Langue: français
6.6.1947 (vendredi)
AS-Titel: Bundesratsbeschluss betr. die Verlängerung des BRB über die Ausfuhr von Waffen, Munition und deren Bestandteilen sowie Sprengstoffen und Zündmitteln
[BR-Prot. vom 6.6.1947 Nr. 1308]
Arrêté du Conseil fédéral (ACF)
Der Bundesrat verlängert die Ausnahmebestimmung beim Kriegsgüterexport, wonach Reservebestände der Armee und Waffen aus der Privatwirtschaft, die defensiven Charakter haben und aus kleinen Kalibern bestehen, ins Ausland verkauft werden dürfen. Die Verlängerung gilt für ein halbes Jahr (10.12.1947). Neu darf das EMD, in Absprache mit dem EPD, den Export von Mustern in kleinen Stückzahlen bewilligen.
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