Langue: allemand
6.5.1925 (mercredi)
Instruktionen für die schweizerische Delegation an der Konferenz des Völkerbundes für die Kontrolle des Waffen- und Munitionshandels
Instructions (Instr)
Allgemein angewiesen eine zurückhaltende Stellung einzunehmen, soll sich die schweizerische Delegation bei gewissen Bestimmungen des Konventionsentwurfs klar positionieren. So sollen nur fertiggestellte Waffen einer Ausfuhrkontrolle unterliegen, nicht aber unfertige Bestandteile, und die Freiheit eines Transitlandes von Waffenexporten so wenig wie möglich eingeschränkt werden.
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