Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 21, doc. 90
volume linkZürich/Locarno/Genève 2007
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1972/33#365* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1972/33 C187 | |
Dossier title | Wirtschaftsverhandlungen und Abkommen mit der Schweiz (1955–1960) | |
File reference archive | C.41.111.0 • Additional component: Kuba |
dodis.ch/15003 Der schweizerische Botschafter in Havanna, W. Bossi, an die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements1
Wie ich Ihnen bereits kurz in Aussicht gestellt habe2, wurde ich gestern
Abend in Begleitung von Herrn Mock in der Angelegenheit der geplanten
Textilkompensation erneut von Dr. Guevara, Präsident der Nationalbank, empfangen.
Anlässlich dieser dreiviertelstündigen Unterredung habe ich meinem Gesprächspartner nochmals das uns beschäftigende Problem eingehend auseinandergesetzt und ihn eindringlich um eine baldmögliche Bekanntgabe eines endgültigen, wohlwollenden Entscheides gebeten, besonders auch im Hinblick auf die Tatsache, dass er mir bei meiner ersten Vorsprache vom 17. Juni eine
Stellungnahme innert kurzem in Aussicht gestellt hatte3. «Che» Guevara’s Haltung war auch diesmal betont freundlich und er entschuldigte sich für die Verzögerung mit dem Hinweis auf die verschiedenen wichtigen Ereignisse der letzten Wochen, an denen er massgebend beteiligt war und die ihn in der Tat, angesichts deren Tragweite, wohl voll in Anspruch genommen haben dürften. (Ohne es näher zu umschreiben, dachte er wohl neben den wichtigen Verhandlungen mit Rotchina vor allem an die entschädigungslose Konfiskation von Vermögenswerten der USA in Kuba im Werte von über 800 Millionen Dollars!) Auf unseren Vorschlag zurückkommend, bemerkte er, dass er uns nach Möglichkeit gerne seine Unterstützung beim
Suchen nach einer befriedigenden Regelung unseres Vorschlages leihe. Er fügte allerdings hinzu, dass durch die Öffnung massiver neuer Märkte (Russland
1 Mio. t jährlich, China 500’000 t usw.) der Zucker für Kuba zu einer eigentlichen Hartwährung geworden sei, sodass erwartet werden könne, dass Ende des Jahres die vollständige diesjährige Zuckerernte (ca. 5’700’000 t) verkauft sein werde. Anderseits seien, wie er lächelnd bemerkte, die in Frage stehenden schweizerischen Textilien im heutigen Zeitpunkt für Kuba, eine Luxusware, die bei der derzeitigen Austerity und bei dem den Vorrang geniessenden forcierten Industrialisierungsprogramm etwas aus dem Rahmen falle. Er gebe sich jedoch wohl Rechenschaft über die von mir nun bereits zum zweiten Mal im
Sinne Ihrer Weisungen mündlich vorgebrachten Gründe, die unseren Vorschlag einer Regelung auf dem Kompensationsweg als gerechtfertigt und für beide
Teile angemessen erscheinen lassen. Er musste auch mein Argument gelten lassen, dass der kubanische Exportmarkt eben ausser dem Zucker, dazu noch raffiniert in Kuba, kaum über andere Produkte verfüge, die es einem kleinen
Land wie die Schweiz erlauben würden, die rund $ 450’000 auf dem Kompensationswege rasch zu liquidieren. Er gab auch zu, dass die Schweiz, auf den
Kopf der Bevölkerung gerechnet, seit jeher ein traditionell ausgezeichneter
Kunde für kubanischen Zucker war und zeigte sich auch angenehm überrascht durch meinen Hinweis auf die in der ersten Hälfte dieses Jahres nun wieder für Kuba um etwa 2 Mio. Franken aktive Handelsbilanz4.
Dr. Guevara versprach dann, die Sache in wohlwollendem Sinne mit den anderen zuständigen Stellen, vor allem dem kubanischen Zuckerinstitut und dem Währungsstabilisierungsfonds, zu prüfen. Er könne allerdings nichts endgültiges versprechen, aber er hoffe doch, dass wenigstens eine teilweise Lösung gemäss unserem Vorschlag gefunden werden könne. Er fügte dann bei, dass er als bestimmt voraussetzen müsse, dass einerseits das in dem Kompensationsgeschäft erworbene Quantum Zucker ausschliesslich für den schweizerischen
Innenkonsum verwendet werde und dass anderseits ein solches Geschäft nicht einen Präzedenzfall für die Zukunft darstelle.
Abschliessend hat mich mein Gesprächspartner gebeten, ihm eine kurze schriftliche Zusammenfassung der Grundlinien unseres Vorschlages zuzustellen, welchem Wunsche ich unverzüglich nachgekommen bin. Zu Ihrer Kenntnisnahme finden Sie Kopie meines diesbezüglichen Schreibens in der Beilage5.
Es bleibt nun abzuwarten, was dieser neuerliche Vorstoss zur Folge haben wird. Wie ich Ihnen schon nach meinem ersten Besuch beim kubanischen Wirtschaftslenker und «Hirn» der Regierung berichtet habe, dürfte ein gewisses
Wohlwollen seinerseits in der vorliegenden Angelegenheit vorhanden sein.
Tatsache bleibt allerdings, dass das geplante Geschäft für Kuba heute nicht sehr «interessant» ist, und dieses Kriterium fällt leider hier mehr ins Gewicht als etwa rechtliche oder gar moralische Verpflichtungen, über die sich die
Revolutionsregierung seit langem mehr und mehr hinwegsetzt. Ich werde Sie
über die weitere Entwicklung jeweils sofort unterrichten6.
PS. Das amerikanische Time-Magazin widmet in seiner Ausgabe vom
8. August 1960 Titelblatt und den Leitartikel «Che» Guevara. Der Artikel ist verhältnismässig objektiv abgefasst und ist für jemand, der sich für die wirtschaftlichen und politischen Wege Kubas interessiert, sehr lesenswert und lehrreich.
- 1
- Schreiben: E 2001(E)1972/33/C187.↩
- 4
- Für weitere Angaben betreffend die Frage des kubanischen Zuckerexportes in die Schweiz vgl. die diplomatische Note der Handelsabteilung des EVD an die kubanische Botschaft in Bern vom 25. Januar 1961, E 2001(E)1976/17/395 (dodis.ch/14980).↩
- 5
- Nicht abgedruckt.↩
- 6
- Es wurde kein weiteres Dokument zu dieser Angelegenheit gefunden.↩
Tags
Cuba (General) Cuba (Politics)