dodis.ch/54241BUNDESRATProtokoll der Sitzung vom 11. November 19131
Internat. Kongresse und Konferenzen. Verrechnung der Ausgaben
[
Bern,]
11. November 1913
Finanzdepartement. Antrag vom 6. November2
Zum Zwecke einer einheitlichen Regelung der Verrechnungsart der Ausgaben für internationale Kongresse und Konferenzen wird auf den Antrag des Finanzdepartements beschlossen:
In Zukunft sind bei internationalen Kongressen und Konferenzen nur die eigentlichen Repräsentationskosten (Dîners, Einladungen etc.) zulasten des Kredites «Repräsentationskosten» und die Entschädigungen der schweizerischen Kongressmitglieder zulasten des Kredites «Eidgen. Repräsentanten und Kommissarien» des Politischen Departements zu buchen.3
Alle anderen Kosten (Bureaukosten, Druckkosten, u. s. w.) sind dagegen von dem Departemente zu tragen, von welchem die Einberufung des Kongresses, bezw. der Konferenz ausgegangen ist oder zu dessen engern Wirkungskreise der Kongress bezw. die Konferenz gehört.
Protokollauszug an sämtliche Departemente zur Kenntnis und Nachachtung.4