Darin: Volkswirtschaftsdepartement. Antrag vom 13.7.1973 (Beilage).
Darin: Politisches Departement. Mitbericht vom 27.7.1973 (Zustimmung).
Darin: Finanz- und Zolldepartement. Mitbericht vom 27.7.1973 (Zustimmung).
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 26, doc. 27
volume linkZürich/Locarno/Genève 2018
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#797* | |
Old classification | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 796.1 | |
Dossier title | Beschlussprotokolle des Bundesrates August 1973 (2 Bände) (1973–1973) | |
File reference archive | 4.11 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#J1.301#2002/197#274* | |
Old classification | CH-BAR J 1.301(-)2002/197 87 | |
Dossier title | Osthandel - Verhandlungen und Abkommen mit Ungarn (1972–1975) |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#J1.301#2002/197#276* | |
Old classification | CH-BAR J 1.301(-)2002/197 87 | |
Dossier title | Osthandel - Verhandlungen und Abkommen mit Polen (1971–1974) | |
File reference archive | 35 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1984/70#806* | |
Old classification | CH-BAR E 7110(-)1984/70 86 | |
Dossier title | Verhandlungen, Warschau (1973–1973) | |
File reference archive | 821 • Additional component: Polen |
dodis.ch/38361
ERSTER BERICHT ZUR AUSSENWIRTSCHAFTSPOLITIK2
I. Wir beehren uns, Ihnen hiermit den Ersten Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik zu unterbreiten.
II. Gleichzeitig benützen wir – um Doppelspurigkeiten zu vermeiden – den Anlass Ihnen auch über den während der Berichtsperiode erfolgten Abschluss der Wirtschaftsverhandlungen mit Polen und Ungarn, die im Bericht ebenfalls zur Sprache kommen, Rechenschaft abzulegen.
A. Mit ihren Beschlüssen vom 15. September 19713 bzw. 3. Mai 19724 hatten Sie die vom Delegierten für Handelsverträge, Botschafter Raymond Probst, geleitete schweizerische Delegation beauftragt und ermächtigt, mit Polen bzw. mit Ungarn Verhandlungen zwecks Revision der bisherigen, aus den Fünfzigerjahren stammenden Handels- und Zahlungsabkommen zu führen und diese durch neue, den heutigen Verhältnissen besser angepasste Wirtschaftsabkommen modernerer Konzeption abzulösen. Die Verhandlungen haben sich seither in mehreren Runden sowohl in Bern wie in Warschau bzw. Budapest abgewickelt. Sie erwiesen sich, besonders im Verhältnis zu Polen, als recht schwierig und langwierig5, konnten jetzt aber doch zum guten Ende geführt werden. Die beiden Abkommen mit Polen6(je eines über den Wirtschaftsverkehr und den Zahlungsverkehr) sind am 25. Juni in Warschau unterzeichnet, jenes mit Ungarn7(Abkommen über den Wirtschaftsverkehr samt Protokoll betreffend den Zahlungsverkehr) am 19. Januar in Bern paraphiert worden, und zwar polnischerseits durch den Direktor im Aussenhandelsministerium, StanislawStruś(für das Abkommen über den Wirtschaftsverkehr) und den Vize-Finanzminister Marian Krzak (für das Abkommen betreffend den Zahlungsverkehr, ungarischerseits durch den Vize-Aussenhandelsminister Béla Szalai).
Die besonderen Umstände, die uns veranlasst haben, auch das erst paraphierte Abkommen mit Ungarn bereits in den vorliegenden Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik einzuschliessen, sind im Abschnitt «OsteuropäischeStaatshandelsländer» des Berichtes8 näher erläutert. Da das fragliche Abkommen, sobald der für den Sommer erwarteten Vollbeitritt Ungarns zum GATT perfekt ist, noch diesen Herbst unterzeichnet werden soll, wünschten wir in der Tat zu vermeiden, dass sich die Inkraftsetzung, die wir namentlich wegen der praktisch irreversiblen Clearing-Aufhebung nicht ohne vorherige Zustimmung der eidg. Räte vornehmen wollten, bis zum kommenden Frühjahr verzögert. Ungarn würde ansonst, im Vergleich zu den andern Oststaaten (Tschechoslowakei, Bulgarien, Rumänien und Polen), in einen ungerechtfertigten, auch für unsere eigenen Wirtschaftskreise unerwünschten Rückstand geraten. Das gewählte Vorgehen scheint uns umso eher vertretbar, als der materielle und formelle Inhalt des Abkommens selbst unbestritten ist.
Es sei noch daran erinnert, dass wir die Verhandlungen über das Wirtschaftsabkommen mit Ungarn von Anfang an mit jenen des EPD über ein schweizerisch-ungarisches Abkommen9 betreffend die Abgeltung gewisser durch das Nationalisierungsabkommen von 195010 nicht geregelter schweizerischer Interessen gekoppelt hatten, um hinsichtlich der vermögensrechtlichen Seite einen gewissen Druck auf Ungarn auszuüben11. Das Vermögensabkommen ist inzwischen unterzeichnet worden12 und liegt den eidg. Räten bereits vor (vgl. Antrag des EPD vom 25. April13 und entsprechende Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 16. Mai 197314). Es erscheint angezeigt, die Inkraftsetzung von Vermögens- und Wirtschaftsabkommen gleicherweise zeitlich zu koordinieren. Dies spricht ebenfalls für eine beschleunigte Behandlung des Wirtschaftsabkommens durch die eidg. Räte.
Abgesehen von der DDR15, mit welcher zu gegebener Zeit, im Zusammenhang mit dem gewichtigen Entschädigungsaspekt, ebenfalls Wirtschaftsverhandlungen in Aussicht zu nehmen sind, wird nach Inkraftsetzung der Ihnen heute vorliegenden Abkommen der gebundene Zahlungsverkehr zu sämtlichen COMECON-Staaten aufgehoben sein16.
B. Materiell entsprechen die neuen Abkommen mit Polen und Ungarn in ihren wesentlichen Zügen dem Modell, das schon dem Vertragswerk mit der Tschechoslowakei, Bulgarien und Rumänien zugrunde gelegt worden war17, und halten sich vollumfänglich innerhalb der uns für die Verhandlungen erteilten bundesrätlichen Weisungen. Der hauptsächliche Inhalt der neu abgeschlossenen Abkommen, deren Text beiliegt18, ist im Abschnitt «OsteuropäischeStaatshandelsländer» des Berichts19 zur Aussenwirtschaftspolitik ebenfalls einlässlich dargelegt, so dass wir es uns ersparen dürfen, im Antrag nochmals näher darauf einzutreten. Massgebende Elemente sind die Aufhebung des Clearing, die Meistbegünstigung in Zollsachen, die Berücksichtigung unserer Exportstruktur (also namentlich auch unserer im Osten zumeist vernachlässigten Konsumgüter), die Einhaltung «marktgerechter Preise», (Verhinderung des Dumping), eine «good-will»-Klausel über wirtschaftliche Kooperation samt Sicherung der gewerblichen Eigentumsrechte und die Schaffung einer Gemischten Kommission.
C. Ausser den drei eigentlichen Abkommen, dem dazugehörigen Protokoll betreffend den Zahlungsverkehr mit Ungarn und dem Briefwechsel mit Polen betreffend Meistbegünstigung für schweizerische Seeschiffe, die zu veröffentlichen sind, liegen noch einige weitere Briefwechsel20 vor, die auf Wunsch unserer polnischen und ungarischen Vertragspartner, namentlich um gegenüber Drittstaaten keinen Präzedenzfall zu schaffen, vertraulich bleiben sollen. Sie sind diesem Antrag, jedoch nicht dem Bericht, zu Ihrer Orientierung ebenfalls angeheftet. Es wird, wie Sie dies schon in früheren Fällen taten, zweckmässig sein, die vertraulichen Briefwechsel den Aussenwirtschaftskommissionen zur Kenntnis zu bringen21.
[…]22
- 1
- Antrag: CH-BAR#E1004.1#1000/9#797*. Unterzeichnet von E. Brugger. Der Antrag wurde vom Bundesrat mit der Streichung eines Absatzes angenommen. Vgl. dazu das BR- Prot. Nr. 1277 vom 10. August 1973, dodis.ch/38361.↩
- 2
- Erster Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zur Aussenwirtschaftspolitik vom 10. August 1973, BBl, 1973, II, S. 161–201.↩
- 3
- BR- Prot. Nr. 1596 vom 15. September 1971, dodis.ch/36386.↩
- 4
- BR- Prot. Nr. 771 vom 3. Mai 1972, dodis.ch/36412.↩
- 5
- Zu den Verhandlungen mit Polen vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 170, dodis.ch/35678, und den Bericht von R. Probst vom 20. Februar 1973, dodis.ch/38368.↩
- 6
- Abkommen über den Wirtschaftsverkehr zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Polen (mit Briefwechsel) vom 25. Juni 1973, AS, 1973, S. 1786–1789 und Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Volksrepublik Polen betreffend den Zahlungsverkehr vom 25. Juni 1973, AS, 1973, S. 1790–1792.↩
- 7
- Abkommen über den Wirtschaftsverkehr zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ungarischen Volksrepublik (mit Protokoll) vom 30. Oktober 1973, AS, 1973, S. 2261-2265.↩
- 8
- Vgl. Anm. 2, S. 192–196.↩
- 9
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ungarischen Volksrepublik betreffend die Abgeltung gewisser durch das Abkommen vom 19. Juli 1950 nicht geregelter schweizerischer Interessen in Ungarn vom 26. März 1973, AS, 1974, S. 1506–1508. Vgl. auch das Vertrauliche Protokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eid- genossenschaft und der Ungarischen Volksrepublik betreffend die Abgeltung gewisser durch das Abkommen vom 19. Juli 1950 nicht geregelter schweizerischer Interessen in Ungarn vom 26. März 1973, CH-BAR K1(-) 2527.↩
- 10
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ungarischen Volksrepublik betreffend die Abgeltung der schweizerischen Interessen in Ungarn vom 19. Juli 1950, dodis.ch/2520. Vgl. dazu auch DDS, Bd. 18, Dok. 32, dodis.ch/8539.↩
- 11
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 183, dodis.ch/35670.↩
- 12
- Vgl. dazu das BR- Prot. vom 14. Februar 1973, dodis.ch/38365.↩
- 13
- Für den Antrag des Politischen Departements vom 25. April 1973 vgl. das BR- Prot. Nr. 797 vom 16. Mai 1973, CH-BAR#E1004.1#1000/9#794*.↩
- 14
- Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über das Abkommen mit der Ungarischen Volksrepublik betreffend die Abgeltung schweizerischer Interessen vom 16. Mai 1973, BBl, 1973, I, S. 1417–1425. Vgl. dazu das Protokoll von M. Moser und M.-L. Gachet vom 19. September 1973 der Sitzung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats vom 27. August 1973, dodis.ch/38842, S. 20–24.↩
- 15
- Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 189, dodis.ch/39026.↩
- 16
- Zur Osthandelspolitik des Bundesrats vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 176, dodis.ch/35755, sowie die Notiz von E. Thalmann vom 1. September 1975, dodis.ch/40544, Anhang 1.↩
- 17
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 176, dodis.ch/35755.↩
- 18
- Vgl. Doss. CH-BAR#E1001#1979/132#21*.↩
- 19
- Vgl. Anm. 8.↩
- 20
- Vgl. den vertraulichen Briefwechsel zwischen R. Probst und St. Struś vom 25. Juni 1973, CH-BAR K1(-) 2794; den vertraulichen Briefwechsel zwischen R. Probst und M. Krzak vom 25. Juni 1973, CH-BAR K1(-) 2795 sowie den vertraulichen Briefwechsel zwischen R. Probst und B. Szalai vom 30. Oktober 1973, CH-BAR K1(-) 2798.↩
- 21
- Vgl. das Protokoll vom 7. September 1973 der Sitzung vom 20.–21. August 1973 der Aussenwirtschaftskommission des Nationalrats, CH-BAR#E1050.15#1995/516#11*, S. 20 f. sowie das Protokoll vom 11. September 1973 der Sitzung vom 28. August 1973 der Aussenwirtschaftskommission des Ständerats, CH-BAR#E1050.15#1995/517#5*, S. 27. Im Sitzungsprotokoll der ständerätlichen Kommission wurden die vertraulichen Briefwechsel nicht erwähnt.↩
- 22
- Für das vollständige Dokument vgl. dodis.ch/38361.↩
Relations to other documents
http://dodis.ch/2626 | is mentionned in | http://dodis.ch/38361 |
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