Vertraulich Bern, 27. Januar 1956
Wir beehren uns, Ihnen Abschrift eines Berichtes der Schweizerischen Gesandtschaft in Köln vom 19. Januar 19562 zuzustellen. Wie Sie daraus entnehmen wollen, schlägt das deutsche Innenministerium eine gewisse Zusammenarbeit in Bezug auf die Bekämpfung kommunistischer Umtriebe der italienischen Fremdarbeiter vor. Es sollen Informationen ausgetauscht werden.
Die Sache ist uns wenig angenehm und erscheint als nicht unbedenklich. Die Gefahr von Indiskretionen kann nicht ohne weiteres von der Hand gewiesen werden. Die Zusammenarbeit widerspricht auch dem von uns immer befolgten Grundsatz, wonach eine Rechtshilfe bei politischen Delikten nicht in Frage kommen kann.
Auf der andern Seite besteht vielleicht ein gewisses Interesse auch schweizerischerseits an dem deutschen Vorschlag. Wir könnten uns unter folgenden Bedingungen einverstanden erklären:
1. Die Gespräche wären nach Möglichkeit auf die gemachten Erfahrungen und die getroffenen Massnahmen zu beschränken. Von einer Bekanntgabe von Namen von kommunistischen Arbeitern sollte nach Möglichkeit abgesehen werden.
2. Der Informationsaustausch sollte direkt durch Ihre Amtsstelle erfolgen, jedoch nicht durch Chefbeamte sondern durch Sachbearbeiter. Dasselbe gilt für die deutsche Seite. Der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz scheint uns hiefür nicht die geeignete Person zu sein. Die Sachbearbeiter mittleren Ranges des Innenministeriums wären bei weitem vorzuziehen. Es muss jedes Aufsehen vermieden werden und es dürfen nicht Persönlichkeiten, die allzu sehr im Vordergrund der Öffentlichkeit stehen, sich exponieren.
3. Schliesslich würden wir es vorziehen, wenn die Gespräche in der Schweiz stattfinden und ein deutscher Beamter zu uns kommt.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns möglichst bald Ihre Stellungnahme zu der Sache bekannt geben wollten, damit wir unserer Gesandtschaft die entsprechenden Instruktionen erteilen können3.