Language: German
28.6.1976 (Monday)
Ausschaffung von Ausländern und deren Übergabe an fremde Behörden an der Grenze
Memo (No)
Die Übergabe von Personen, deren Auslieferung zur Strafverfolgung oder -vollstreckung bewilligt ist, an die Behörden des ersuchenden Staates ist durch das Auslieferungsgesetz von 1892 geregelt. Dabei kommt nur die amtliche Übergabe in Betracht, die von der Polizeiabteilung angeordnet wird.
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