Langue: allemand
28.6.1976 (lundi)
Ausschaffung von Ausländern und deren Übergabe an fremde Behörden an der Grenze
Notice (No)
Die Übergabe von Personen, deren Auslieferung zur Strafverfolgung oder -vollstreckung bewilligt ist, an die Behörden des ersuchenden Staates ist durch das Auslieferungsgesetz von 1892 geregelt. Dabei kommt nur die amtliche Übergabe in Betracht, die von der Polizeiabteilung angeordnet wird.
Références: 744.2740.4
Recommandation de citation: Copier

Emplacement

PDF