dodis.ch/11655 Die schweizerische Gesandtschaft in
Den Haag1, an den Präsidenten der Aufsichtskommission für die Durchführung des Abkommens von
Washington,
W. Stucki2
Vertraulich Den Haag, 18. August 1955
Mit meinem Schreiben vom 11. d. M.3 habe ich Sie über meine kürzliche Unterredung auf dem hiesigen Aussenministerium in der Goldfrage unterrichtet. In der Zwischenzeit hat mir nun mein damaliger Gesprächspartner4 den Originaltext der, der Zweiten Kammer des Parlaments unterbreiteten, Regierungsnote zur vertraulichen Kenntnisnahme zugestellt und zwar bezeichnenderweise an meine Privatadresse und mit einem persönlich gehaltenen Begleitschreiben5.
Ich beehre mich, Ihnen in der Beilage die erwähnte Note6 in der auf dieser Gesandtschaft angefertigten deutschen Übersetzung zu übermitteln.
Wie Sie dem Wortlaut dieser Regierungsnote, der – wie Sie wissen – das auch Ihnen bekannte, den schweizerischen Standpunkt wiedergebende Aide-Mémoire7 dieser Gesandtschaft angeheftet ist, entnehmen werden, besteht der Hauptteil aus einer chronologischen Aufzeichnung der, in der Goldfrage von der niederländischen Regierung, unternommenen Schritte. Wesentlich am Text der Note ist jedoch wohl die unmissverständliche Schlussfolgerung, wonach die Niederländische Regierung zur Überzeugung gelangt ist, auf eine weitere Verfechtung ihrer Forderung gegenüber der Schweiz verzichten zu müssen, da einerseits der von der Schweiz vertretene Standpunkt rechtlich sehr stark sei und andererseits durch eine Weiterziehung der Angelegenheit eine Trübung sowohl der guten schweizerisch-holländischen Beziehung, als auch jener der Niederlande zu den alliierten Signatarmächten des Washingtoner Abkommens8 befürchtet werden müsste. Dieses letzte Argument dürfte vielleicht bei dem Beschluss der Regierung, auf weitere Diskussionen in der Goldfrage nun endlich zu verzichten, nicht die unwesentlichste Rolle gespielt haben, abgesehen natürlich von der Schwäche ihres rechtlichen Standpunktes.