Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 22, doc. 78
volume linkZürich/Locarno/Genève 2009
Plus… |▼▶Emplacement
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7001C#1975/63#537* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7001(C)1975/63 13 | |
Titre du dossier | Transferkredit Indien (1962–1962) | |
Référence archives | 2310.1 |
dodis.ch/18963 Der Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements, E. Stopper, an die Delegation des Bundesrates für Finanz und Wirtschaft1 Entwicklungshilfe an Indien
Wir gestatten uns, Sie hiermit über eine Aussprache zu orientieren, die am 24. April 1962 in Bern mit Mr. K. B. Lall, indischer Botschafter in Brüssel und Economic Commissioner for Western Europe stattfand. Mr. Lall hat in der letzteren Eigenschaft die Aufgaben von Mr. Swaminathan übernommen, der die Verhandlungen über das Transferkreditabkommen vom 30. Juli 19602 führte. Anlass zu dieser Unterredung war der indische Wunsch, die Möglichkeiten weiterer schweizerischer Kredite abzuklären.
Mr. Lall dankte im Namen seiner Regierung für die Freigabe der 2. Tranche des Transferkredits und deren Erhöhung von 40 auf 50 Millionen Franken. Anschliessend erläuterte er die indische Wirtschaftslage unter dem Gesichtspunkt der Entwicklungspläne und des damit zusammenhängenden Finanzbedarfs. Für das 2. und 3. Jahr (1962/64) des zweiten Fünfjahresplanes benötigt Indien den Betrag von 2400 Millionen Dollars in Devisen. Im Rahmen des Welt bank-Konsortiums Indien hat sich USA bereit erklärt, 1000 Millionen Dollars zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt dass die übrigen Mitglieder (Grossbritannien Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Kanada und Japan) gleichviel zusichern. Da die Zusagen dieser Länder bis heute nur 780 Millionen Dollars ausmachen, besteht angesichts der amerikanischen Bedingung die Gefahr eines Fehlbetrags von insgesamt 440 Millionen Dollars. Indien ist daher im Hinblick auf die am 29. Mai 1962 stattfindende Tagung des Konsortiums bestrebt, weitere Kreditzusagen zu erreichen, um die bestehende Finanzlücke möglichst auszufüllen.
Auf Grund dieser Sachlage unterbreitete uns Mr. Lall folgende Begehren:
Die Schweiz sollte sich vor dem 29. Mai entschliessen, bis zu welchem Betrag sie Indien weitere Finanzhilfe zu gewähren bereit sei, wobei solche Kredite günstigere Rückzahlungs- und Zinsbedingungen als bisher aufweisen müssten (Indien denkt an Kredite auf 15 – 20 Jahre, mit einer Schonfrist von 5 Jahren, während die Konditionen des Transferkredits auf 10 Jahre mit Schonfrist 3 Jahre, Zinssatz 5¾ lauten);
statt einer bilateralen Lösung sollte die Schweiz dem Konsortium beitreten und ihre Hilfe auf diesem Weg leisten.
Mr. Lall wies darauf hin, dass Indien praktisch nur noch über gebundene Kredite verfüge, was den Bezug schweizerischer Waren, für welche sein Land mit fortschreitender Entwicklung ein Markt von steigender Bedeutung sei, erschwere. Für seine notwendigerweise langfristige Planung sollte Indien möglichst bald wissen, ob und mit welchen schweizerischen Krediten es für die nächsten drei Jahre rechnen könne.
Gegenüber diesen indischen Wünschen vertraten wir die Auffassung, dass die Schweiz mit dem Transferkredit, dessen 2. Tranche von 50 Millionen Franken soeben erst freigegeben wurde, vorläufig ihren Beitrag an die indischen Entwicklungspläne glaube geleistet zu haben. Im übrigen sei dieser Kredit proportional durchaus beachtenswert, entspreche doch die 2. Tranche (rund 12 Millionen Dollars) im Verhältnis zum Nationaleinkommen, das bei USA ca. 60 mal grösser sei als bei uns, einer amerikanischen Leistung von ungefähr 720 Millionen Dollars. Indien sollte selbst dafür sorgen, dass unser Transferkredit im Rahmen des Konsortiums als ausseramerikanischer Beitrag angerechnet werde.
Ein Beitritt der Schweiz zum Konsortium könne aus Präjudizgründen nicht in Betracht gezogen werden. Bei diesen Konsortien handle es sich um eine Art «pressure groups», in denen die Länder sich gegenseitig für möglichst hohe Kredite unter Druck setzen.
Anderseits seien uns die Notwendigkeit der Wirtschaftsentwicklung im Zusammenhang mit dem grossen Bevölkerungszuwachs und die politische Bedeutung des indischen Subkontinents durchaus klar, und wir seien daher bereit, die Möglichkeiten für weitere Kredite zu prüfen. Für einen Entscheid sei aber die Lage heute noch nicht reif.
Es zeigt sich immer deutlicher, dass unsere über das Mittel der Exportrisikogarantie gewährte Entwicklungshilfe, wenn sie auch in bezug auf den Umfang im Vergleich zu den Leistungen anderer Länder durchaus als angemessen bezeichnet werden kann, hinsichtlich ihrer Qualität (Kreditdauer, Verzinsung, Rückzahlungsbedingungen) einer Überprüfung bedarf. Dies insbesondere im Zusammenhang mit der hohen kurz- und mittelfristigen Verschuldung der Empfangsländer. Wir haben daher gegenüber Mr. Lall, dessen konkreten Begehren wir nicht entsprechen konnten, wenigstens diese künftigen Möglichkeiten offen lassen wollen.
- 1
- Schreiben: E 7001(C)1975/63/13.↩
- 2
- Zu diesem Abkommen vgl. DDS, Bd. 21, Dok. 91, dodis.ch/14497, insbesondere Anm. 3.↩
Tags
Aide financière Garantie contre les risques à l’exportation (GRE)