses zeige, würde indessen nutzlos verpuffen, wenn dieser Vorschlag den Argentiniern in einem Telegramm bekanntgegeben würde. Die Entsendung einer Delegation nach Argentinien dränge sich daher auf. Diese müsste aber bei ihrer Ankunft etwas präsentieren können, weshalb der Vorschlag der Nationalbank erst in Argentinien vorgebracht werden sollte.
Vizepräsident Rossy hält dafür, man müsste den Argentiniern die Zusicherung abgeben, in der Schweiz werde keine Aufwertung erfolgen, denn gerade gegen eine Aufwertung wollten sich die Argentinier schützen.
Legationsrat Hohl erklärt, bei der Roca-Angelegenheit handle es sich für Argentinien um eine Prestigefrage. Argentinien wolle eben keine Auslandsanleihen mehr, also wolle es auch keinen neuen Vorschuss der Schweiz. Die Haltung der Nationalbank sei durchaus verständlich, sie müsse den Argentiniern aber erklärt werden.
Präsident Weber teilt mit, die Nationalbank sei bereit, die Frage der Bestellung einer Delegation nach Argentinien zu prüfen. Es wären wohl Vertreter der Handelsabteilung und des Politischen Departementes beizuziehen.
Direktor Homberger verlangt, dass die allfälligen Verhandlungen schweizerischerseits vorbereitet würden, und zwar vor allem von der warenmässigen Seite her. Man müsste sich also darüber klar werden, welche Waren wir vor allem von Argentinien zu importieren wünschten.
III. Türkei
Direktor Hotz berichtet, der türkische Minister in Bern habe kürzlich beim Chef des Politischen Departementes vorgesprochen11. Ausserdem habe er selbst den Besuch des türkischen Handelsattachés erhalten. Die Angelegenheit sei die: Die Nationalbank verweigere neuerdings die Übernahme von Dollars, welche ihr von der türkischen Regierung angeboten würden, um Studienkosten und Lebensunterhalt von ca. 470 türkischen Studenten zu finanzieren, welche sich zur Zeit in unseren Universitäten und technischen Schulen aufhielten. Diese Haltung der Nationalbank hätte zur Folge, dass die Studenten zum Verlassen unseres Landes gezwungen würden. Bei den in Frage stehenden Dollarbeträgen handle es sich um je $ 100.– pro Student und Monat. Insgesamt ergebe dies für Unterhaltskosten im Jahr einen Betrag von $ 564’000.–. Dazu kämen £ 100’000.– im Jahr für Studiengelder. In Schweizerfranken umgerechnet entspreche dies einer Summe von ca. 3’000’000.– Franken im Jahr. Bundesrat Petitpierre befürworte die Dollarübernahme aus politischen Rücksichten.
Präsident Weber erklärt die Haltung der Nationalbank unter Hinweis darauf, die Nationalbank werde von Leuten in aller Welt bestürmt, welche gern ihre Dollars in der Schweiz liquidieren möchten. Er stellt die Frage, ob sich die Türkei die nötigen Schweizerfranken nicht durch Warenlieferungen beschaffen könne.
Direktor Homberger antwortet Präsident Weber, es sei von Anfang an vorgesehen gewesen, dass die Türkei zu denjenigen Nicht-Dollarländern gehöre, von denen Dollarzahlungen anzunehmen seien. Warenmässig sei eine ungenügende Kompensationsbasis mit der Türkei vorhanden. Zur Erhaltung eines Warenverkehrs mit der Türkei seien wir darauf angewiesen, Dollars von diesem Land entgegenzunehmen. Die Türkei besitze eben nicht genügend exportfähige Güter. Eine Dollarabnahme von der Türkei rechtfertige sich, denn nur so könnten wir uns Märkte erhalten, die wir sonst verlieren würden.
Direktor Hotz erläutert, die türkische Regierung sei bereit, Fr. 150.– per Student und per Monat aus den ihr zur Verfügung stehenden Frankenbeträgen aufzubringen. Über mehr könne sie nicht verfügen; mit dieser Tatsache müsse sich die Schweiz abfinden.
Legationsrat Hohl weist auf die politische Bedeutung hin, welche dem Verbleiben der türkischen Studenten bei uns beizumessen sei.
Generaldirektor Hirs stellt fest, dass die den Türken zur Verfügung stehenden Frankenguthaben es ihnen immerhin erlaubten, Goldkäufe zu tätigen.
Vizedirektor Vollenweider ersieht aus dem Text des Abkommens12 mit der Türkei, dass dieses keine Bestimmungen über einen Transfer Türkei–Schweiz für Studienkosten enthalte. Er erinnert daran, früher habe die Türkei unter den Nicht-Dollarländern, denen Dollars abgenommen wurden, an erster Stelle gestanden.
Vizepräsident Rossy präzisiert den Sachverhalt dahin, die Türkei biete uns jetzt nicht mehr Dollars, sondern Gold an.
Präsident Weber erklärt, die Nationalbank werde die Frage prüfen, ob sie dem türkischen Begehren um Frankenabgabe entsprechen könne. Sie sei aber heute nicht in der Lage, eine bindende Zusicherung bezüglich ihres Entscheides abzugeben.
IV. Belgien
Generaldirektor Hirs setzt die Sachlage auseinander: Von der Nationalbank werde ständig verlangt, Zahlungsaufträge der Belgier zu honorieren, die über den ihnen eingeräumten Kreditplafond hinausgehen. Seinerzeit sei die Frage aufgetaucht, ob die Nationalbank nach dem Wortlaut des Abkommens zur Honorierung solcher Zahlungsaufträge verpflichtet sei13. Die Handelsabteilung habe damals die Ansicht der Belgier gestützt, wonach rein formell, d. h. nach richtiger Interpretation des Abkommens, Belgien berechtigt sei, innerhalb des Monats die Limite zu überziehen. Praktisch bedeute das, dass erst Ende des Monats der Saldo des Zahlungsverkehrs gezogen werden und Abdeckung der «Spitzen» in Gold verlangt werden könne. Generaldirektor Hirs fragt, ob nicht eine bessere Kontrolle über den Warenzahlungsverkehr mit Belgien ausgeübt werden sollte.
Direktor Hotz wirft ein, Belgien sei zurzeit unser bester Lieferungspartner.
Auch Direktor Homberger findet, Belgien verdiene als Handelspartner die beste Note. Der ganze Zahlungsverkehr aus Exporten sei gerade im Verhältnis mit Belgien vollständig durchorganisiert und -kontrolliert. Eine Verwendung der Frankenabgaben für illegale Zwecke sei daher kaum denkbar. Die jetzige Situation, wonach die Schweiz per Saldo Gläubigerin sei, während sie bisher stets Schuldnerin war, könne nur aus der Währungsbeunruhigung der Belgier verstanden werden. Es sei jedoch klar, dass der gegenwärtige Zustand später wieder ausgeglichen werde. Die Belgier wünschten nämlich einfach, und zwar aus Aufwertungsbefürchtungen heraus, ihre Warenbezüge bei uns zum voraus zu bezahlen.
Direktor Hotz ist überzeugt, bei Belgien sei gar nichts zu befürchten. Der Warenverkehr funktioniere in der Weise, dass von der Schweiz Ausfuhrbewilligungen nur im Ausmasse der belgischen Lieferungen an uns erteilt würden. Erst wenn die belgische Lieferung bei uns eingetroffen sei, liessen wir unsere Exporte aus dem Land. Demzufolge müssten sich also die gegenwärtigen belgischen Vorausbezahlungen später wieder ausgleichen. Im übrigen stehe der Nationalbank die Möglichkeit offen, die Belgier anlässlich der nächsten Sitzung der «Commission Mixte» um nähere Auskünfte über die gegenwärtigen Schwierigkeiten zu ersuchen.
Vizepräsident Rossy glaubt, die grossen Frankenanschaffungen der Belgier seien eher darauf zurückzuführen, dass diese eine Abwertung der eigenen Währung befürchteten.
Präsident Weber erklärt, die Nationalbank lasse sich das Werkzeug der Währungspolitik von den Belgiern nicht aus der Hand nehmen, was aber der Fall wäre, wenn Belgien für beliebige Überschreitungen des Plafonds die Abdeckung in Gold anbieten könnte und die Nationalbank gezwungen wäre, dieses Gold anzunehmen.
Generaldirektor Hirs erwähnt, die Belgier besässen bei uns grosse Bankguthaben in Franken. Die Zusicherungen der Herren Hotz und Homberger betreffend die Überwachung der Warenzahlungen hätten ihn immerhin beruhigt.
Vizepräsident Rossy fragt sich, ob das Zahlungsabkommen nicht von den Belgiern zu Kapitalverschiebungen nach der Schweiz missbraucht werden könne.
Direktor Homberger entgegnet, die Zahlungsabkommen hätten freilich zur unbedingten Voraussetzung die Ausfuhrkontrolle. Würden wir auf diese Ausfuhrkontrolle verzichten, so wären wir wohl bald ausverkauft. Wenn irgend wo, so sollten die Kontrollmassnahmen aber gerade im Falle Belgien spielen.
Präsident Weber erkundigt sich noch einmal nach dem genauen Funktionieren des schweizerischen Kontrollsystems für die Ausfuhren.
Dr. Frey erklärt den ganzen Mechanismus anhand praktischer Beispiele. Er legt insbesondere dar, dass gegen schweizerische Exporteure Rückforderungsansprüche auf die Kaufpreiszahlung in dem Falle bestehen, wo der Exporteur keine Ausfuhrbewilligung erhält, obwohl seine Ware versandbereit ist und er vom belgischen Käufer den Kaufpreis bereits entgegengenommen hat.
Direktor Homberger und Direktor Hotz stimmen abschliessend darin überein mit der Nationalbank, es müsse bei nächster Gelegenheit zur Sprache gebracht werden, auf welche Ursachen die von der Nationalbank beobachteten Kreditüberschreitungen zurückzuführen seien.
V. Schweden
Das Problem des Zahlungsverkehrs mit Schweden wird noch kurz gestreift. Dabei macht Präsident Weber geltend, die Nationalbank könne nur nach Bedarf Gold entgegennehmen. Die Diskussion ergibt, dass vorderhand die Initiative Schwedens abgewartet werden soll.
VI. Dollarübernahme
Direktor Homberger zählt folgende Punkte auf, in welchen die Nationalbank ihre Konversionspraxis lockern sollte.
1. Altkontrakte. d. h. vor dem 1. Januar 1946 abgeschlossene Geschäfte. Man müsse sich wirklich fragen, ob sich das heutige komplizierte Kontrollsystem hier noch rechtfertigen lasse. Mit dessen Aufrechterhaltung, wo doch die 100%ige Dollarübernahme aus Altkontrakten für die Nationalbank eine Bagatelle bedeuten würde, könne eine Missstimmung geschaffen werden.
2. Lizenzentransfer.
3. Transithandelsverkehr. Durch eine Lockerung der Dollarbewirtschaftung in diesen Sektoren könnte vermieden werden, dass sich in die heutige unerfreuliche und unberechtigte Polemik gegen die Dollarpolitik der Nationalbank auch berechtigte Kritik mischen würde. Anderenfalls gäbe es ein Durcheinander von begründeter und unbegründeter Kritik, in welchem sich niemand mehr auskennen würde. Ausserdem würde eine solche Lockerung ja keine grosse Mehrbelastung für die Nationalbank mit sich bringen.
Generaldirektor Hirs hält Direktor Homberger entgegen, er bagatellisiere denn doch die Bedeutung dieser Probleme. Die Nationalbank habe in ihren Restriktionen bereits stark abgebaut. Generaldirektor Hirs macht einmal mehr geltend, von allen Seiten drängte man die Nationalbank zur Dollarübernahme. Was die Warenseite anbetreffe, so sei, wenn man nur die Warenzahlungen im engeren Sinne in Betracht ziehe, der Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage an Dollars nun allerdings erreicht. Ein Übergewicht des Dollarangebotes ergebe sich indessen aus den grossen Frankenbegehren der amerikanischen jüdischen Hilfskomitees14, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und vor allem natürlich des amerikanischen Schatzamtes.
Bezüglich der Altkontrakte prüfe die Nationalbank die Frage einer weiteren Lockerung in der Transferregelung. Zurzeit handle es sich noch um die Summe von 7 1/2 bis 8 Millionen Franken, die die Nationalbank monatlich auf Frankensperrkonto gutschreiben könne und nicht auszuschütten brauche. Man möge sich aber mit der Neuregelung noch etwas gedulden. Die Nationalbank wolle in Aussicht nehmen, die Schlüsselung 50:50 auf Ende des Jahres gänzlich fallen zu lassen.
Die Frage des Lizenzentransfers sei verbunden mit der Frage des Zinsentransfers. Mit dem Lizenzentransfer sollte noch zugewartet werden.
Legationsrat Hohl wirft die Frage des Zinsentransfers auf, worunter er auch den Transfer von rückständigen Zinsen, d. h. solchen, die seit 1942 aufgelaufen sind, versteht. Er macht geltend, das Finanzabkommen von Washington wäre nicht verständlich, wenn die Besitzer von Kapitalanlagen in Amerika nicht mit einem Zinsentransfer für die nahe Zukunft rechnen könnten. Beim Transfer der laufenden und rückständigen Zinsen müsste wohl mit einem Betrag von etwa 35’000’000.–Franken pro Jahr gerechnet werden.
Professor Jacot hält es für notwendig, dass zunächst die Höhe der in Amerika liegenden Vermögenswerte bekannt werde. Man müsse deshalb abwarten, welche Beträge von der Verrechnungsstelle anlässlich der Zertifizierung ermittelt würden. Erst nach völliger Abklärung der Sachlage könne ein Entscheid hinsichtlich des Zinsentransfers getroffen werden.
Direktor Homberger erklärt, er sei von den Auskünften der Nationalbank etwas enttäuscht. Der Kritik an der Dollarpolitik der Nationalbank dürfe nicht Vorschub geleistet werden. Mit dem Zinsentransfer müsse daher für eine nahe Zukunft gerechnet können.
Präsident Weber gibt deutlich zu verstehen, eine wesentliche Lockerung in der Dollartransferregelung komme vorläufig nicht in Frage. Die Nationalbank könne heute noch keine Verpflichtungen in dieser Richtung eingehen. Was den Zinsentransfer anbetreffe, so müssten die Berechnungen der Verrechnungsstelle abgewartet werden, welche Beträge ein Zinsentransfer ausmachen würde. Für den Anfang käme ohnehin höchstens der Transfer der laufenden Jahreszinsen in Frage. Die Nationalbank habe den Banken übrigens bereits erklärt: «Wir trachten danach, einen laufenden Jahreszins zu transferieren und hoffen, dass wir damit werden weiterfahren können.»VII.
Zuletzt wirft Direktor Homberger noch die Frage der Dollarübernahme für Norwegen als Nicht-Dollarland auf. Er plädiert dafür, dass eine in Dollars erfolgende Bezahlung von schweizerischen Exporten nach Norwegen (die für uns sehr interessant seien) sollte konvertiert werden können. Der praktische Fall, den er im Auge habe, weise indessen noch die Besonderheit auf, dass die Bezahlung in Dollars nicht sofort, sondern – infolge von Kreditgewährung – erst nach einer gewissen Frist erfolge.
Präsident Weber nimmt die Frage zur Prüfung entgegen.
Schluss der Konferenz um 13.20.
- 1
- E 2001 (E) 1/325. Diese undatierte Notiz wurde vom EPD-Beamten J. Iselin verfasst und unterzeichnet. Zu dieser Sitzung unter dem Vorsitz von J. Hotz trafen sich: J. Hotz, J. Vollenweider, H. Schaffner, W. Kobel, H. Brunner, Th. Brändle und G. Cornaz, Handelsabteilung des EVD; R. Hohl, G. Gut und J. Iselin, EPD; L. Jacot, Finanzverwaltung des EFZD; E. Weber, P. Rossy, A. Hirs und E. Mosimann, Schweizerische Nationalbank; H. Homberger und E. Frey, Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins.↩
- 2
- Siehe nicht abgedrucktes Protokoll dieser Sitzung.↩
- 3
- Zum Finanzabkommen vom 25. Mai 1946, vgl. Thematisches Verzeichnis in diesem Band: Allgemeine Finanzbeziehungen.↩
- 4
- Zur schweizerischen Währungspolitik des Jahres 1946 siehe die Notiz von J. Hotz an W. Stämpfli vom 9. Juli 1946, in der unter anderem steht: […]Eine Aufwertung des Schweizerfrankens um ca. 20% gegenüber allen Dollar-Staaten erscheint nicht angängig, einmal wegen unsern Beziehungen zu den Angelsachsen, die die sicherlich entstehende Verwirrung als unfreundlich betrachten würden. Es käme auf eine Art Abwertung aller Werte hinaus, weil selbstverständlich auch die Gold-Abwertung die Folge sein müsste. Dadurch müsste aber unser good-will, den wir nun mit schweren Opfern bei den Alliierten wieder hergestellt haben, wiederum zerstört werden. Es ist aber auch sicher, dass die gewünschte Verbilligung ausbleiben würde, weil es ja die Alliierten bei den für die Lebenshaltung wichtigsten Waren (Getreide, Futtermittel, Fette, Öle, Kohle etc.) immer noch in der Hand haben, uns gut, schlecht oder gar nicht zu beliefern. Demgegenüber darf immerhin festgestellt werden, dass sich unsere Versorgung in den letzten Monaten gerade aus Übersee nicht ganz unbefriedigend entwickelt hat. Die bestehende Bewirtschaftung des Dollars, die nach und nach gelockert werden soll, ist eben das Korrelat zur Stabilhaltung des Dollars. Eine ehrliche, möglichst stabile Währungspolitik entspricht den gesetzlichen Vorschriften und sicherlich auch unserm wohlverstandenen internen und aussenpolitischen Interesse. Ein Gegengewicht gegen die Teuerung ist eine vernünftige Einfuhrpolitik, der aber mit Rücksicht auf die Inlandwirtschaft bekanntlich Grenzen gezogen sind. Übrigens erscheint unsere Wirtschaftsblüte auf nicht sehr solider Basis aufgebaut, die es als nicht ratsam erscheinen lässt, Dollars und Gold abzuwerten. Solche Valuta-Spekulationen kann sich eine Einzelunternehmung gestatten, sie sind aber für ein Land wie die Schweiz gefährlich, weil sie unsern Kredit und damit die Lieferfähigkeit in den wichtigsten Versorgungsländern (besonders auch in Südamerika) schwer beeinträchtigen müssten. Eine turbulente Währungspolitik müsste mit Sicherheit nicht zu einer bessern, sondern zu einer schlechtern Versorgung unseres Landes führen. Das wird die zuständigen Instanzen nicht hindern, diesen ganzen Fragenkomplex andauernd genau zu verfolgen und stufenweise die immer noch unerlässliche Dollar-Bewirtschaftung zu lockern. Schliesslich darf nicht übersehen werden, dass eben ein vollständiges Zurückkehren zur freien Währungspolitik einen freien Warenverkehr zur absoluten Voraussetzung hat. Vgl. E 7800/1/66.↩
- 5
- Siehe das Protokoll der Vollmachtenkommission des Ständerates vom 5./6. September 1946, S. 24–25, E 1050.1 II 2.↩
- 6
- Siehe insbesondere DDS, Bd. 16, Dok. 41, dodis.ch/1962.↩
- 7
- Zu dieser Anleihe aus dem Jahre 1933, vgl. E 2001 (E) 1/388.↩
- 8
- Siehe die Notiz vom 31. August 1947, E 4001 (C) 1/78.Vgl. E 2200 Buenos Aires 1844 –1952/1455 und 1497.↩
- 9
- Zu dieser Holdinggesellschaft, vgl. auch DDS, Bd. 16, Dok. 108, dodis.ch/1703.↩
- 10
- Zu diesem Thema siehe insbesondere die Notice relative à divers problèmes en suspens dans nos relations financières avec l’Argentine vom 9. Oktober 1946: […]Le service de l’Emprunt 4% 1910 de la Province de Buenos-Aires, dont le montant en circulation s’élève encore à quelque 25 millions de francs suisses, est suspendu depuis l’échéance du 1er octobre 1943 y comprise, ayant été lié à des conditions d’affidavit inacceptables. Les autorités argentines ont tout d’abord fait objection au paiement en raison de l’existence d’un domicile central de paiement en Allemagne (DresdnerBank). Cette dernière ayant renoncé à s’interposer, les transferts directs au domicile de paiement en Suisse, soit la Société de Banque Suisse à Bâle, auraient pu reprendre dans le cadre du régime d’affidavits connu. Selon certaines informations, cette attitude de la part des Argentins aurait été due à la crainte de réactions américaines, mais à la suite de l’accord de Washington cette difficulté nous semble être définitivement aplanie et nous avons prié notre Légation à Buenos-Aires d’intervenir à nouveau dans cette affaire. Jusqu’à présent aucun résultat satisfaisant n’a été obtenu. […]; vgl. E 2001 (E) 1/388.Vgl. auch E 2200 Buenos Aires 1844 –1952/1493.↩
- 11
- Zu dieser Unterredung vom 2. September 1946 mit Y. K. Karaosmanoglu verfasste Petitpierre eine Notiz und schrieb: […]Il y a un intérêt à longue échéance pour notre pays à ce que des étrangers continuent à venir étudier chez nous, puis à retourner dans leur pays avec le bagage scientifique et technique qu’ils peuvent acquérir en Suisse. Comme les sommes ne sont pas très considérables (3 millions 1/2 par an à peu près), nous devons, pour des raisons politiques, faire un effort en vue de trouver une solution satisfaisante avec les autorités turques. Vgl. dodis.ch/64.↩
- 12
- Vgl. Abkommen über den Warenaustausch und die Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Türkischen Republik, AS, 1945, 61, S. 763–772.↩
- 13
- Vgl. DDS, Bd. 16, Dok. 11, dodis.ch/306, Dok. 96, dodis.ch/254. Vgl. auch die Notice relative à la séance au sujet des négociations tarifaires avec la Belgique von A. Hay vom 20. November 1947, dodis.ch/1704.↩
- 14
- Vgl. E 2001 (E) 1/387.↩
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