Language: German
25.5.1992 (Monday)
Die Anerkennung als Gütesiegel staatlichen Wohlverhaltens?
Memo (No)
Der völkerrechtliche Status der «Bundesrepublik Jugoslawien» befindet sich als Folge der von der EG bei der Anerkennung der GUS-Staaten sowie Sloweniens und Kroatiens etablierten Praxis, welche die Anerkennung an die Erfüllung gewisser politischer Bedingungen abhängig macht, im Schwebezustand. Aus rechtlicher Sicht hat die Frage des moralischen Genügens eines Staates nichts mit dessen Völkerrechtssubjektivität zu tun.
File reference: B.72.9.15.1
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