Language: German
10.11.1960 (Thursday)
Notiz zur Besprechung über die fiskalische Behandlung von Reiswein bei der Einfuhr
Memo (No)
Vertreter der Alkoholverwaltung diskutieren über die Einfuhr von japanischem Sake. Obwohl dieser keinen zugesetzten, sondern nur Gärungsalkohol enthält, muss daran festgehalten werden, ihn wegen des hohen Alkoholgehalts weiterhin mit einer Monopolgebühr zu belasten. Gleichzeitig einigte man sich, Sake nicht als gebranntes Wasser zu behandeln, womit keine kantonale Kleinhandelsbewilligungspflicht mehr bestehen sollte.
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