Lingua: tedesco
15.10.1956 (lunedì)
Lettera (L)
Innerhalb der deutschen Behörden herrscht keine genaue Kenntnis über den Unterschied zwischen schweizerischen Opfern des Nationalsozialismus und den an Schweizern verursachten Kriegsschäden. Eine Lösung über die Nazi-Schäden scheint mit den deutschen Behörden möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes 800 ehemalige schweizerische Angehörige der Wehrmacht, insbesondere der Waffen-SS, in den Genuss von Leistungen des BVG kommen. So könnte es geschehen, dass ehemalige Schweizer Nazi Renten bezögen, während die schweizerischen Nazi-Opfer leer ausgingen. Die deutsche Seite will ein Junktim zwischen Nazi-Renten und Nazi-Schäden-Entschädigung schaffen, damit dies nicht passieren kann.
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