Die Bührle-Affäre

Schon seit Monaten ahnte Fritz Real, dass im nigerianischen Bürgerkrieg eine grosse Zahl illegal exportierter Schweizer Fliegerabwehrgeschütze eingesetzt wurde. Am 12. Juni 1968 erhielt der Schweizer Botschafter in Lagos schliesslich den entscheidenden Hinweis: «Ich habe nun heute aus sicherer Quelle Informationen erhalten», schrieb der Diplomat nach Bern, «die eindeutig auf einen krassen Verstoss gegen die schweizerischen Ausfuhrbestimmungen durch die Firma Bührle & Co. hindeuten.» Dem Aussendepartement empfahl Real, dass die Angelegenheit «gründlich abgeklärt wird» (dodis.ch/33502). Was die Behörden in der Folge aufdeckten, war der grösste Waffenexportskandal der Schweizer Geschichte.

Schiessen Schweizer Kanonen auf Schweizer Flugzeuge?

Im postkolonialen Nigeria entbrannten nach der Unabhängigkeit mehrere Konflikte um die politische Vorherrschaft. Noch bevor es mit der Sezession der ostnigerianischen Region Biafra zum offenen Konflikt kam, erliess der Bundesrat im April 1967 ein Kriegsmaterialausfuhrverbot für das westafrikanische Land. Der nigerianische Bürgerkrieg und die verheerende Hungerkatastrophe, die er auslöste, bewirkten in der Schweiz eine nie zuvor gesehene mediale Aufmerksamkeit und ein breites humanitäres Engagement von Regierung, Hilfswerken und Bevölkerung. Die Vorstellung, dass «schweizerische Charterflugzeuge des IKRK mit schweizerischen Geschützen abgeschossen» werden könnten, trug wesentlich zur Skandalisierung der Bührle-Affäre bei (dodis.ch/33501).

Gefälschte Nichtwiederausfuhrerklärungen

Nach und nach erfassten die Beamten die ganze Tragweite des Skandals: Bührle hatte unter Umgehung des Embargos rund hundert 20mm-Geschütze nach Nigeria geliefert. Die Behörden wurden mit gefälschten Nichtwiederausfuhrerklärungen getäuscht, die vorgaben, die Kanonen würden an Äthiopien verkauft. Stattdessen wurde das Kriegsmaterial in das unter Ausfuhrverbot stehende Nigeria umgeleitet (dodis.ch/33452). Bald stellte sich heraus, dass die Bührle-Lieferungen nach Nigeria nur die Spitze des Eisberges waren: Auch angebliche Lieferungen nach Frankreich, Belgien, Iran und Indonesien wurden in die Embargostaaten Israel, Ägypten, Saudi-Arabien, Libanon und Malaysia umgeleitet. Fast zwei Drittel der Waffen gingen jedoch – nach dem Exportverbot des Bundesrates vom Dezember 1963 – nach Südafrika (dodis.ch/48480).

Mildes Urteil des Bundesgerichts

Obwohl der Bundesrat bereits seit Monaten über klare Indizien verfügte, wurde erst Ende 1968 ein polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Werkzeugfabrik Oerlikon eingeleitet (dodis.ch/33499 und dodis.ch/33433). Dabei wurde aufgedeckt, dass das Unternehmen zwischen 1963 und 1968 für insgesamt rund 90 Millionen Franken Embargostaaten mit Kriegsmaterial beliefert hatte – das waren rund 16% des Umsatzes aus Waffenverkäufen der Bührle. Das Vertrauen der Behörden sei von den Angeklagten «während Jahren hemmungslos ausgenützt» worden. «Besonders verwerflich» sei «ihr Geschäftsgebaren im Falle Nigeria» gewesen. Im November 1970 wurde Direktor Dieter Bührle wegen Verstosses gegen den Bundesratsbeschluss über das Kriegsmaterial zu 8 Monaten Gefängnis und einer Busse von 20‘000.- Fr. verurteilt – drei seiner Mitarbeiter wegen Urkundenfälschung zu 15 bis 18 Monaten Haft. Alle Strafen wurden bedingt verhängt. Das Urteil fiel insofern milde aus, weil für die Verurteilung des illegalen Exports eine gesetzliche Grundlage fehlte (dodis.ch/36188).

Waffenausfuhrverbotsinitiative von 1972

Der Bührle-Skandal zeitigte über die strafrechtliche Aufarbeitung hinaus weitgehende Konsequenzen. Verschiedene parlamentarische Vorstösse regten eine intensive öffentliche Debatte über die Kriegsmaterialausfuhr an. Die Behörden verschärften in der Folge die Kontrollmechanismen und die Bewilligungspraxis bei Waffenausfuhrgesuchen (dodis.ch/35692). Das grundlegende Dilemma wurde damit nicht gelöst: «Die schweizerischen Exportgrundsätze haben mit Moral sehr wenig zu tun, sondern beruhen auf Opportunismus», hiess es 1971 schonungslos offen in einer internen Behördennotiz: «Man sollte das ehrlicherweise nicht immer verschleiern» (dodis.ch/35572). Eine radikale Lösung formulierte die Volksinitiative «für vermehrte Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot». Sie scheiterte 1972 an der Urne mit 49,7% Ja-Stimmen nur äusserst knapp.

«Schwächung von Rüstungsindustrie und Landesverteidigung»

Das neue Bundesgesetz über das Kriegsmaterial schliesslich, das 1973 in Kraft trat, schränkte den Kriegsmaterialexport weiter ein. Nun wurden keine Bewilligungen nach Gebieten erteilt, «in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonst wie gefährliche Spannungen bestehen». Ebenfalls durften «die von der Schweiz im internationalen Zusammenleben verfolgten Bestrebungen, insbesondere zur Achtung der Menschenwürde, sowie im Bereich der humanitären Hilfe oder der Entwicklungshilfe» nicht durch Waffenlieferungen beeinträchtigt werden. In einem öffentlichen Referat bedauerte Dieter Bührle 1977 diese Bestimmungen als «Schwächung der schweizerischen Rüstungsindustrie und damit der Landesverteidigung» – «auch wenn wir seinerzeit nicht unwesentlich Anlass zur Herbeiführung der heutigen Regelung gaben» (dodis.ch/50324).

 

Alle Dodis-Dokumente zur «Bührle-Affäre» finden sich unter dodis.ch/T622. Weitere Informationen über den Zusammenhang zwischen dem nigerianischen Bürgerkrieg und der Aufdeckung der Bührle-Affäre finden sich in Band 5 der Reihe Quaderni di Dodis: «SOS Biafra» (dodis.ch/q5).