Langue: allemand
29.5.1992 (vendredi)
Ermittlung der vertragsseitigen Rahmenbedingungen
Notice (No)
Die Schweiz muss für die künftige Chemiewaffenkontrollbehörde nationale Inspektoren ausbilden und sollte im Rahmen der Guten Dienste auch Inspektoren der Dritten Welt ausbilden. Es stellen sich gewisse Rahmenbedingungen.
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Références:
o.713-331.1 • 912
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