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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 23, doc. 2
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2003-01A#1978/47#390* | |
Old classification | CH-BAR E 2003-01(A)1978/47 30 | |
Dossier title | Nationalisation du bâtiment de l'ancienne chancellerie de l'ambassade des USA à la Havane (1964–1964) | |
File reference archive | o.841.131.1s/d • Additional component: USA - Cuba |
dodis.ch/30978
Der schweizerische Botschafter in Havanna, E. Stadelhofer, an den Chef der Abteilung für Internationale Organisationen des Politischen Departements, J. Burckhardt1
Nationalisierung der früheren USA-Kanzlei; Stand Jahresende 1963
Die Erwähnung der Botschaft bzw. des Unterzeichneten durch den kubanischen Premierminister in der grossen Rede, die er am 2. Januar d. J. auf der Plaza de la Revolucion in Havanna aus Anlass des fünften Jahrestags der Machtübernahme hielt2 – er wiederholte dabei die dem französischen Journalisten Jean Daniel vom «Express» gemachten Erklärungen –, lassen den Schluss zu, dass damit wahrscheinlich die Aufrechterhaltung des Status quo bestätigt werden wollte. Es handle sich bereits um eine endgültige Lösung, wage ich indes auf keinen Fall anzunehmen. Eine erneute Gefährdung der schweizerischen Custodia an dem in Frage stehenden Gebäude liegt in einem Wahljahr in den USA und der zu erwartenden gesteigerten Spannung im bilateralen Verhältnis Washington-Havanna durchaus im Bereiche des Möglichen.
Mehr nur für die Akten bestimmt, gestatte ich mir, im folgenden die wichtigsten Etappen der Entwicklung kurz darzulegen:
1.) 23. Juli 1963: Unterrichtung von Geschäftsträger Charles Masset durch Aussenminister Roa von dem Erlass eines Gesetzes durch die kubanische Regierung über die Nationalisierung der früheren USA-Kanzlei.
2.) 24. Juli: Publikation des Gesetztes (Ley No. 1121) in der «GazetaOficial», wodurch es in Kraft trat.
Weitere Unterhaltung zwischen Aussenminister Roa und Geschäftsträger Masset3. Etwas später Bestätigung von Seiten des kubanischen Protokollchefs4, dass mit der Exekution des Gesetzes bis zur Rückkehr des Postenchefs5 zugewartet werde6.
3.) 26. Juli: Übergabe einer Protestnote durch Geschäftsträger Masset an den kubanischen Premierminister in Anwesenheit von Aussenminister Roa, mit nachfolgender ziemlich stürmischer Unterredung7.
Erwähnung des Nationalisierungsgesetzes durch Fidel Castro in seiner Rede, die er am gleichen Tag auf der Plaza de la Revolucion in Havanna anlässlich des 10. Jahrestages des Beginns der kubanischen Revolution hielt (siehe Beilage 1)8.
4.) 28. Juli: Ankunft des Postenchefs in Havanna9.
5.) 29. Juli: Höflichkeitsbesuch bei Aussenminister Roa mit erster Sondierung.
6.) 1. August: Bekanntgabe der schweizerischen Position durch den Postenchef an Aussenminister Roa im Beisein des kubanischen Protokollchefs, Botschafter Carrillo (siehe namentlich Telegramm Nr. 69 vom 13. August10).
7.) 7. September: Unterredung mit dem kubanischen Premierminister im Beisein des brasilianischen Botschafters11 anlässlich dessen Empfangs zu Ehren des brasilianischen Nationalfeiertages (siehe Telegramm Nr. 80 vom 9. September 1963)12.
8.) 14. November: Unterredung mit dem stellvertretenden kubanischen Proto kollchef, Minister Melendez, wegen der Hissung der Schweizer Flagge an der früheren USA-Kanzlei anlässlich der kubanischen Landestrauer zu Ehren der Toten des Zyklons.
9.) 23. November: Unterredung mit dem kubanischen Protokollchef wegen der Flaggenhissung am gleichen Gebäude aus Anlass des Todes von Präsi dent Ken nedy.
10.) 26. November: Unterredung mit dem zweiten Vize-Aussenminister, Arnoldo Rodriguez, mit Bezug auf die bei mir vorgenommenen Sondierungen wegen des allfälligen Abschlusses eines Mietvertrags für das in Frage stehende Gebäude beziehungsweise die schweizerische Reaktion bei einem Vollzug des Nationalisierungsgesetzes (siehe Schreiben vom 29. November13).
11.) 2. Januar 1964: Erwähnung der Botschaft in der Rede Fidel Castros anlässlich des 5. Jahrestags der Regierungsübernahme14 (siehe Beilage 2).
Zu den stichwortartigen Daten gestatte ich mir noch folgende Erläuterungen:
ad Ziffer 8
Ich teilte Minister Melendez mit, dass die frühere amerikanische Kanzlei inte grierender Bestandteil der schweizerischen Botschaft sei, da sich dort ein Teil ihres Büros befände. Nach Völkerrecht sei ich berechtigt und verpflichtet, anlässlich der kubanischen Nationaltrauer ebenfalls auf diesem Gebäude die Schweizer Fahne zu hissen. Ich würde indes darauf, ohne dass es sich um irgendwelchen Präzedenzfall für die Zukunft handeln könne, verzichten, wenn diese natürliche und menschliche Geste kubanischerseits nicht als Ausdruck der Anteilnahme ausgelegt, sondern, was ich unter allen Umständen vermeiden möchte, Erbitterung auslösen würde. Mein Gesprächspartner erwiderte, er finde die Flaggenhissung eine gute Idee. Meine Entgegnung: Solange man nicht höchstens zwei Jahre vor der Erreichung des Pensionsalters stehe, sollte man einen so delikaten Entscheid von höherer Stelle fällen lassen. Minister Melendez kehrte nach ungefähr 10 Minuten zurück und bestätigte seine erste Stellungnahme mit dem Zusatz, es handle sich in der Tat um einen Teil meiner Botschaft, und es könne kubanischerseits nur begrüsst werden, wenn auch durch die Hissung der Schweizer Flagge auf diesem Gebäude unsere Anteilnahme bekundet werde. Meines Erachtens stammt dieser Bescheid zumindest von Aussenminister Roa. Dass auch der kubanische Premierminister angefragt wurde, scheint mir angesichts der kurzen Zeitspanne nicht möglich gewesen zu sein.
ad Ziffer 9
Ich bemerkte gegenüber Botschafter Carrillo, dass die Flaggenhissung aus Anlass des Todes Präsident Kennedys15 selbstverständlich sei, nachdem ich in einem ähn lichen Fall, nämlich der kubanischen Landestrauer zu Ehren der Toten des Zyklons, das Gleiche getan hätte. Die Antwort war spontan zustimmend.
ad Ziffer 11
Nachdem am 26. Juli 1963 der kubanische Premierminister vor mehreren hunderttausend Zuhörern seinen Willen bekräftigt hatte, das Nationalisierungsgesetz zu vollziehen, und das Verbleiben der Botschaft in der früheren USA-Kanzlei allgemein bekannt ist, ist es vielleicht nicht vermessen, anzunehmen, dass der Hinweis in seiner Rede vom 2. Januar d. J. als stillschweigende Anerkennung des Status quo ausgelegt werden kann. Dass er zu einem Dauerzustand wird, hängt nicht nur vom weiteren Verhalten der Botschaft, sondern namentlich auch davon ab, dass in Zukunft schwere Zwischenfälle im Verhältnis USA-Kuba, die Fidel Castro zu einer scharfen und ostentativen Reaktion veranlassen könnten, ausbleiben. Ich bin mir jedoch voll und ganz bewusst, dass es für das State Department gänzlich unmöglich ist, auf diesen Umstand irgendwie Rücksicht zu nehmen.
Der detailliert beschriebenen Zwischenphase mit der Flaggenhissung mag von Bern aus gesehen nicht die Bedeutung zukommen, die sie unter den emotionellen Verhältnissen in Kuba hat. Man darf nicht übersehen, dass die frühere amerikanische Kanzlei für Anhänger und Gegner der kubanischen Revolution ein Symbol ist, das zudem wegen seiner architektonischen Konzeption, seiner Grösse sowie des Standorts zwangsläufig die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zieht.
- 1
- Schreiben: E 2003-01(A) 1978/47 Bd. 30 (o.841.131.1s/d). Handschriftliche Marginalie von J. Richard vom 16. Januar 1964: Monsieur le Ministre Burckhardt pour votre information. Je pense faire des copies pour les Affaires Politiques et le Service Juridique. Handschriftliche Marginalie von J. Richard vom 20. Januar 1964: Je transmet en plus copie au Service Juridique (M. Zoelly).↩
- 2
- Vgl. El Mundo vom 3. Januar 1964, S. 7, Doss. wie Anm. 1: Nosostros preferimos a los Estados Unidos representados por el Embajador suizo. Porque realmente los representa bien, y no anda con espionaje ni tiene doscientos espías en la Embajada.↩
- 3
- Zu den Instruktionen für diese Unterhaltung vgl. das Telegramm Nr. 643 des Politischen Departements an Ch. Masset vom 24. Juli 1963, dodis.ch/30257.↩
- 4
- C. Carillo.↩
- 6
- Zur Instruktion für E. Stadelhofers Reise nach Washington und Havanna vgl. das Proto koll von J. Richard vom 26. Juli 1963, dodis.ch/30260.↩
- 7
- Für den ausführlichen Bericht zu diesem Treffen vgl. DDS, Bd. 22, Dok. 164, dodis.ch/18955.↩
- 8
- Vgl. Doss. wie Anm. 1.↩
- 9
- Vgl. Anm. 7.↩
- 10
- Telegramm Nr. 69 von E. Stadelhofer an das Politische Departement vom 13. August 1963, E 2001(E) 1976/17 Bd. 310 (B.24.2).↩
- 12
- DDS, Bd. 22, Dok. 171, dodis.ch/30348.↩
- 13
- Schreiben von E. Stadelhofer an P. Micheli vom 29. November 1963, dodis.ch/30422.↩
- 14
- Vgl. dazu Anm. 2 und den Politischen Bericht Nr. 3 von E. Stadelhofer an F. T. Wahlen vom 23. Januar 1964, E 2300(-) 1000/716 Bd. 156 (A.21.31).↩
- 15
- Zum Tod von J. F. Kennedy vgl. DDS, Bd. 22, Dok. 181, dodis.ch/18903, Anm. 4, dodis.ch/18903.↩
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