Sprache: Deutsch
5.11.1948 (Freitag)
Verordnung über die Handhabung der Neutralität
Verordnung (O)
Verordnung, dass jegliche feindselige Handlung vom Gebiet der Schweiz sowie jegliche Begünstigung eines Kriegsführeden verboten ist. Weiter wird angeordnet, wie dies im Einzelnen einzuhalten ist, etwa durch die Meldung von Truppenbewegungen oder Kriegsmaterialtransporten.
Zitierempfehlung: Kopieren

2 Aufbewahrungsorte

PDF

Verknüpfungen mit anderen Dokumenten

http://dodis.ch/2981 ist Verordnung zu http://dodis.ch/10286