Langue: allemand
9.5.1993 (dimanche)
Vorübergehende Schutzgewährung an Vertriebene
Notice (No)
Im Rahmen der Totalrevision des Asylgesetzes soll eine gesetzliche Neukonzeption zur vorübergehenden Schutzgewährung an Vertriebene vorgenommen werden. Die Regelung soll Personen erfassen, die z.B. wegen eines Krieges oder einer Naturkatastrophe dringend auf eine vorübergehende Aufnahme ausserhalb ihres Heimatstaates angewiesen sind. Die Verfügungs- und Kostenzuständigkeit soll dabei beim Bund liegen. Die Vertriebenen werden als Asylbewerber behandelt, bekommen aber Zugang zu einem vereinfachten Verfahren.
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