Sprache: Deutsch
7.12.1945 (Freitag)
3104.
Schreiben (L)
Der BR hält in einem Brief an den Verband schweizerischer Notare fest, dass es sich bei der Meldepflicht tatsächlich um eine Einschränkung des Berufsgeheimnisses und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt, stuft aber die Massnahme als für den Erfolg der Bestandesaufnahme ausländischer Vermögenswerte ausschlaggebend ein.
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