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Die Schweiz und die Konstruktion des Multilateralismus, Bd. 1. Diplomatische Dokumente der Schweiz zur Geschichte des Internationalismus 1863–1914, vol. 13, doc. 48
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E14#1000/39#1448* | |
Dossier title | Internationaler Kongress für Ethnologie und Ethnographie, Neuchâtel 1914 (1914–1914) |
dodis.ch/59567Der Vorsteher des Politischen Departements, Bundespräsident Hoffmann, an den Vorsteher des Departements des Innern, Bundesrat Calonder1
[Frage der Beteiligung des Bundesrats an der Durchführung internationaler Konferenzen oder Kongresse]
Mit Schreiben vom 20. Januar2 haben Sie uns von einem Gesuche des Organisationskomitees des ersten internationalen Kongresses für Ethnologie und Ethnographie in Neuenburg Kenntnis gegeben, das dahin geht, es möchte der Bundesrat dem Kongress eine Subvention zuerkennen und denselben durch ein Mitglied des Rates eröffnen lassen.
Sie gedenken, dem Bundesrate die Gewährung einer bescheidenen finanziellen Unterstützung zu empfehlen.
In Bezug auf die Opportunität, dem zweiten Gesuche zu entsprechen, wünschen Sie unsere Ansicht zu vernehmen.
Wir glauben, dass die Frage der Beteiligung des Bundesrates an der Durchführung internationaler Konferenzen oder Kongresse, sei es in repräsentativer oder finanzieller Hinsicht, schwerlich durch allgemeine Bestimmungen zu regeln wäre.
Jene internationalen Veranstaltungen lassen sich in drei Kategorien einteilen:
1. die offiziellen Konferenzen;
2. die Kongresse, an denen sich offizielle Regierungsvertreter neben den privaten Mitgliedern beteiligen;
3. die Kongresse, die sich ausschliesslich aus Privaten oder Delegierten von privaten Körperschaften zusammensetzen.
Die offiziellen Konferenzen, die nur von Regierungsvertretern gebildet sind, fallen hier ausser Betracht, weil der Staat selbst, in dem sie sich vereinigen, für alles selbst sorgt.
Die Kongresse, die neben den privaten Teilnehmern auch von Regierungsdelegierten besucht werden, sollen gegenüber denjenigen der dritten Kategorie den Vorrang haben in Bezug auf eine allfällige Beteiligung des Staates, auf dessen Gebiet sie sich versammeln. Diese Beteiligung kann sehr verschiedenartig sein: Bezeichnung von staatlichen Vertretern, Vermittlung der Einladungen an andere Regierungen, Eröffnung durch ein Mitglied der Landesregierung, finanzielle Unterstützung, Einladung zu festlichen Anlässen, u. s. w.
A priori kann man also sagen, dass eine eventuelle Mitwirkung oder Unterstützung des Bundesrates eher den Kongressen der zweiten Kategorie als denen der dritten zukommen soll. Dies war auch bis anhin der Fall. Der Zoologenkongress 1904 in Bern,3 der Geographenkongress 1907 in Genf,4 der Anthropologenkongress 1912 in Genf,5 die das neuenburgische Organisationskomitee in seiner Eingabe als vom Bunde finanziell unterstützt erwähnt, waren Kongresse mit Regierungsvertretern. Das wird auch bei mehreren internationalen Kongressen zutreffen, die im Laufe dieses Sommers in Bern zusammentreten werden, so z. B. der Kongress für das Baugewerbe,6 die Tuberkulose-Konferenz,7 wahrscheinlich auch der Kongress für Neurologie, Psychiatrie und Psychologie8 und andere.
Damit soll keineswegs gesagt sein, dass irgend eine Beteiligung des Bundesrates unter allen Umständen eintreten soll, wenn es sich um einen Kongress mit offiziellen Vertretern handelt, wie auch nicht, dass eine Beteiligung unbedingt unterbleiben soll, wenn ein rein privater Kongress in Betracht kommt.
Auch andere Erwägungen und Verhältnisse sollen diesbezüglich ins Auge gefasst werden, so die Wichtigkeit der zu behandelnden Fragen, die Zahl und die Qualität der Teilnehmer, die Kosten einer zweckentsprechenden Vorbereitung, etc. etc. Wenn es sich um Kongresse handelt, die bereits in andern Ländern getagt haben, mag auch untersucht werden, wie sich die betreffenden fremden Regierungen diesbezüglich verhalten haben.
Ihr Schreiben vom 20. dieses Monats9 bemerkt ferner, dass es Ihnen am Platze schiene, wenn der Bundesrat schon bei Anlass der Einladung von Kongressen durch kantonale Behörden oder durch ein privates Organisationskomitee angefragt würde, wie er sich zu dem Vorhaben stellt, sofern wenigstens er dann später um seine Unterstützung angegangen werden soll.
Wenn ein solches Vorgehen in manchen Fällen angezeigt scheinen mag und der Kongressorganisation vielleicht Enttäuschungen ersparen würde, sollte u. E. daraus doch nicht eine absolute Regel gemacht werden.
Die Kongresse werden heutzutage immer zahlreicher und verschiedenartiger. Deshalb ist es oft äusserst schwierig, sich von Anbeginn eine Meinung zu machen über den voraussichtlichen Erfolg und den praktischen Wert einer solchen Veranstaltung. Der Bundesrat könnte so in den Fall kommen, einem Kongress seine mehr oder weniger weitgehende Unterstützung zuzusagen, der dann misslingt und den Erwartungen durchaus nicht entspricht, oder umgekehrt, einem Kongress seine Beteiligung zu versagen, dessen Erfolg schliesslich durchschlagend10 sein kann. In beiden Fällen wäre die Entscheidung des Bundesrates nachträglich der Kritik ausgesetzt, was eben dadurch vermieden werden kann, dass eine Entschliessung erst in dem Zeitpunkte getroffen wird, wo Erfolg oder Misserfolg der Veranstaltung besser vorauszusehen sind.
Um auf den ersten internationalen Kongress für Ethnologie und Ethnographie in Neuenburg zurückzukommen, sei vor allem festgestellt, dass es sich um eine rein private Vereinigung ohne Beteiligung staatlicher Delegierter handelt. Die Eröffnung des Kongresses durch ein Mitglied des Bundesrates würde, glauben wir, einen Präzedenzfall kreieren, der besser vermieden würde. Jedenfalls schiene es nicht zulässig, anlässlich der verschiedenen Kongresse mit offiziellen Vertretern, die in diesem Jahre in Bern zusammentreten werden, dann weniger zu tun als für den Neuenburger-Kongress. Dasselbe gilt von der finanziellen Beteiligung des Bundes, im Verhältnis zur Höhe des Budgets der betreffenden Veranstaltungen.
Zusammenfassend gehen unsere Vorschläge dahin:
1. es seien in Bezug auf die Beteiligung des Bundesrates bei internationalen Vereinigungen in der Schweiz allgemein anzuwendende Grundsätze nicht aufzustellen;
2. die Frage der Beteiligung des Bundesrates an dem ersten internationalen Kongress für Ethnologie und Ethnographie in Neuenburg sei im Sinne der vorstehenden Ausführungen und im Zusammenhang mit den andern derartigen Veranstaltungen dieses Jahres zu prüfen und zu entscheiden.11
- 1
- CH-BAR#E14#1000/39#1448*. Dieses Schreiben wurde vom Vorsteher des Politischen Departements, Bundespräsident Arthur Hoffmann, unterzeichnet und richtete sich an den Vorsteher des Departements des Innern, Bundesrat Felix Calonder.↩
- 2
- Schreiben des Departements des Innern an Bundespräsident Hoffmann vom 20. Januar 1914, CH-BAR#E14#1000/39#1448*.↩
- 3
- Der VI. internationale Zoologenkongress fand vom 14. bis 19. August 1904 in Bern statt, vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E14#1000/39#1145*.↩
- 4
- Gemeint ist der IX. internationale Geographenkongress, welcher vom 27. Juli bis 6. August 1908 in Genf stattfand, vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E14#1000/39#1234*.↩
- 5
- Der XIV. internationale Kongress für Anthropologie und prähistorische Archäologie fand vom 9. bis 15. September 1912 in Genf statt, vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E14#1000/39#1388*.↩
- 6
- Der IV. internationale Kongress für das Baugewerbe sollte vom 23. bis 27. August 1914 in Bern stattfinden, wurde aber wegen Ausbruchs des Ersten Weltkriegs abgesagt, vgl. das Dossier CH-BAR#E14#1000/39#1445*, sowie das BR-Prot. Nr. 5414 vom 12. November 1914, CH-BAR#E1004.1#1000/9#10743*.↩
- 7
- Die XII. internationale Tuberkulosekonferenz fand wegen Ausbruchs des Ersten Weltkriegs nicht statt. Vgl. zur Beteiligung des Bundesrats das BR-Prot. Nr. 6335 vom 31. Dezember 1914, CH-BAR#E1004.1#1000/9#10767*.↩
- 8
- Der II. internationale Kongress für Neurologie, Psychiatrie und Psychologie sollte vom 7. bis 12. September 1914 in Bern stattfinden, wurde aber wegen Ausbruchs des Ersten Weltkriegs auf unbestimmte Zeit verschoben, vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E3300A#1000/761#574* (27). Zur Beteiligung des Bundesrats vgl. das BR-Prot. Nr. 505 vom 3. Februar 1914, CH-BAR#E1004.1#1000/9#10623*.↩
- 9
- Schreiben des Departements des Innern an Bundespräsident Hoffmann vom 20. Januar 1914, CH-BAR#E14#1000/39#1448*. ↩
- 10
- Handschriftliche Korrektur aus: durchschneidend.↩
- 11
- Der erste internationale Kongress für Ethnologie und Ethnographie fand vom 1. bis 5. Juni 1914 in Neuenburg statt. Der Bundesrat verzichtete darauf, eine Delegation zu ernennen, beteiligte sich aber mit 3000 CHF an den Konferenzkosten, vgl. das BR-Prot. Nr. 1298 vom 17. März 1914, CH-BAR#E1004.1#1000/9#10637*, sowie das Dossier CH-BAR#E14#1000/39#1448*.↩
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